Ratsbeschluss sichert frühzeitig Handlungsfähigkeit und gewährleistet nahtlosen Übergang
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2026 die Wahlleitung für die kommunale Wahlperiode vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2031 berufen. Zur Stadtwahlleiterin wurde Erste Stadträtin Dr. Julia Figura bestellt. Als erster stellvertretender Stadtwahlleiter wurde Städtischer Rat Carsten Büsing berufen. Zweiter stellvertretender Stadtwahlleiter wird Leitender Städtischer Direktor Michael Lorenz.
Die derzeitige Berufung der Wahlleitung endet mit Ablauf des 31. Oktober 2026. Ohne eine frühzeitige Neuberufung würde ab dem Beginn der neuen Wahlperiode zunächst keine rechtmäßig bestellte Wahlleitung bestehen. In diesem Fall müsste der neu gewählte Stadtrat die Wahlleitung unmittelbar nach seiner Konstituierung neu berufen. Bis zu diesem Beschluss könnten erforderliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Veränderungen in der Ratszusammensetzung nicht getroffen werden.
Reibungsloser Übergang
Mit der erfolgten Berufung schafft die Stadt Oldenburg die Voraussetzungen für einen reibungslosen Übergang in die neue Wahlperiode und stellt sicher, dass die Ergebnisse der Kommunalwahl ordnungsgemäß umgesetzt werden können.
Grundlage der Entscheidung ist Paragraf 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG). Danach kann der Rat Beschäftigte der Kommune mit der Wahrnehmung der Wahlleitung beauftragen. Zudem eröffnet eine zum 28. April 2026 in Kraft getretene Gesetzesänderung die Möglichkeit, neben der ersten Stellvertretung bis zu zwei weitere stellvertretende Wahlleitungen zu bestellen.
Stadt setzt auf Kontinuität
Da sich die bisherigen Strukturen bewährt haben, setzt die Stadt auf Kontinuität. Finanzdezernentin Julia Figura fungierte bereits bei den vorangegangenen Urnengängen (Landtagswahl 2022, Europawahl 2024 und Bundestagswahl 2025) als Wahlleiterin. Carsten Büsing, Leiter des Bürgerbüros Mitte, hat als stellvertretender Wahlleiter bereits mehrere Wahlen verantwortlich vorbereitet. Auch Michael Lorenz, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, verfügt über umfangreiche Erfahrung als Wahlleiter beziehungsweise Stellvertreter. Mit der Bestellung eines zweiten Stellvertreters wird zugleich sichergestellt, dass die Aufgaben der Wahlleitung auch im Fall eines gleichzeitigen Ausfalls der Stadtwahlleiterin und ihres ersten Stellvertreters jederzeit wahrgenommen werden können.
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Weitere Informationen zum Thema Wahlen gibt es auf den Seiten zu den Wahlen.
Zuletzt geändert am 30. Juni 2026