Umfassende Details und hilfreiche Hinweise zu den wichtigen Themen Visumbeantragung bei Einreise und Familienzusammenführung. Wir möchten Sie dabei unterstützen, die notwendigen Prozesse und Anforderungen verständlich nachzuvollziehen.
Visumverfahren zur Familienzusammenführung
Wenn Sie als deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger oder Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Aufenthaltstitels in der Stadt Oldenburg leben, gibt es Möglichkeiten, dass auch Ihre ausländische Ehepartnerin beziehungsweise Ihr ausländischer Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder dauerhaft aus dem Ausland herziehen. Die Voraussetzungen, die hierzu erfüllt sein müssen (zum Beispiel ausreichendes Einkommen, vorhandener Wohnraum oder Sprachkenntnisse der Ehepartnerin beziehungsweise des Ehepartners) sind je nach Einzelfall sehr verschieden.
Das Visum zur Familienzusammenführung ist bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen. Die deutsche Botschaft beteiligt vor ihrer Entscheidung das Ausländerbüro. Sobald ein Visumsantrag ihrer Familienangehörigen von der deutschen Botschaft an uns übermittelt wurde, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
Die Botschaft erteilt das Einreisevisum im Regelfall für drei Monate. Nach der Einreise müssen Ihre Familienangehörigen ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Außerdem vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, denn innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums muss eine Aufenthaltserlaubnis im Ausländerbüro beantragt werden. Auf der folgenden Seite finden Sie im Bereich Allgemeine Ausländerangelegenheiten eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Zur Familienzusammenführung finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Vereinfachtes Visumverfahren
Am 6. Februar 2023 hat ein starkes Erdbeben Teile der Türkei und Syriens erschüttert. Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren für die Einreise von Personen aus dem Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien abgestimmt. Vom Erdbeben betroffenen Personen soll die Möglichkeit gegeben werden, für 90 Tage bei ihren Familienangehörigen in Deutschland unterkommen zu können.
Verlängerung eines Besuchsvisums
In Ausnahmefällen ist die Ausreise bis zum Ablauf des Besuchsvisums aufgrund besonderer, nicht vorhersehbarer Umstände nicht möglich. Gründe hierfür können zum Beispiel Flugausfälle oder in Deutschland aufgetretene schwerwiegende Erkrankungen mit einhergehender Reiseunfähigkeit sein.
Auf den nachfolgenden Seiten im Serviceportal der Stadt Oldenburg finden Sie weitergehende Informationen zur Verlängerung Ihres Besuchsvisums in Ausnahmesituationen.
- Verlängerung eines Schengen-Visums bis zur Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen
- Verlängerung eines Schengen-Visums über die Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen hinaus
Bei Anfragen zur Verlängerung von Besuchsvisa in Ausnahmefällen wenden Sie sich gerne an
Telefon: 0441 235-4444
Telefax: 0441 235-3181
E-Mail: eat-besuchseinladungen[at]stadt-oldenburg.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr
Zuletzt geändert am 27. Juni 2026