Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Allgemeine Informationen, Anmeldung zu zentralen Ferienangeboten und Vermittlungsanfragen

Neues Serviceportal startet im Mai

Die Stadt Oldenburg erweitert ihr digitales Angebot im Bereich Bildung und Betreuung: Zur Umsetzung des neuen bundesweiten „Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter“ startet zum 1. Mai 2026 ein neues Serviceportal. Neben allgemeinen Informationen ist dort insbesondere eine Anmeldung zum zentralen Ferienangebot für Kinder an Halbtagsgrundschulen oder eine Anfrage zur Vermittlung eines Ganztagsschulplatzes möglich.

Rechtsanspruch wird ab kommendem Schuljahr aufwachsend eingeführt

Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dem 1. August 2026 haben alle Kinder der neuen ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch dann aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 steht dann allen Kindern eine Ganztagsbetreuung zu. Der Rechtsanspruch besteht an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Vorgesehen ist eine jährliche vierwöchige Schließzeit in den Ferien.

An wen sich das neue Serviceportal richtet

Das neue Serviceportal richtet sich vor allem an Eltern von Kindern im entsprechenden Alter an Halbtagsgrundschulen, die in den dortigen Angeboten von Horten oder Mittagstischen keinen Platz bekommen haben oder denen die Zeiten eines Mittagstisches nicht ausreichen. 

Das Serviceportal richtet sich nicht an Eltern an Ganztagsgrundschulen. Diese können ihre Kinder direkt für die Zeiten des Rechtsanspruches im Rahmen des regulären Anmeldeverfahrens zu den Ganztagsangeboten anmelden. Aktuell wohnen bereits rund 75 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer Ganztagsgrundschule.

Was im Portal zu finden ist

Im Portal ist neben allgemeinen Informationen insbesondere eine Anmeldung zum zentralen Ferienangebot für Kinder an Halbtagsgrundschulen oder eine Anfrage zur Vermittlung eines Ganztagsschulplatzes möglich. Das zentrale Ferienangebot findet gebündelt an zwei Grundschulstandorten statt. Natürlich können sich Eltern auch weiterhin unabhängig vom Serviceportal selbst einen Platz an einer Ganztagsschule suchen und danach die dortigen Ganztagsangebote buchen. Auch Eltern an Förderschulen finden im Serviceportal Informationen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs.

Wo es weitere Informationen gibt

Hier geht es zum neuen Serviceportal „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ ». Ab dem 1. Mai 2026 kann das Portal aktiv genutzt werden. Die aktuell vom Rechtsanspruch betroffenen Eltern an Halbtagsgrundschulen erhalten zeitnah über die Schulen eine „Postkarte“ mit einem entsprechenden Hinweis.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs finden Interessierte im Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. »

Und wer noch Fragen rund um das neue Portal hat, kann sich gerne per E-Mail an ganztagsanmeldung-grundschule[at]stadt-oldenburg.de melden.

Zuletzt geändert am 10. März 2026