Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber in der Oldenburger Innenstadt, deren Gebäude sich innerhalb des Rahmens dieser Karte befindet. Die Karte lässt sich durch einen Linksklick vergrößern. Quelle: Stadt Oldenburg
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