Die Stadt Oldenburg will die Organisationsstruktur ihrer Bäder vereinfachen und effizienter gestalten. Der Rat der Stadt hat am 26. Oktober 2026 mit großer Mehrheit einer Zusammenführung des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Oldenburg (BBO) und der Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH (BBGO) in einer einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Struktur grundsätzlich zugestimmt. Ziel ist es, Doppelstrukturen abzubauen, Zuständigkeiten klarer zu gestalten und Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand zu reduzieren. Der Beschluss wurde vorbehaltlich der noch ausstehenden Klärung steuerlicher Fragen gefasst. Hiervon ist auch die Umsetzung abhängig.
Einheitliche Struktur für Betrieb und Vermögen
Bislang sind die Strukturen der städtischen Bäder auf zwei Einheiten verteilt: Während die BBGO das operative Geschäft übernimmt, ist der Eigenbetrieb BBO insbesondere für die Grundstücke, Anlagen und weitere Vermögensgegenstände zuständig. Dazu gehören unter anderem das Hallenbad Eversten, das Hallenbad Kreyenbrück, das OLantis Huntebad, das Flötenteichbad sowie der Campingplatz am Flötenteich.
Vorgesehen ist, die bisherige BBGO in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln. Anschließend soll das bislang dem Eigenbetrieb zugeordnete Unternehmen einschließlich des für den Bäderbetrieb erforderlichen Vermögens auf diese Gesellschaft übertragen werden. Der Rat beauftragte die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Maßnahmen und weiteren Beschlussfassungen vorzubereiten. Mit diesem Schritt sollen der operative Bäderbetrieb und die dafür wesentlichen Vermögenswerte künftig in einer einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Struktur zusammengeführt werden. Die Stadtverwaltung erhofft sich dadurch schlankere Organisationsabläufe und eine wirtschaftlich effizientere Steuerung.
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bleiben unverändert
Für die Beschäftigten der BBGO ergeben sich durch den vorgesehenen Rechtsformwechsel keine Änderungen ihrer Arbeitsbedingungen. Auch die dem bisherigen Eigenbetrieb zugeordneten Mitarbeitenden sollen weiterhin zu gleichen Arbeitsbedingungen für die neue GmbH & Co. KG tätig sein.
Beschluss steht unter Vorbehalt
Der Zeitpunkt der geplanten Umsetzung ist noch offen. So steht der nun gefasste Grundsatzbeschluss unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer beim Finanzamt Oldenburg beantragten verbindlichen Auskunft zu den steuerlichen Auswirkungen der beabsichtigten Umstrukturierung. Darüber hinaus sind weitere gesellschaftsrechtliche und kommunalrechtliche Beschlüsse sowie die erforderlichen notariellen, registerrechtlichen und organisatorischen Schritte notwendig.
Zuletzt geändert am 27. Oktober 2026