Partydroge im Fokus bei Testkäufen – Mehrzahl der überprüften Geschäfte hält sich an Vorgaben
Wie ernst nimmt der Einzelhandel den Jugendschutz? Um diese Frage zu klären, führte die Stadt Oldenburg am Freitag, 6. Februar 2026, Testkäufe durch. Insgesamt wurden sechs Einzelhandelsgeschäfte im Stadtgebiet kontrolliert. Doch diesmal lag der Schwerpunkt nicht auf Vapes, Zigaretten oder Alkohol, sondern auf dem Verkauf von Lachgas. Laut Verordnung der Stadt Oldenburg » über das Verbot des Verkaufs und der Weitergabe von Lachgas an Minderjährige darf dieses nicht an die Jugendlichen abgegeben werden. Das Ergebnis war positiv, denn in vier der sechs überprüften Geschäfte wurde kein Lachgas an die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer ausgegeben.
Für Mario Mohrmann, der für Jugendschutzkontrollen zuständige Mitarbeiter im Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg, geht das Ergebnis in die richtige Richtung: „Die aufklärenden Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkaufsstellen im Vorfeld der Kontrolle haben ihre Wirkung gezeigt. Die Mehrzahl beherzigte die Regeln zum Verkauf von Lachgas.“
Gutes Ergebnis – aber noch Luft nach oben
Erfreulich ist, dass in vier Verkaufsstellen die Bestimmungen der Jugendschutzverordnung eingehalten wurden. Jedoch sind auch zwei Geschäfte negativ aufgefallen. In diesen Fällen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die mit empfindlichen Geldbußen verbunden sind. Dazu wurden die betroffenen Personen eingehend belehrt und aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben zukünftig zu befolgen.
Damit das dennoch positive Ergebnis anhaltend bleibt, wird das Amt für Jugend und Familie auch weiterhin die Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber sowie deren Angestellte für das Thema Jugendschutz sensibilisieren.
Erst Kommunale Verordnung, jetzt bundesweites Verbot
Der Rat der Stadt hat bereits im Herbst 2025 eine Verordnung beschlossen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Oldenburger Stadtgebiet verbietet. Zum Schutz der Jugendlichen ist neben dem Verkauf von Lachgas auch die Weitergabe an diese untersagt. Damit soll verhindert werden, dass Volljährige die Partydroge erwerben und anschließend Minderjährigen zur Verfügung stellen. Das Verbot gilt auch für den Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor minderjährigen Käuferinnen und Käufern bieten.
Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Ein bundesweites Lachgas-Verbot ist im April 2026 in Kraft getreten und hat damit die Oldenburger Verordnung abgelöst.
Was ist gefährlich an Lachgas?
Der Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) ist besonders für Minderjährige riskant, weil:
- Sauerstoffmangel (Hypoxie): Lachgas verdrängt Sauerstoff in der Lunge, was zu Schwindel, Ohnmacht oder im schlimmsten Fall zu Erstickung führen kann. Jugendliche sind oft unerfahrener im Umgang mit solchen Risiken.
- Schädigung des Nervensystems: Regelmäßiger Konsum kann einen Vitamin-B12-Mangel verursachen, der Nervenschäden (Neuropathien) nach sich ziehen kann. Das ist besonders gefährlich in der Entwicklungsphase.
- Erhöhte Unfallgefahr: Die kurzzeitige berauschende Wirkung (Benommenheit, Koordinationsprobleme) kann das Reaktionsvermögen stark beeinträchtigen, was zu Unfällen oder Stürzen führt.
- Langzeitfolgen unbekannt: Da der Konsum unter Jugendlichen relativ neu ist, sind viele langfristige Auswirkungen noch nicht gut erforscht.
- Gefahr der Überdosierung: Inhalation aus Gasflaschen oder Ballons kann dazu führen, dass zu viel Lachgas aufgenommen wird, was die Bewusstlosigkeit oder sogar den plötzlichen Tod durch Sauerstoffmangel verursachen kann.
- Soziale und psychische Folgen: Häufiger Konsum kann zu Abhängigkeit führen oder als Einstiegsdroge für andere Substanzen dienen. Zudem kann es negative Auswirkungen auf die schulische und soziale Entwicklung haben.
Gerade, weil Lachgas legal und leicht verfügbar ist (zum Beispiel in Gaskartuschen für Sahnespender), unterschätzen viele Jugendliche die Gefahren.
Folgen von regelmäßigem Konsum
Die vorübergehende berauschende Wirkung, die sich in Benommenheit oder Koordinationsproblemen äußert, kann außerdem das Reaktionsvermögen erheblich beeinträchtigen und somit Unfälle oder Stürze verursachen. Doch ein häufiger Konsum kann zu Abhängigkeit führen oder als Einstiegsdroge für andere Substanzen dienen. Zudem kann es negative Auswirkungen auf die schulische und soziale Entwicklung haben. Viele Langzeitfolgen sind noch nicht ausreichend erforscht, da der Konsum unter Jugendlichen relativ neu ist.
Noch Fragen?
Der Kinder- und Jugendschutz steht immer an erster Stelle. Schließlich gilt es, die Jüngsten bei Problemen oder Fragen zu unterstützen. Auf den Seiten zum Kinder- und Jugendschutz informiert die Stadt Oldenburg über Einrichtungen der Stadt Oldenburg, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Zuletzt geändert am 26. Juni 2026
