Zuständigkeiten des Rates

Was macht der Rat?

Der Zuständigkeitsbereich des Rates ist in § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes » geregelt.

Zu den Aufgaben des Rates gehören unter anderem folgende:

  • Der Rat bestimmt über das Stadtwappen, die Flagge und das Dienstsiegel der Stadt.
  • Er entscheidet über Straßennamen, Namen von Plätzen und Gemeindeteilen.
  • Der Rat hat die abschließende Bestimmung über die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen.
  • Er entscheidet über Verleihung oder Entziehung von Ehrenbezeichnungen, wie zum Beispiel dem Ehrenbürgerrecht (hier erfahren Sie mehr über städtische Ehrungen und Auszeichnungen »).
  • Öffentliche Abgaben wie Gebühren, Beiträge und Steuern werden vom Rat festgesetzt.
  • Der Rat verfügt über den Erlass der Haushaltssatzung und entscheidet über die Aufnahme von Krediten.

Ratsmitglieder der Stadt Oldenburg werden nach ihrem Ausscheiden aus dem Rat für ihre Ratszugehörigkeit mit dem Lambertussiegel » ausgezeichnet. Dieses wird in Bronze, Silber und Gold, je nach Dauer der Ratszugehörigkeit, verliehen.

Zuletzt geändert am 5. Februar 2024