Gemeinsam die Zukunft der Stadt gestalten
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25. August 2025 sind in der „Mittleren Innenstadt“ Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden. Diese Untersuchungen haben ergeben, dass folgende städtebauliche Missstände in dem Bereich gesehen werden:
- Zunehmender Funktionsverlust, der sich durch Leerstand beziehungsweise Mindernutzungen zeigt.
- Funktionale Mängel im öffentlichen Raum (Zustand, fehlende Fahrradabstellanlagen, fehlendes Grün).
- Gestalterische Mängel im öffentlichen Raum (unzeitgemäße Gestaltung, fehlende Aufenthaltsangebote).
- Hoher Versiegelungsgrad im öffentlichen und privaten Raum, wodurch Regenwasser kaum versickern kann und die Aufheizung der Flächen im Sommer verstärkt wird.
- Mangel an klimaökologisch wirksamen Grünstrukturen und Freiflächen, insbesondere fehlende großkronige Bäume, Grüninseln und begrünte Aufenthaltsbereiche.
- Fehlende natürliche Verschattung im öffentlichen Raum sowie
- bauliche und gestalterische Mängel auf privaten Flächen (baulicher Zustand, Überformung, Werbeanlagen).
Schwerpunkte für eine Erneuerung des Gebietes liegen in der Sicherung und Stärkung des Zentralen Versorgungsbereiches, der Stärkung der Nutzungsmischung (unter anderem Schaffung von Wohnraum) sowie dem aktiven Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Erforderlich sind hierfür eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, der baulichen Qualität der angrenzenden Bebauung (unter anderem Abbau von Investitionshemmnissen) sowie Klimaanpassungsmaßnahmen.
Am 8. April 2026 fand die laut BauGB erforderliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung statt.
Antrag auf Städtebauförderung gestellt
Unter dem Titel „Sanierungsgebiet Mittlere Innenstadt“ hat die Stadt Oldenburg auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 1. Juni 2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortszentren“ beim Land Niedersachsen gestellt. Hierüber werden bereits die Sanierungsgebiete „Untere Nadorster Straße“ und „Nördliche Innenstadt“ gefördert.
Grundlage des Antrags sind auch in diesem Gebiet die gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sowie das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK). Die Untersuchungen bestätigen erhebliche städtebauliche Missstände und einen umfassenden Erneuerungsbedarf.
Festgestellt wurden insbesondere Funktionsverluste durch Leerstände und Mindernutzungen, Defizite im öffentlichen Raum und an privaten Gebäuden sowie ein hoher Versiegelungsgrad mit zu wenigen Grün- und Aufenthaltsflächen. Gleichzeitig besteht ein erheblicher Anpassungsbedarf an die Folgen des Klimawandels.
Ziel der städtebaulichen Erneuerung ist es, die Innenstadt als Einzelhandels-, Wohn- und Arbeitsstandort nachhaltig zu stärken, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, zusätzliche Wohnnutzungen zu ermöglichen, die Klimaanpassung voranzubringen und private Investitionen zu unterstützen.
Vorgesehen sind unter anderem die funktionale und gestalterische Erneuerung zentraler Straßenräume, Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen, die Aufwertung von Platzbereichen, eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur, die Neuorganisation der Zufahrt zum Galeria-Parkhaus sowie die Entwicklung neuer Nutzungsperspektiven für großflächige Einzelhandels- und Büroimmobilien. Ergänzend sollen private Modernisierungsmaßnahmen unterstützt und die Einrichtung eines sogenannten „Dritten Ortes“ geprüft werden.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Die eingegangenen Anregungen werden, soweit möglich, in die weitere Konkretisierung der Planungen einbezogen.
Nach einer positiven Programmaufnahme, über die die Kommunen erfahrungsgemäß im Frühjahr des auf die Anmeldung folgenden Jahres (also dann 2027) informiert werden, kann der Rat der Stadt die Sanierungssatzung beschließen und das Sanierungsgebiet förmlich festlegen. Anschließend wird ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, aus dem die einzelnen Maßnahmen schrittweise entwickelt, konkret geplant und umgesetzt werden. Für die Gesamtmaßnahme wird – wie bei Städtebaufördermaßnahmen üblich – von einer Laufzeit von rund zehn bis fünfzehn Jahren ausgegangen, wobei die konkrete Dauer vom Umfang der Maßnahmen sowie der Bereitstellung der Fördermittel abhängt. Eine schnelle Durchführung der Maßnahmen ist dabei Ziel der Stadt und auch Wunsch der Bürgerinnen und Bürger.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird derzeit von einem Investitionsvolumen von rund 8,58 Millionen Euro ausgegangen. Davon sind 6,65 Millionen Euro grundsätzlich förderfähig. Nach Abzug der pauschal angesetzten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen verbleiben 6,15 Millionen Euro förderfähige, nicht durch Einnahmen gedeckte Kosten. Hieraus ergibt sich ein beantragtes Fördervolumen von 4,10 Millionen Euro (Bund/Land) sowie ein kommunaler Eigenanteil von 2,05 Millionen Euro. Hinzu kommen die Kosten für nicht förderfähige Maßnahmen, die von der Stadt zu tragen sind. Die Kostenschätzung basiert auf einer überschlägigen Ermittlung und dient der Antragstellung. Detaillierte Ausbauplanungen und Kostenberechnungen erfolgen im Zuge der weiteren Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept & Vorbereitende Untersuchungen
Kosten- und Finanzierungsübersicht
Informationsveranstaltung 8. April 2026
Protokoll (PDF, 153 KB) und Präsentation (PDF, 3,3 MB, barrierefrei) vom 8. April 2026.
Zuletzt geändert am 14. Juli 2026
