
Bis 2035 will Oldenburg klimaneutral werden, so beschloss es 2021 der Rat der Stadt (mehr zum Klimaneutralitätsziel der Stadt erfahren Sie hier auf der städtischen Website). Diese Zielmarke umfasst auch Treibhausgase, die die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit freisetzt, zum Beispiel durch Mobilität im Arbeitsalltag (Arbeits- oder Dienstwege), die Energieversorgung von Gebäuden oder die kommunale Beschaffung. Insgesamt machen die THG-Emissionen der Verwaltung einen Anteil von etwa vier Prozent der gesamtstädtischen Emissionen aus (Wert aus 2023).
Ziel und Weg, als Verwaltung bis 2035 treibhausgasneutral zu werden, konkretisiert das am 23. Februar 2026 durch den Oldenburger Rat beschlossene Konzept für eine treibhausgasneutrale Verwaltung (PDF, 844 KB, barrierefrei) (Vorlage 25/0896).
Durch das Konzept und den Ratsbeschluss kommt die Stadt nicht nur eigenen Ambitionen nach, sondern erfüllt auch eine gesetzliche Anforderung des Landes: § 18 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) verpflichtete Landkreise und kreisfreie Städte im Land dazu, bis Ende 2025 ein Klimaschutzkonzept für die Verwaltung zu erstellen, zu beschließen und umzusetzen. Gleichzeitig ist es angesichts der Anforderungen, die das Klimaneutralitätsziel der Stadt Oldenburg an die Bürgerinnen und Bürger, die lokale Wirtschaft und Zivilgesellschaft stellt, nur konsequent und wichtig, auch als Verwaltung die eigenen Emissionen anzupacken und zu reduzieren.
Das Konzept bezieht sich auf die Stadtverwaltung. Darunter sind alle Organisationseinheiten der Kernverwaltung sowie die Feuerwehr, der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB), der Bäderbetrieb Oldenburg (BBO) und der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH) gefasst.
Inhaltlich umfasst es insbesondere:
- eine erste Treibhausgasbilanz, also eine systematische Erfassung der Treibhausgasemissionen der Verwaltung. Diese bezieht sich auf das Jahr 2023.
- das Treibhausgasneutralitätsziel 2035 sowie Zwischenziele für das Jahr 2030
- einen initialen Maßnahmenkatalog, aufgeteilt auf die Bereiche „Beschaffung und Veranstaltungen“, „Gebäude, Energie und Ressourcen“, „Mobilität“, „Natürlicher Klimaschutz“ und „Übergeordnete Maßnahmen“
- ein erstes Monitoring- und Controlling-Konzept
Über den Umsetzungsstand des Konzepts wird die Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen informieren.
Die Maßnahmen im Überblick
Eine Übersicht über die Maßnahmen zum Konzept für eine treibhausgasneutrale Stadtverwaltung Oldenburg finden Sie im Folgenden. Die Maßnahmen sollen zum Teil direkt, zum Teil indirekt dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen der Verwaltung kurz-, mittel- und langfristig zu senken. Wichtig dabei: Den Umsetzungsprozess und seine Erfolge im Blick zu behalten. Denn klar ist schon jetzt, dass das Konzept perspektivisch nachgeschärft und weitere Maßnahmen zur Emissionsreduktion formuliert werden müssen, um das Treibhausgasneutralitätsziel zu erreichen.
Handlungsfeld Beschaffung, Vergabewesen und Veranstaltungen
B.1 Identifizierung von nachhaltig zu beschaffenden Produktgruppen und Dienstleistungen
B.2 Erstellung einer FAQ-Liste zur Dienstanweisung zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien
B.3 Erarbeitung einer Dienstanweisung für nachhaltige Beschaffung
B.4 Erarbeitung einer Arbeitshilfe zur nachhaltigen Veranstaltungsplanung mit Externen
B.5 Implementierung eines klimafreundlichen Veranstaltungscaterings
B.6 Schaffung von klimafreundlichen Verpflegungsangeboten in Schulen und Kitas
B.7 Schaffung von Kombi-Ticket-Angeboten für städtische Veranstaltungen
Handlungsfeld Gebäude, Energie und Ressourcen

G.1 Klimagerechte Sanierung städtischer Gebäude und Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
G.2 Belegung der städtischen Dachflächen mit PV
G.3 Konzepterstellung Nachhaltiges Bauen und Betreiben
G.4 Einführen von kreislaufgerechtem (zirkulärem) Bauen
G.5 Optimierung des Liegenschafts- und Energiemanagements
G.6 Automation in Gebäuden
G.7 Errichtung von PV auf kommunalen Parkplätzen
G.8 Umsetzung des Modellprojekts nachhaltige Schule
G.9 Einführung Klimaschutz in angemieteten Liegenschaften
G.10 Umrüstung der Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen auf LED
G.11 Vergärung von Bioabfall
Handlungsfeld Mobilität

M.1 Förderung der Fahrradnutzung
M.2 Optimierung der ÖV-Anbindung der Standorte der Stadtverwaltung
M.3 Durchführung Partizipationsprozess zur Reduzierung der MIV-fördernden Infrastruktur
M.4 Klimaschonende Gestaltung vom zentralen und dezentralen Fuhrpark
M.5 Erstellung einer Reiserichtlinie für klimaschonende Dienstgänge und Dienstreisen
M.6 Umstellung auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge
Handlungsfeld Natürlicher Klimaschutz

NK.1 Baumerhalt und Aufforstung auf kommunalen Flächen
NK.2 Verpachtung kommunaler Flächen nach ökologischen und klimarelevanten Kriterien
NK.3 Ausweitung und Verstetigung des Moorschutzes und der Wiedervernässung
NK.4 Entsiegelung und ökologische Aufwertung kommunaler Flächen
Handlungsfeld Übergreifende Maßnahmen

Ü.1 Information und Sensibilisierung für klimafreundliches Verhalten
Ü.2 Durchführung von Fachveranstaltungen für Hausmeisterinnen und Hausmeister zu Themen rund um Energie in Gebäuden
Ü.3 Etablierung eines Klima- und Nachhaltigkeitsnetzwerks
Ü.4 Prüfung zur Schaffung von Anreizsystemen für Mitarbeitende
Ü.5 Prüfung der Umsetzbarkeit einer internen Kohlenstoffdioxid-Bepreisung
Ü.6 Durchführung Pilotprojekt mobile Arbeitswelten
Ü.7 Überarbeitung Klimarelevanz-Vorlagenprüfung
Ü.8 Etablierung eines Monitoring und Controlling-Prozesses
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026
