Ingenieurbüro nimmt Kontakt zu Eigentümerinnen und Eigentümern auf
Nachdem das Eisenbahnbundesamt am 31. Oktober 2014 den Planfeststellungsbeschluss zum Interimsschallschutz im PFA 1 Oldenburg – Rastede (siehe Planergänzung 6) erteilt hat und beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb der Klagefrist keine Widersprüche eingegangen sind, hat die DB nun damit begonnen, alle Eigentümerinnnen und Eigentümer, die dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen haben, über die weitere Vorgehensweise zu informieren. Unabhängig davon ist, ob einem Eigentümer vorgezogener, passiver Schallschutz oder Interimsschallschutz zusteht. Das Ingenieurbüro A.I.T. wird im Namen der DB postalisch den Kontakt zu den entsprechenden Eigentümerinnen und Eigentümern suchen. Lesen Sie das Anschreiben der DB (PDF, 40 KB)
Und noch zwei Hinweise:
- Es werden keine neuen „Berechnungen“ und auch keine aktualisierten Einzelgutachten für jedes Gebäude verschickt.
- Es fließen keine „Lärmwerte“ des Eisenbahnbundesamtes in die Berechnungen ein. Es werden nur die Immissionen ermittelt, die zukünftig auftreten.
Hintergründe und Kontakt
Aufgrund des von der Stadt Oldenburg mit der Deutschen Bahn vor dem Bundesverwaltungsgericht protokollierten Vergleiches wird die Deutsche Bahn die passiven Schallschutzmaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt 1 zum Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven vorziehen.
Das Ingenieurbüro A.I.T. wurde von der Deutschen Bahn zur Feststellung des tatsächlichen Anspruches und zur Festlegung der passiven Schallschutzmaßnahmen beauftragt. Die Deutsche Bahn hat der Stadt Oldenburg mitgeteilt, dass sie beziehungsweise das Ingenieurbüro A.I.T. nunmehr Kontakt mit allen Betroffenen aufnehmen wird beziehungsweise bereits aufgenommen hat.
Angesichts der Vielzahl der Betroffenen ist zu erwarten, dass dieser Vorgang nicht in kurzer Zeit zu erledigen ist. Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner nicht in absehbarer Zeit Nachricht erhalten, können diese ihrerseits Kontakt mit dem zuständigen Ingenieurbüro A.I.T. zur Klärung von Fragen zu den passiven Schallschutzmaßnahmen aufnehmen:
A.I.T. GmbH
Postfach 01 20
97219 Rimpar
Telefon: 09365 8090-24
Fax: 09365 8090-90
E-Mail: email[at]ait-ingenieure.de
Zur Thematik der Weitergabe von Daten an die Deutsche Bahn ist zu erklären, dass die Deutsche Bahn für die Berechnung der Schallausbreitung auf topografische Daten der Stadt Oldenburg angewiesen ist, in denen die Belegenheit und die Anordnung der Gebäude dargestellt ist. Auch öffentliche Karten, wie zum Beispiel Bauleitpläne, werden zur Durchführung der Schallberechnungen herangezogen. Ohne entsprechendes Kartenmaterial könnten nicht diejenigen Grundstücke ermittelt werden, für die ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht kommen. Alle weiteren Informationen zu bestimmten Gebäuden wird die Deutsche Bahn beziehungsweise das von dort beauftragte Ingenieurbüro A.I.T. direkt abfragen.
Und noch ein wichtiger Hinweis: Haus- und Wohnungseigentümerinnen beziehungsweise -eigentümer müssen nicht befürchten, dass beim passiven Schallschutz bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Diese Befürchtung ist unnötig, denn die Termine seien laut Deutscher Bahn rein organisatorischer Natur und wurden von den Schallgutachtern A.I.T. nur deshalb genannt, damit alle vorbereitenden Tätigkeiten der Deutschen Bahn zur baulichen Umsetzung der vorgezogenen passiven Schallschutzmaßnahmen in Oldenburg möglichst schnell abgeschlossen werden können.
Eisenbahn-Bundesamt übersendet Unterlagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. November 2013 dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Planfeststellungsbehörde aufgegeben, über interimsweise Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Planfeststellung für die Ausbaustrecke Oldenburg – Wilhelmshaven erneut zu entscheiden. Zur Vorbereitung einer solchen Entscheidung hat das EBA ein ergänzendes Verfahren zu den beiden Planfeststellungsverfahren für die Planfeststellungsbeschlüsse PFA 2 und 3 eingeleitet.
Am ergänzenden Verfahren wurde neben den Klägern aus dem Gerichtsverfahren und neben den Bürgerinitiativen auch die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Oldenburg beteiligt.
Den angeschriebenen Personen wurde die Gelegenheit gegeben, zum interimsweisen Schallschutz und zur Planung der DB Netz AG Stellung zu nehmen. Das EBA wird in einem anschließenden Verfahren die eingereichten Stellungnahmen prüfen und eine Entscheidung über interimsweisen Schallschutz treffen.
Die Planunterlagen zum ergänzenden Verfahren zur Festlegung von interimsweisen Schallschutzmaßnahmen sowie die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Oldenburg können Sie in der Rubrik Materialien finden.
Eine Darstellung möglicher Aktivitäten und Handlungsoptionen für die Stadt Oldenburg, bezogen auf das Gerichtsurteil vom 21. November 2013 und dem Bahnvergleich aus dem Jahre 2012, können Sie dieser Präsentation (PDF, 200 KB) entnehmen.
Rat spricht sich gegen eine Klage aus
Das Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Hannover, hat mit Datum vom 31. Oktober 2014 einen Planergänzungsbeschluss für die Planfeststellungsabschnitte 2 (Rastede – Hahn) und 3 (Jaderberg – Varel) erlassen. Dieser Beschluss wurde der Stadt Oldenburg am 5. November 2014 rechtswirksam zugestellt, ebenso erhielten private Kläger gegen die Planfeststellung sowie die Bürgerinitiativen diesen Beschluss.
Mit diesem Planergänzungsbeschluss werden die interimistischen Lärmschutzmaßnahmen festgelegt, die die Deutsche Bahn zum Schutz der vom künftigen Schienenverkehr in Oldenburg betroffenen Bevölkerung vornehmen muss. Der Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen entsteht durch den Schienenausbau in den Abschnitten 2 und 3 infolge der von diesem Ausbau ausgehenden Fernwirkung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil vom 21. November 2013 dem Eisenbahnbundesamt eine Planergänzung bezüglich des vorgezogenen Lärmschutzes auferlegt. Geklagt hatten einige Privatpersonen in Oldenburg, die neben der Forderung nach einer Alternativenprüfung einen Schallschutz gefordert hatten, der über die im Oldenburger Bahnvergleich aus dem Jahre 2012 erreichten Schutzmaßnahmen hinausgeht.
Der jetzt vorliegende Planergänzungsbeschluss umfasst 72 Seiten sowie mehrere hundert Seiten Berechnungen und Erläuterungen. Diese wurden von der Stadtverwaltung geprüft, um die Voraussetzungen für weitere politische Beratungen zu treffen. Hier gelten enge zeitliche Vorgaben, da Klagen gegen den Beschluss nur bis einen Monat nach Zustellung möglich sind.
Nach intensiver Prüfung der Unterlagen und Rücksprache mit den Gutachtern IBK sowie Dolde, Mayen & Partner hat der Rat der Stadt Oldenburg in der Ratssitzung am 24. November 2014 beschlossen, keine Klage gegen den Planergänzungsbeschluss zu erheben.
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026