Die Einsätze in der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes sind kostenpflichtig. Das Team Rettungsdienstabrechnung rechnet alle Rettungsdiensteinsätze der Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr und der beauftragten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfall-Hilfe e.V.(JUH) und des Malteser Hilfsdienstes e.V. (MHD) des Rettungsdienstbereichs Stadt Oldenburg (Oldb) ab.
Die Rettungsdiensteinsätze werden direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgerinnen und - trägern (zum Beispiel Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsverbände) abgerechnet. Direkte Abrechnungen von Rettungsdiensteinsätzen sind mit privaten Krankenversicherungen jedoch nicht möglich. Das gilt auch, wenn die gesetzliche Krankenversicherung unbekannt ist. Die Abrechnung erfolgt privat in der mit den Krankenkassen vereinbarten Höhe.
Unterschiede der Notfallrettung
Es wird in der Notfallrettung zwischen folgenden Rettungsmitteln unterschieden:
- Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
- Rettungswagen (RTW)
- Notfallkrankentransportwagen (NKTW)
- Akuteinsatzfahrzeug (AEF, ehemals Gemeindenotfallsanitäter (GNFS)
Einsätze der Notfallrettung (bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten, die unverzüglich medizinische Maßnahmen benötigen) werden in der Regel durch NEF, RTW oder AEF durchgeführt. Zur Notfallrettung gehören auch die Einsätze des Notfalltransports (bei sonstigen Verletzten oder Erkrankten, die in kurzer Zeit medizinische Maßnahmen benötigen), die in der Regel durch NKTW oder AEF durchgeführt werden.
Grundsätzlich werden alle genannten Rettungsmittel der Notfallrettung und des Notfalltransports bereits mit der ambulanten Behandlung vor Ort des Notfalls in voller Höhe berechnet, unabhängig davon, ob im Anschluss an die Behandlung ein Transport in eine Behandlungs-Einrichtung (Krankenhaus oder Arztpraxis) durchgeführt wird. Bei diesen Einsätzen ist eine Krankentransport-Verordnung nicht erforderlich.
Sollten Sie als gesetzlich versicherte Person eine Privatrechnung erhalten haben, so werden wir die Privatrechnung nach Mitteilung der Krankenkasse und Versicherungsnummer (1 Buchstabe plus 9 Ziffern) stornieren und der Krankenkasse nachträglich in Rechnung stellen.
Handelte es sich bei Ihnen um einen Wege- oder Arbeitsunfall, so teilen Sie uns bitte (gerne per E-Mail) die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und die zugehörige Berufsgenossenschaft mit.
Bei Schul- oder Kindergartenunfällen bitten wir um Mitteilung der genauen Einrichtungsadresse, damit die Rechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden kann.
Qualifizierter Krankentransport
Die Stadt Oldenburg rechnet nur Einsätze im qualifizierten Krankentransport ab, die mit folgenden Rettungsmitteln durchgeführt wurden:
- Krankentransportwagen (KTW)
- Notfallkrankentransportwagen (NKTW)
Im qualifizierten Krankentransport werden Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige befördert. Dazu benötigen die Patientinnen und Patienten immer eine ärztliche Verordnung (Krankentransport-Verordnung). Krankentransporte zur ambulanten Behandlung bedürfen grundsätzlich zusätzlich der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch auch Ausnahmen von der vorherigen Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse, zum Beispiel bei
- Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder
- Fahrten zu einer ambulanten Operation oder
- Fahrten zu einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie oder
- für Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder
- für Patienten mit der Einstufung in einen Pflegegrad 4 oder 5 oder
- für Patienten mit der Einstufung in einen Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung
Die abschließende Auskunft, ob im Einzelfall eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, kann Ihnen nur die zuständige Krankenkasse erteilen.
Liegen die zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erforderlichen Nachweise (Krankentransport-Verordnung und/oder Genehmigung) für den Transport vor, werden die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Etwaige Eigenanteile in Höhe von bis zu 10 Euro pro Einsatz rechnet die Krankenkasse selbst mit Ihnen ab.
Liegen die ärztliche Verordnung und/oder die erforderliche Genehmigung der Krankenkasse dagegen nicht vor, werden Ihnen die Transportkosten in voller Höhe privat in Rechnung gestellt. Sollten Sie eine Privatrechnung erhalten haben und die fehlenden Unterlagen oder Versicherungsinformationen nachreichen, so werden wir die Privatrechnung stornieren und der Krankenkasse nachträglich in Rechnung stellen.
Nicht qualifizierter Krankentransport
Ärztlich verordnete Krankentransporte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Taxi oder einem Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz gehören zum nicht qualifizierten Krankentransport. Für Fragen hierzu sind die gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen zuständig.
Kosten
Tarife ab dem 1. Januar 2026
- zeitkritische Notfalleinsätze (RTW) mit/ohne Patientin/Patient
707,50 Euro
Kilometerzuschläge: ab dem ersten Besetzt-Kilometer je Kilometer
5,50 Euro - nicht disponible Notfalleinsätze (N-KTW) mit/ohne Patientin/Patient
374 Euro
Kilometerzuschläge: ab dem ersten Besetzt-Kilometer je Kilometer
4,50 Euro
Zuzüglich Arztbegleitung Sekundärtransporte je Minute
4,50 Euro - qualifizierte Krankentransporte (KTW) mit Patientin/Patient
248 Euro
Kilometerzuschläge: ab dem ersten Besetzt-Kilometer je Kilometer
3,50 Euro - Notarztpauschale (einschließlich Notarztfahrzeug (NEF)) je versorgter/m Patientin/Patient
973 Euro - Akut Einsatzfahrzeug (AEF) je versorgter/m Patientin/Patient
285 Euro
(ehemals Gemeindenotfallsanitäter (GNFS))
Kontakt
Team Rettungsdienstabrechnung
Telefon: 0441 235-4395 (Privatpatienten)
Telefon: 0441 235-4396 (sonstige Versicherte)
E-Mail: rd-abrechnung[at]stadt-oldenburg.de
Fax: 0441 235-4374
Öffnungzeiten
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Zuletzt geändert am 30. Juni 2026