Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg bietet mit dem Team „Jugendhilfe in Strafverfahren“, das aus den Sachgebieten Jugendgerichtshilfe sowie Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällige Jugendliche und Heranwachsende besteht, verschiedene Angebote an. Gesetzliche Grundlagen sind das SGB VIII (KJSG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Das Team arbeitet eng mit anderen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe und externen Institutionen und Trägern (zum Beispiel Jugendbewährungshilfe, Verein Konfliktschlichtung, Justiz, et cetera) zusammen.
Detaillierte Informationen zur Jugendhilfe im Strafverfahren finden Sie im Serviceportal.
Prävention an Schulen ab der 7. Klasse
Anhand von Fallbeispielen werden den Schülerinnen und Schülern über jugendtypische Straftaten die möglichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen aufgezeigt und mit ihnen diskutiert. Darüber hinaus werden die psychischen Auswirkungen einer Straftat auf die „Opfer“ besprochen. Ebenso wird überlegt, welche Verhaltensweisen sinnvoll und angebracht erscheinen, um sich aus Situationen, aus denen eine Straftat entstehen kann, fern zu halten oder im Nachhinein mit einem solch negativen Erlebnis umzugehen. Mit den Schülerinnen und Schülern wird über die Aufgabenstellung von Jugendgerichtshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht bis hin zur Schilderung des Ablaufs einer Hauptverhandlung und den sich anbietenden Maßnahmekatalog der Jugendgerichtshilfe diskutiert.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe bei Gemeinnütziger Arbeit
„Gemeinnützige Arbeit“ nimmt einen großen Stellenwert im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit ein. Die Anleitung und Betreuung der Jugendlichen und Heranwachsenden ist dabei von besonderer Bedeutung, aber auch der Kontakt und der Austausch mit den Anleiterinnen und Anleitern in den Einsatzstellen in Oldenburg. Die Anleiterinnen und Anleiter vor Ort sind oft mit Problemen wie Arbeitsunwilligkeit, Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit konfrontiert. Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, als Ansprechpartner für die Anleiterinnen und Anleiter den Einsatzstellen zur Verfügung zu stehen und bei den genannten Problemen zu entlasten. Die Jugendgerichtshilfe ist regelmäßig beteiligt an diesem Präventionsprojekt der Polizei zum Thema „Gewalt“.
Verkehrsseminar für junge Verkehrsstraftäter
Ziel des Verkehrsseminars ist es, junge Verkehrsstraftäter dahingehend zu beeinflussen, dass sie ihre bisherigen Einstellungs- und Verhaltensweisen im Straßenverkehr positiv verändern und verantwortungsbewusstes Handeln, Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer und die Fähigkeit zum partnerschaftlichen Miteinander entwickeln.
Das Seminar findet zweimal pro Jahr statt. Es erstreckt sich über drei Abende, à drei Stunden. Referenten sind ein Jurist (Rechtsanwalt), ein Versicherungsfachmann, ein Verkehrssicherheitsberater der Polizei, ein Jugendgerichtshelfer und der Jugendschutzbeauftragte.
Das Seminarprogramm soll als realistische, sinnvolle und pädagogische Alternative zu den bisher praktizierten Sanktionsmustern gesehen werden und sozial-konstruktives Lernen in einer Gruppe ermöglichen.
Soziale Trainingskurse für Jugendliche und Heranwachsende
Der Soziale Trainingskurs ist ein Angebot für Jugendliche und Heranwachsende, die massiv und/oder mehrfach auffällig geworden sind und erhebliche Sozialisationsdefizite aufweisen. Schwierigkeiten haben sie zum Beispiel mit Familie, Schule, Beruf sowie im Umgang mit Menschen und Geld.
Der Kurs dauert vier Monate. Die Teilnehmerzahl ist auf acht begrenzt. Zu Beginn geht es um das Kennenlernen, die Einleitung von gruppendynamischen Prozessen sowie die Kursplanung. Es findet einmal in der Woche ein Gruppenabend statt. In der Gruppe werden für die Teilnehmer wichtige Themen erarbeitet. Weiter werden Freizeitaktivitäten angeboten. Wenigstens einmal pro Woche kommen die Teilnehmer zu einem Einzelgespräch. Hier werden Probleme, die speziell die Teilnehmer betreffen, besprochen und Unterstützung zum Beispiel im Umgang mit Schule oder Behörden, angeboten. Durch den Kurs werden Handlungsalternativen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Positive Verhaltensänderungen werden verstärkt. Der Kurs endet mit einer Abschlussfahrt.
Ziel ist es, dass die Teilnehmer ihr Leben in Zukunft eigenständiger und verantwortlicher gestalten und dadurch straffrei leben können.
Betreuungsweisungen für Jugendliche und Heranwachsende
Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende, bei denen eine Betreuung über einen längeren Zeitraum erforderlich ist. Angesprochen werden Teilnehmende, die aufgrund ihrer Problematik und/oder ihres Alters nicht für den Sozialen Trainingskurs geeignet sind, aber eine intensive Unterstützung benötigen. Bearbeitet werden hier Fragen der zum Beispiel Verselbstständigung (Wohnungssuche/Haushaltsplanung), Schul-/Berufsfindung und Persönlichkeitsstärkung. Die genauen Inhalte werden gemeinsam besprochen.
Standortseminare (SOS) für Jugendliche und Heranwachsende
Standortseminare sind ein Angebot für Jugendliche und Heranwachsende, deren Straftat Ausdruck einer gewissen Orientierungslosigkeit ist. Defizite sind erkennbar, aber aus eigener Kraft zu bewältigen. Das Seminar besteht aus einem Vorbereitungstreffen, aus zwei Seminartagen und einem Nachtreffen. Es ist eine Alternative zur herkömmlichen Arbeitsauflage und bietet Gelegenheit, die gegenwärtige Lebenssituation (Standort) und nähere Zukunft zu überdenken.
Es werden Seminare zum Themenschwerpunkt Gewalt durchgeführt.
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026
