Europawahl
Europawahl 2024
Die nächste Europawahl findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.
Allgemeine Informationen
Die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament erfolgt vom Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni 2024. Die Wahl in Deutschland findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Das Zeitfenster zum Wählen beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr.
Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen. Dieses wird alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen ».
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können in Oldenburg wählen. Sie müssen sich entscheiden, ob sie in Oldenburg oder in ihrem Heimatstaat wählen möchten.
Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäische Union wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um in Oldenburg aktiv an der Europawahl teilnehmen zu können, muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger » gestellt werden. Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlbüro der Stadt Oldenburg im Original einzureichen.
Wenn Sie seit der Europawahl 1999 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Oldenburg eingetragen. Möchten Sie bei der bevorstehenden Wahl jedoch wieder in Ihrem Heimatstaat wählen, muss ein Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden, nicht mehr im Wählerverzeichis geführt zu werden ». Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 im Wahlbüro der Stadt Oldenburg ein.
Erreichbarkeit des Wahlbüros
Stadt Oldenburg |
Wahlbüro |
Pferdemarkt 14 |
26121 Oldenburg |
Telefon: 0441 235-4444 |
E-Mail für allgemeine Anfragen: wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de |
E-Mail für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer: wahlhilfe[at]stadt-oldenburg.de |
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Weitere hilfreiche Links
- Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleiterin »
- Hier finden Sie Informationen von der Niedersächsischen Landeswahlleiterin »
- Wesentliche Rechtsgrundlagen für Europawahlen »
- Weitere Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung »
Ergebnisse der Europawahl 2019
Hier finden Sie das amtliche Endergebnis der Europawahl 2019 »
Zuletzt geändert am 13. Februar 2024