Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Entgelten und Rahmenbedingungen des Musikunterrichts an unserer Musikschule.
Die Entgeltordnung informiert Sie über die geltenden Unterrichtsgebühren und weitere mögliche Entgelte. Die Unterrichtsbedingungen regeln die organisatorischen und vertraglichen Rahmenbedingungen des Unterrichts, von der Anmeldung über die Unterrichtsorganisation bis hin zu Kündigung und Unterrichtsausfall.
Mit den nachfolgenden Regelungen möchten wir für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte eine transparente und verlässliche Grundlage für den Musikunterricht schaffen.
Bei Fragen zu den Regelungen oder zum Unterrichtsangebot beraten wir Sie gerne persönlich.
Entgeltordnung
Elementarfächer
26,50 € für Kinder
Kinderchor: 7,00 €
Instrumental- und Vokalfächer
Einzelunterricht 30 Minuten: 64,40 € für Kinder und Jugendliche / 70,80 € für Erwachsene
Einzelunterricht 45 Minuten: 89,60 € für Kinder und Jugendliche / 98,60 € für Erwachsene
Partnerunterricht 45 Minuten: 51,80 € für Kinder und Jugendliche / 57,00 € für Erwachsene
Gruppenunterricht 45 Minuten: 39,20 € für Kinder und Jugendliche / 43,10 € für Erwachsene
Ensemble- und Ergänzungsfächer
Projekte, zum Beispiel Instrumentalprojekte, Musiktheater oder Bandtraining:
Kinder und Jugendliche: 10,00 € intern / 26,50 € extern
Erwachsene: 11,00 € intern / 29,20 € extern
Großensembles, zum Beispiel Jugendorchester oder Bigband:
Kinder und Jugendliche: 10,00 € intern / 16,00 € extern
Erwachsene: 11,00 € intern / 17,60 € extern
Sonstige Ensembles und Ergänzungsfächer, zum Beispiel Kleines Orchester, Musizierkreise oder Kammermusik:
Kinder und Jugendliche: 0,00 € intern / 16,00 € extern
Erwachsene: 0,00 € intern / 17,60 € extern
Weitere Gebühren
Instrumentenmiete: 15,00 € monatlich
Gebühr bei erstmaliger Einteilung zum Unterricht: 10,00 €
Hinweis: Der Erwachsenentarif gilt ab dem vollendeten 27. Lebensjahr. „Intern“ bedeutet, dass die Schülerin oder der Schüler den instrumentalen oder vokalen Hauptfachunterricht an der Musikschule der Stadt Oldenburg erhält.
Unterrichtsbedingungen
1. Anmeldung, Vertragsschluss
Über die Zulassung zu den Lehrveranstaltungen wird auf schriftlichen Antrag (Anmeldung) im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule entschieden. Die Anmeldung ist an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Minderjährige sind von ihrem gesetzlichen Vertreter anzumelden. Für Anmeldungen sind Vordrucke der Musikschule zu verwenden. Die Zulassung erfolgt durch Abschluss eines Unterrichtsvertrages, dessen Einzelheiten sich nach den in ihm enthaltenen Angaben, der Entgeltordnung und den nachfolgend geregelten Bedingungen richten.
2. Unterrichtsbetrieb
Der Unterricht wird in den Räumen der Musikschule und sonstigen Unterrichtsstätten erteilt. Ein Rechtsanspruch auf Unterricht in einer bestimmten Unterrichtsstätte besteht nicht. Unterrichtsdauer, -inhalt, -laufzeit und andere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Unterrichtsangeboten. Die Gestaltung des Instrumentalunterrichts als Gruppen-, Partner- oder Einzelunterricht bestimmt auch während des laufenden Vertragsverhältnisses die Musikschule. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt für die Musikschule entsprechend. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
3. Unterrichtsverpflichtung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an Veranstaltungen verpflichtet. Die Einteilung zur Teilnahme am Ergänzungsunterricht, am Orchester und an Veranstaltungen erfolgt in Absprache mit den Fachlehrern. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von der Teilnahmepflicht zugelassen werden. Verhinderungsfälle sind der Lehrkraft oder der Geschäftsstelle der Musikschule vom Teilnehmer, bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter, unverzüglich mitzuteilen. Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, in erforderlichem Umfang zu üben.
4. Musikinstrumente
Grundsätzlich sollte jede Schülerin/jeder Schüler ein eigenes Instrument besitzen. Die Musikschule vermietet Musikinstrumente im Rahmen ihrer Möglichkeiten und nach Maßgabe gesondert abzuschließender Verträge.
5. Vertragsdauer und Abmeldung
Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Der Vertragspartner kann das Vertragsverhältnis zum Monatsende (Eingang der Kündigung zum 3. Werktag des Monats) durch schriftliche Erklärung ordentlich kündigen. In begründeten Einzelfällen (z. B. bei Wohnungswechsel oder langandauernder Erkrankung des Teilnehmers) kann eine einvernehmliche Auflösung erfolgen. Im Falle einer Entgeltanpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat zum Monatsende. Mehr als zweimaliges unentschuldigtes Fehlen des Teilnehmers sowie andere wichtige Gründe berechtigen die Musikschule, den Vertrag fristlos zu kündigen.
6. Haftung
Die Musikschule der Stadt Oldenburg (Oldb) haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Zuletzt geändert am 17. September 2026