Gründächer und Fassadenbegrünungen sind ein Gewinn für alle: Sie verbessern das Stadtklima, indem sie Feinstaub filtern, die Luftfeuchtigkeit regulieren und die Umgebungstemperatur senken. Sie wirken als natürliche Dämmung, was den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung reduziert. Begrünte Flächen an und auf Gebäuden speichern Regenwasser, entlasten die Kanalisation und beugen Überschwemmungen vor. Außerdem fördern sie die Artenvielfalt und schaffen Lebensräume für Insekten und Vögel. Auch optisch können sie Gebäude aufwerten und zu einem gesünderen, lebenswerteren Stadtbild beitragen.
Und die Kosten? Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten an privaten Gebäuden übernimmt die Stadt Oldenburg. Aktuell ist erst knapp die Hälfte der Fördertöpfe für Dach- und Fassadenbegrünungen ausgeschöpft, das heißt, Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungsgenossenschaften und Baugemeinschaften können weiterhin Anträge stellen und sich finanzielle Unterstützung sichern.
Wie hoch ist die Förderung für Dachbegrünungen?
Die Stadt Oldenburg fördert seit 2019 die Begrünung von Dächern. Gefördert werden sowohl extensive als auch intensive Dachbegrünungen ab einer Fläche von zehn Quadratmetern. Die Stadt übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50 Euro pro Quadratmeter Dachfläche. Insgesamt können bis zu 20.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller im Jahr bewilligt werden.
Wie hoch ist die Förderung für Fassadenbegrünungen?
Seit 2021 wird die Begrünung von Gebäudefassaden gefördert. Dabei werden sowohl boden- als auch wandgebundene Fassadenbegrünungen ab einer Fläche von zehn Quadratmetern unterstützt. Die Stadt übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50 Euro pro Quadratmeter Fassade. Die höchstmögliche Fördersumme pro Antragstellerin oder Antragsteller liegt bei 25.000 Euro jährlich.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Wohnungsgenossenschaften und Baugemeinschaften können die finanzielle Unterstützung erhalten. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben den Herstellungskosten auch Planungskosten, die statische Vorprüfung bis zu einem Betrag von 600 Euro sowie die Pflege in der Anfangsphase. Voraussetzung ist, dass die Begrünung fachgerecht geplant und umgesetzt wird. Maßnahmen dürfen zudem erst nach der Förderzusage begonnen werden.
Kontakt
Weitere Informationen zur Gebäudebegrünung sind hier zu finden. Die Antragsformulare stehen direkt im Serviceportal unter den Stichworten „Dachbegrünung“ und „Fassadenbegrünung“ zur Verfügung. Eine Beratung ist auch per E-Mail oder telefonisch möglich, an Gruenfoerderung[at]stadt-oldenburg.de oder unter 0441 235-2293.
Zuletzt geändert am 7. Oktober 2026