Anstieg zum Beginn der neuen Wahlperiode
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am Montag, 28. September 2026, eine Anpassung der Entschädigungssatzung beschlossen. Damit werden die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für Ratsmitglieder sowie weitere Leistungen für ehrenamtlich Tätige zum Beginn der neuen Wahlperiode am 1. November 2026 angehoben. Grundlage für die Neuregelung sind unter anderem die Empfehlungen der vom niedersächsischen Innenministerium einberufenen Entschädigungskommission.
Aufwandsentschädigung steigt auf 400 Euro
Die monatliche Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder steigt von bisher 335 auf künftig 400 Euro. Für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Fraktionsvorsitzende erhöht sich die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung von 502,50 auf 600 Euro. Die beziehungsweise der Ratsvorsitzende erhält künftig 150 statt bisher 125 Euro. Auch das Sitzungsgeld wird von 30 auf 35 Euro je Sitzung angehoben. Die gleiche Anpassung gilt für die Sitzungsgelder der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder.
Die Anpassungen der Aufwandsentschädigungen liegen bei rund 15 bis 20 Prozent. Dies steht im Einklang mit den im Januar 2026 veröffentlichten Empfehlungen der Entschädigungskommission. Als Gründe werden unter anderem allgemeine Preissteigerungen und die zunehmende Komplexität der Aufgaben kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger genannt.
Unterstützung für digitale Ratsarbeit
Die Stadt passt zudem die Regelungen zur elektronischen Ratsarbeit an. Ratsmitgliedern, die sich verpflichten, geeignete Mobilgeräte, Notebooks oder Tablet-Computer für die weitgehend vollständige elektronische Ratsarbeit zu nutzen, wird eine besondere Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.035 Euro pro Wahlperiode gewährt (bei Antragsstellung in der ersten Hälfte der jeweiligen Wahlperiode) – bisher waren es 900 Euro. Für die Ausschussarbeit können diese Ratsmitglieder aber auch weiterhin Unterlagen in Papierform erhalten.
Fahrtkosten und weitere ehrenamtliche Tätigkeiten
Die monatliche Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder steigt von 58 auf 67 Euro. Damit wird sie an die Kosten einer Monatskarte des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN) angepasst. Für nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder sowie Mitglieder besonderer Gremien erhöht sich die Pauschale von 3 auf 5 Euro je Sitzung.
Auch die Entschädigungen für weitere ehrenamtlich Tätige werden angepasst. Die monatliche Grundpauschale für Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher steigt von 40 auf 46 Euro, für deren Stellvertretungen von 20 auf 23 Euro. Die Aufwandsentschädigungen für die Kreisjägermeisterin beziehungsweise den Kreisjägermeister sowie die Kreisbeauftragte beziehungsweise den Kreisbeauftragten für Naturschutz werden jeweils von 116 auf 133 Euro monatlich angehoben.
Neue Regelungen gelten ab 1. November
Die Änderungen treten zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2026 in Kraft. Dieses Vorgehen entspricht der bisherigen Praxis der Stadt, wonach die Änderung der Entschädigungssatzung noch durch den bisherigen Rat beschlossen wird und anschließend für die neue Wahlperiode gilt.
Für die Stadt Oldenburg entstehen durch die Neuregelungen Mehraufwendungen von rund 89.000 Euro pro Jahr. Rund 12.000 Euro davon entfallen auf die Erhöhung der Zahl der Ratsmitglieder um zwei Personen.
Zuletzt geändert am 30. September 2026