Einkaufsstadt Oldenburg

Shoppingziel Oldenburg

Oldenburg gilt als eine beliebte Einkaufsstadt. In der lebendigen Fußgängerzone sind auffällig viele Fachgeschäfte inhabergeführt und auch wer gerne bekannte Marken shoppt, wird in Oldenburg fündig. Die Seitenstraßen und Gassen der Innenstadt sind Zeuge alter Geschichte und laden zum Bummeln und Verweilen in den Cafés und Restaurants ein. Mittelpunkt der Fußgängerzone ist der Marktplatz am Alten Rathaus. Viermal die Woche ist hier Markttag. Probieren Sie in lebendiger Atmosphäre regionale Köstlichkeiten und beobachten Sie das bunte Treiben.

Der digitale Oldenburg-Gutschein

Verschenken Sie besondere Momente in Oldenburg mit diesem Gutschein für lokale Highlights. Flexibel, digital, persönlich. Perfekt für jeden Anlass. Der Gutschein kann bei mehr als 60 Akzeptanzstellen aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Freizeit eingelöst werden.

Das bietet der Oldenburg-Gutschein:

  • Einfache Handhabung: Unkomplizierter Kauf und bequemes Einlösen in Teilbeträgen bis zum Ende des dritten Folgejahres.
  • Flexibilität: Rund um die Uhr online verfügbar, als Print-at-Home, mobile Lösung oder hochwertige Gutscheinkarte erhältlich.
  • Anlassbezogen: Perfekt für Geburtstage, Feiertage oder einfach als Zeichen der Wertschätzung zum Beispiel für Arbeitgeber.
  • Stärkung des Standorts: Jeder Gutschein unterstützt aktiv Oldenburger Unternehmen und trägt zur Attraktivität. Ein direkter Beitrag zur Vielfalt und Lebendigkeit Oldenburgs.

Der Gutschein-Shop steht im Online-Shop der Oldenburg Tourismus & Marketing (OTM) » zur Verfügung. Hier sind alle Akzeptanzstellen gelistet, es gibt erklärende Informationen und Hilfestellung sowie die Möglichkeit, einen Print@Home-Gutschein zu erwerben und eine erweiterte Bestellung für Firmen aufzugeben.

Wer lieber analog schenkt, bekommt den Gutschein in gewohnter Papierform in der Oldenburg-Info im Lappan. Für Firmen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, den Gutschein in größeren Mengen zu bestellen, die dann für die eigenen Zwecke genutzt werden können.

Zuletzt geändert am 8. Juli 2025