Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt erfahren zunehmend eine gesellschaftliche Ächtung, dennoch bleiben die Fallzahlen besorgniserregend hoch. Um in Oldenburg konkrete Verbesserungen zu erzielen, hat der Rat der Stadt Oldenburg 2020 einen Aktionsplan und 2026 dessen Evaluation und Fortschreibung verabschiedet. Diese wurden vom Gleichstellungsbüro in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Stadtverwaltung, dem Präventionsrat und Schutz- und Fachberatungsstellen erarbeitet. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex zeigt, dass Oldenburg zwar auf einem guten Weg gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist, aber auch noch viel getan werden muss.
Aktionsplan zum Download
Mit dem Ziel und Konzept, die Istanbul-Konvention auch kommunal anzugehen, nahm Oldenburg 2020 deutschlandweit eine Vorreiterrolle ein. Bestehende Angebote wurden analysiert, Bedarfe aufgedeckt und über 90 konkrete Handlungsempfehlungen formuliert.
Evaluation und Fortschreibung des Aktionsplans 2026
Einstimmig hat der Rat am Montag, 28. September 2026, die Evaluation und Fortschreibung des Kommunalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt beschlossen. Die Evaluation des Aktionsplans zeigt, was in den vergangenen sechs Jahren erreicht werden konnte und macht gleichzeitig deutlich, dass weitere Schritte nötig sind, um dem Thema kontinuierlich zu begegnen.
Weitere Informationen und Einblick in die Evaluation und Fortschreibung
Grundlage: Die Istanbul-Konvention
2011 wurde „Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – häufig auch kurz Istanbul-Konvention genannt – ausgearbeitet. Damit entstand der erste völkerrechtlich bindende Vertrag für den europäischen Raum zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen*. Für die ratifizierenden Staaten schafft er verbindliche Rechtsnormen und verpflichtet alle staatlichen Organe zur Umsetzung.
Gewalt gegen Frauen als Ausdruck von Machtverhältnissen
Mit Unterzeichnung der Konvention erkennen die Staaten an, dass die Verhütung von Gewalt gegen Frauen* ein wesentliches Element zur Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen* und Männern* ist. Gleichzeitig wird verdeutlicht, „dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben“ (Istanbul-Konvention: Seite 3).
81 Artikel gegen geschlechtsspezifische Gewalt
Im Einzelnen gehen die insgesamt 81 Artikel auf verschiedene Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen* ein, wie zum Beispiel psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Stalking, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation und Straftaten im „Namen der Ehre“.
Umfassende Verpflichtung
Die Staaten sind zu umfassenden und koordinierten politischen Maßnahmen verpflichtet, die die Rechte des Opfers in den Mittelpunkt stellen. Diese beinhalten vorbeugende Maßnahmen wie Bewusstseinsbildung, allgemeine Bildung, Aus- und Fortbildung bestimmter Berufsgruppen, Maßnahmen der Unterstützung und des Schutzes von Betroffenen durch Beratung, Intervention, geeignete, auch sofortige, Schutzräume und -maßnahmen und die Möglichkeit der Meldung für Zeug*innen. Beihilfe, Anstiftung und Versuch von strafbarer Gewalt gegen Frauen* sind als eigene Straftat zu werten.
Kontakt
Mira Ibanek
Telefon: 0441 235-2016
E-Mail: gewaltschutz[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 6. Oktober 2026