Wer wurde gefördert?
Was wurde gefördert?
Pro Immobilie konnte eine Festbetragsförderung in Höhe von maximal 200 Euro beantragt werden. Das Geld war nachweislich für den Erwerb von Farbe, Malerzubehör, Reinigungsmitteln oder die Beauftragung eines Malerunternehmens zur Behebung von Verschmutzungen an der Gebäudefassade einzusetzen.
Wann konnte die Förderung beantragt werden?
Ab Samstag, 25. April 2026, war die Antragstellung über ein Online-Kontaktformular möglich. Die Antragsfrist endete am Dienstag, 30. Juni 2026.
Ab wann durften Ausgaben getätigt und Aufträge erteilt werden?
Mit Antragstellung (Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars) wurde automatisch der vorzeitige Maßnahmenbeginn bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt durften förderunschädlich Ausgaben getätigt und Aufträge erteilt werden. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen blieb hiervon unbenommen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im Zeitraum zwischen dem 25. April und 30. Juni 2026. Abweichungen waren zu begründen.
Wie ging es nach der Antragstellung weiter?
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt waren, bekam die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid, aus dem sich die Nachweispflichten für die Auszahlung der Förderung ergaben: ein Nachher-Foto des verschmutzten Bereiches und die Rechnung. Sobald die Nachweise erbracht wurden und der städtische Haushalt 2026 in Kraft getreten ist, wurde der Betrag ausgezahlt.
Kontakt
Für weitergehende Informationen und bei Fragen ist das Innenstadtmanagement der Stadt Oldenburg ansprechbar:
E-Mail: innenstadtmanagement[at]stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-4690
Zuletzt geändert am 14. Juli 2026
