Integration in Krippen

Integrationsgruppen

In den Integrationsgruppen werden Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert.

Sollte Ihr Kind in diesem Sinne einen besonderen Förderbedarf haben, können Sie es wie folgt für die Krippe anmelden:

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an die Krippe, das Amt für Teilhabe und Soziales, das Amt für Jugend und Familie oder die Ärztinnen und Ärzte wenden.

Integrative Krippen

Seit dem 1. August 2012 gelten für die Betreuung von Kinder mit Behinderung im Alter unter drei Jahre in Krippen und Kleinen Kindertagesstätten die Regelungen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. In Oldenburg wurden im Jahr 2010 durch eine Arbeitsgruppe sechs Krippeneinrichtung ausgewählt, die eine wohnortnahe Betreuung von Kindern mit Behinderung im Alter unter drei Jahren anbieten:

  • Kindergruppen Ostlandstraße, Ostlandstraße 14, Träger: Kindertagesstätten- und Beratungsverband
  • Kinderkrippe „Krippenhüpfer“, Kennedystraße 44, Träger: Verein für Kinder
  • Kindertagesstätte Philosophenweg, Philosophenweg 23, Träger: Diakonisches Werk
  • Kindertagesstätte Sperberweg, Sperberweg 30, Träger: Stadt Oldenburg
  • Krippe Dietrichsweg, Dietrichsweg 37, Träger: Kindertagesstätten- und Beratungsverband
  • Krippe Hermannstraße, Hermannstraße 54, Träger: Verein für Kinder

Weitere Informationen erteilt das Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg, Merle Bührmann, Telefonnummer: 0441 235-2816.

Zuletzt geändert am 15. Juli 2025