Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Änderungen 1 der Bebauungspläne 294 – Schellenberg/Meerweg und 560 – Brookweg/Rauhehorst
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg (Oldb) hat in seiner Sitzung am 31. August 2026 die erneuten Aufstellungsbeschlüsse für die Änderungen 1 der Bebauungspläne 294 (Schellenberg/Meerweg) und 560 (Brookweg/Rauhehorst) gefasst.
Die Plangebiete befinden sich im Stadtsüden im Stadtteil Kreyenbrück und im Nordwesten im Stadtteil Bürgerfelde.
Ziel der Planung ist es, eine verträgliche Nachverdichtung zu gewährleisten, ohne im Geltungsbereich die Errichtung überdimensionierter Gebäude zu ermöglichen. Hierzu werden neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung auch Festsetzungen zur Mindestgrundstücksgröße je Wohneinheit getroffen. Darüber hinaus wird die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. Ergänzend werden Festsetzungen zur Trauf-, First- und Gebäudehöhe getroffen, um die Höhenentwicklung der baulichen Anlagen zu steuern. Die klimabezogenen Festsetzungen der Stadt Oldenburg werden ebenfalls in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die Grundzüge der Planung der Änderungen 1 der Bebauungspläne 294 und 560 werden vom 18. September 2026 bis zum 19. Oktober 2026 im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform veröffentlicht und im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Industriestraße 1a, 2. Obergeschoss, 26121 Oldenburg, während der Dienststunden zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann direkt über die digitale Beteiligungsplattform erfolgen oder per E-Mail unter stadtplanung[at]stadt-oldenburg.de. Bei Bedarf ist eine Abgabe auch auf anderem Weg möglich.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bebauungsplänen 870 – Etzhorner Weg und 871 – Etzhorner Weg/Harmsweg sowie der Änderungen 1 der Bebauungspläne 435 – Etzhorner Weg/Ekernstraße/Haselriege und 517 – Etzhorn
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg (Oldb) hat in seiner Sitzung am 31. August 2026 die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne 870 (Etzhorner Weg) und 871 (Etzhorner Weg/Harmsweg) sowie die erneuten Aufstellungsbeschlüsse der Änderung 1 der Bebauungspläne 435 (Etzhorner Weg/Ekernstraße/Haselriege) und 517 (Etzhorn) gefasst.
Die Plangebiete befinden sich im Stadtteil Etzhorn.
Ziel der Planung ist es, eine moderate Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen planungsrechtlich zu sichern. Zudem ist mit den Aufstellungsbeschlüssen die Festsetzung weiterer Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz geplant.
Die Grundzüge der Planung der Bebauungspläne 870 und 871 sowie der Änderungen 1 der Bebauungspläne 435 und 517 werden vom 18. September 2026 bis zum 2. Oktober 2026 im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform veröffentlicht und im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Industriestraße 1a, 2. Obergeschoss, 26121 Oldenburg, während der Dienststunden zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann direkt über die digitale Beteiligungsplattform erfolgen oder per E-Mail unter stadtplanung[at]stadt-oldenburg.de. Bei Bedarf ist eine Abgabe auch auf anderem Weg möglich.
Zuletzt geändert am 16. September 2026