Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Allgemeine Informationen, Anmeldung zu zentralen Ferienangeboten und Vermittlungsanfragen
Neue Serviceseite startet im Mai
Die Stadt Oldenburg erweitert ihr digitales Angebot im Bereich Bildung und Betreuung: Zur Umsetzung des neuen bundesweiten „Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter“ startet zum 1. Mai 2026 eine neue Serviceseite. Neben allgemeinen Informationen ist dort insbesondere eine Anmeldung zum zentralen Ferienangebot für Kinder an Halbtagsgrundschulen oder eine Anfrage zur Vermittlung eines Ganztagsschulplatzes möglich.
Rechtsanspruch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 aufwachsend eingeführt
Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dem 1. August 2026 haben alle Kinder der neuen ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch dann aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 steht dann allen Kindern eine Ganztagsbetreuung zu. Der Rechtsanspruch besteht an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Vorgesehen ist eine jährliche vierwöchige Schließzeit in den Ferien.
An wen sich die neue Serviceseite richtet
Die neue Serviceseite richtet sich vor allem an Eltern von Kindern im entsprechenden Alter an Halbtagsgrundschulen, die in den dortigen Angeboten von Horten oder Mittagstischen keinen Platz bekommen haben oder denen die Zeiten eines Mittagstisches nicht ausreichen.
Die Serviceseite richtet sich nicht an Eltern an Ganztagsgrundschulen. Diese können ihre Kinder direkt für die Zeiten des Rechtsanspruches im Rahmen des regulären Anmeldeverfahrens zu den Ganztagsangeboten anmelden. Aktuell wohnen bereits rund 75 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer Ganztagsgrundschule.
Was auf der Seite zu finden ist
Auf der Seite ist neben allgemeinen Informationen insbesondere eine Anmeldung zum zentralen Ferienangebot für Kinder an Halbtagsgrundschulen oder eine Anfrage zur Vermittlung eines Ganztagsschulplatzes möglich. Das zentrale Ferienangebot findet gebündelt an zwei Grundschulstandorten statt. Natürlich können sich Eltern auch weiterhin unabhängig von der Serviceseite selbst einen Platz an einer Ganztagsschule suchen und danach die dortigen Ganztagsangebote buchen. Auch Eltern an Förderschulen finden auf der Serviceseite Informationen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs.
Wo es weitere Informationen gibt
Hier geht es zur neuen Serviceseite „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ ». Ab dem 1. Mai 2026 kann die Seite aktiv genutzt werden. Die aktuell vom Rechtsanspruch betroffenen Eltern an Halbtagsgrundschulen erhalten zeitnah über die Schulen eine „Postkarte“ mit einem entsprechenden Hinweis.
Und wer noch Fragen rund um die neue Seite hat, kann sich gerne per E-Mail an ganztagsanmeldung-grundschule[at]stadt-oldenburg.de melden.
Zuletzt geändert am 26. März 2026
