Die Stadt Oldenburg startet ein neues Förderprogramm für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Gefördert wird eine Impuls-Energieberatung, bei der das Gebäude vor Ort betrachtet und Möglichkeiten für eine energetische Modernisierung geprüft werden. Für Anträge, die bis Ende 2026 gestellt werden, übernimmt die Stadt die Kosten vollständig. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss also keinen Eigenanteil leisten. Bei einer Antragstellung bis Donnerstag, 31. Dezember 2026, muss die Beratung bis Ende Oktober 2027 umgesetzt werden.
Anträge können seit Mitte Oktober 2026 gestellt werden. Bei der Beratung werden die Gebäudehülle und die vorhandene Heizung aus energetischer Sicht betrachtet. Außerdem wird geprüft, welche Möglichkeiten für Wärmepumpen, Photovoltaik und E-Mobilität bestehen. Die Ergebnisse und Vorschläge werden anschließend in einer Eigentümerversammlung vorgestellt. Dies muss für Anträge aus 2026 bis Oktober 2027 erfolgen.
WEG als wichtiger Schlüssel für die Energiewende
Die Stadt Oldenburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Der Gebäudebereich spielt dabei eine wichtige Rolle, weil ein großer Teil der Emissionen durch den Betrieb von Gasheizungen entsteht. Wohnungseigentümergemeinschaften sind dabei ein wichtiger Schlüssel für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands. Gleichzeitig sind Entscheidungen über Maßnahmen am gemeinschaftlichen Gebäude häufig komplex: Viele Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich auf einen gemeinsamen Weg verständigen.
Gemeinsame Informationsgrundlage für komplexe Entscheidungen
Mit der geförderten Energieberatung möchte die Stadt deshalb eine gemeinsame Informationsgrundlage schaffen. Eine Energieberaterin oder ein Energieberater bewertet das Gebäude vor Ort und zeigt auf, welche klimafreundlichen Lösungen für das konkrete Gebäude grundsätzlich infrage kommen. „In einer WEG müssen mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer energetischen Modernisierung gemeinsam eine Entscheidung treffen. Da ist es hilfreich, wenn zunächst jemand von außen auf das Gebäude schaut und die Möglichkeiten fachlich einordnet. Genau dabei soll unser Förderprogramm unterstützen“, sagt Peter Zenner, Leiter des Fachdienstes Klimaschutz.
Antrag auf Förderung durch Hausverwaltung oder Bevollmächtigte
Den Förderantrag können Verwalterinnen und Verwalter oder andere Bevollmächtigte der Wohnungseigentümergemeinschaft online im Serviceportal der Stadt stellen. Hier sind auch Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf zu finden. Nach Bewilligung wird ein Termin mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater vereinbart. Das Förderprogramm läuft zunächst bis Ende 2027. Die Impuls-Energieberatung wird in diesem Zeitraum zu 100 Prozent gefördert.
Kontakt
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Zuletzt geändert am 23. Oktober 2026
