Vergabe des Bauauftrags gesichert – Höhere Kosten durch Kampfmittelsondierung und Baugrundverbesserung
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2026 für das Projekt „Kunstrasenplatz/Freizeitanlage Ofenerdiek“ eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 735.000 Euro beschlossen. Damit können die erforderlichen Bauaufträge vergeben werden, obwohl die dafür notwendigen Auszahlungen größtenteils erst im Jahr 2027 anfallen.
Die Gesamtkosten des Projekts werden nach aktuellen Berechnungen auf 3,418 Millionen Euro geschätzt. Ursprünglich waren hierfür 2,683 Millionen Euro vorgesehen. Ursache für die Kostensteigerung sind insbesondere zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kampfmittelsondierung und -räumung, umfangreiche Anforderungen an die Baugrundverbesserung sowie notwendige Maßnahmen zur Entwässerung des Geländes. Zudem wirken sich die allgemeinen Preissteigerungen im Bausektor auf die aktuelle Kostenkalkulation aus.
Kampfmittelbelastung stärker als erwartet
Während der Projektvorbereitung hat sich gezeigt, dass die Kampfmittelbelastung des Geländes deutlich höher ausfiel als zunächst angenommen. Gleichzeitig erschwerten die Bodenverhältnisse die Untersuchungen. Das Baugrundgutachten ergab darüber hinaus, dass bis in eine Tiefe von fünf Metern kein ausreichend tragfähiger Untergrund vorhanden ist. Insbesondere für die Gründung der Flutlichtanlagen waren deshalb weitere Untersuchungen und technische Anpassungen erforderlich.
Umfangreicher Bodenaustausch nötig
Auch die vorbereitenden Maßnahmen fielen umfangreicher aus als ursprünglich kalkuliert. Für Planungen, Gutachten sowie Kampfmittelsondierungen und -räumungen entstanden Mehrkosten von rund 213.000 Euro gegenüber dem ursprünglichen Ansatz. Zusätzlich machen die torfigen und humosen Bodenverhältnisse einen erheblichen Bodenaustausch sowie aufwendige Entwässerungsmaßnahmen notwendig. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes sind großvolumige Drainagen und Rückhalteeinrichtungen zur Ableitung und Drosselung des Oberflächenwassers erforderlich.
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine zeitliche Verschiebung eines Teils der für den Investitionszuschuss an den BTB Oldenburg e.V. vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung. Hintergrund sind Verzögerungen bei dessen Investitionsvorhaben. Der Zuschuss an den Verein bleibt davon unberührt, da im Haushaltsjahr 2027 reguläre Haushaltsmittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen.
Viertes Kunstrasenprojekt
Der Kunstrasenplatz in Ofenerdiek ist Teil der langfristigen Sportstättenentwicklung der Stadt Oldenburg. Bereits 2018 hatte der Rat beschlossen, zunächst drei Kunstrasenplätze auf städtischen Sportanlagen zu errichten und den Bau von zwei weiteren Anlagen in Aussicht gestellt. Die drei Kunstrasenplätze an den Standorten Kennedystraße, Alexandersfeld und Brandenburger Straße sind mittlerweile gebaut worden. Mit dem nun gefassten Beschluss können die nächsten Schritte zur Umsetzung des vierten Projekts in Ofenerdiek eingeleitet werden. Das fünfte Projekt ist in Osternburg vorgesehen.
Zuletzt geändert am 17. Juli 2026