Einstimmig hat der Rat am Montagabend, 28. September 2026, die Evaluation und Fortschreibung des Kommunalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt beschlossen. Damit positioniert sich die Stadt Oldenburg klar gegen geschlechtsspezifische Gewalt und stärkt die Präventions- und Schutzstrukturen vor Ort. Zugleich würdigt der Rat die Arbeit der vielen Akteur*innen im Gewalthilfenetzwerk, insbesondere der Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen und des Präventionsrats.
Die Evaluation des Aktionsplans zeigt, was in den vergangenen sechs Jahren erreicht werden konnte: Allen voran die Einführung der Koordinierungsstelle Gewaltschutz zur Steuerung und Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans, die Eröffnung eines zweiten, offenen Frauenhauses zur Erhöhung der Schutzplätze in Oldenburg und die Einführung des Präventionsangebotes StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt. Zugleich macht die Evaluation deutlich, dass weitere Schritte nötig sind, um dem Thema kontinuierlich zu begegnen.
Steigende Fallzahlen
Die Fallzahlen in den Beratungsstellen zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt steigen sowohl in Anzahl als auch in Komplexität. Die Wartezeiten werden länger, viele Einrichtungen arbeiten an der Kapazitätsgrenze, Themen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Prävention müssen eingeschränkt werden. Im Zeitraum des Aktionsplans seit dem Jahr 2021 sind die Fallzahlen in den Beratungsstellen um rund 50 Prozent gestiegen. Auch die Frauenhäuser in Oldenburg melden eine dramatische Entwicklung: Im Berichtszeitraum seit 2021 mussten knapp 1.400 Frauen mit 1.900 Kindern abgewiesen werden. Diese Zahlen verdeutlichen das enorme Ausmaß des Bedarfs.
„Deshalb ist die Fortschreibung dieses Aktionsplans auch nur ein folgerichtiger Schritt, um auch weiterhin die Präventions- und Schutzstrukturen in unserer Stadt zu stärken. Der heutige Beschluss ist ein politisches und gesellschaftliches Bekenntnis: Wir schauen nicht weg. Wir übernehmen Verantwortung“, betont Oberbürgermeister Jürgen Krogmann die Bedeutung des Beschlusses.
Entstehungsprozess und Schwerpunkte der Fortschreibung
Die nun vorgestellte Fortschreibung wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses in verschiedenen Workshops und Vorträgen mit dem Gewalthilfenetzwerk, Expert*innengruppen, der Verwaltung und den Fachausschüssen die Fortschreibung des Kommunalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt erarbeitet. Sie bündelt zum einen Handlungsempfehlungen aus dem bisherigen Plan, die noch nicht umgesetzt wurden, wie die Verstetigung und Ausweitung des erfolgreichen StoP-Ansatzes auf weitere Stadteile oder die dringend nötige finanzielle Aufstockung der Gewaltberatungsstellen, damit sie angemessen auf die steigenden Bedarfe reagieren können. Zum anderen setzt sie neue Schwerpunkte in sechs Themenfeldern: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Männer* im Kontext häusliche Gewalt, Vernetzung, Schutz und Unterstützung sowie digitale Gewalt.
Geschlechtsspezifische Gewalt ist keine Privatsache
„Mit diesem einstimmigen Ratsbeschluss werden die Strukturen gestärkt, die sich für den Gewaltschutz in unserer Stadt einsetzen und zeigt gleichzeitig den vielen Betroffenen, dass sie gesehen und nicht allein gelassen werden“, erklärt Wiebke Oncken, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt.
Jürgen Krogmann, Wiebke Oncken und die Ratsmitglieder betonen, dass geschlechtsspezifische Gewalt keine Privatsache ist, sondern in der Stadt Oldenburg nicht geduldet werden kann und danken den engagierten Ehrenamtlichen und Fachkräften des Gewalthilfenetzwerks, die sich täglich für den Schutz und die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Kinder einsetzen, die sich fortbilden und engagieren und unermüdlich einbringen.
Grundlage des Aktionsplans: Die Istanbul-Konvention
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der sogenannten Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ verpflichtet und stuft somit folgerichtig Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung ein. Bundes- und Landesaktionspläne zur sukzessiven Umsetzung der sogenannten „Istanbul-Konvention“ folgten. Auch in Oldenburg wurde auf Initiative eines intrafraktionellen Antrags des Rates vom Gleichstellungsbüro der „Kommunale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt“ mit insgesamt 90 Handlungsempfehlungen erarbeitet und im September 2020 einstimmig vom Rat beschlossen. Damit hatte Oldenburg eine Vorreiterrolle eingenommen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene. Dennoch mahnt das Expert*innenkommitee GREVIO, welches die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Vertragsstaaten untersucht, weiterhin erhebliche Defizite an. Umso wichtiger sind kommunale Vorstöße wie die Fortschreibung des Aktionsplans zu betrachten.
Einsicht in die Fortschreibung
Die Fortschreibung wird aktuell grafisch aufbereitet und demnächst auf den Seiten des Gleichstellungsbüros veröffentlicht.
Die Textfassung kann aber bereits jetzt im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.
Der erste Kommunale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Auf Grundlage der von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention verabschiedete die Stadt Oldenburg 2020 einen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt, der vom Gleichstellungsbüro in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Stadtverwaltung, dem Präventionsrat und Schutz- und Fachberatungsstellen erarbeitet wurde. Er beinhaltet über 90 Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen* in Oldenburg entgegen zu treten.
Informationen zum ersten „Kommunalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt“.
Zuletzt geändert am 6. Oktober 2026