Diese Radwege müssen von den Radfahrerinnen und Radfahrern benutzt werden und sind dort angeordnet, wo aus Gründen der Sicherheit nicht auf der Fahrbahn gefahren werden darf.
Radweg
Der Radweg in Fahrtrichtung muss benutzt werden. Wenn der Weg nicht durch Zusatzzeichen für andere Verkehrsarten freigegeben ist, ist er allein dem Radverkehr vorbehalten. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit erforderlichenfalls an den Radverkehr anpassen.
Getrennter Rad- und Gehweg
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg (auf dem Bild zusätzlich für beide Richtungen freigegeben) teilen sich zu Fuß Gehende und Radfahrende den Weg und es gibt keine Aufteilung der Fläche. Dabei hat der zu Fuß Gehende immer Vorrang. Die Radfahrenden haben dabei erforderlichenfalls ihre Geschwindigkeit an die Geschwindigkeit der zu Fuß Gehenden anzupassen.
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026


