Lärmaktionsplanung

Stadtrat beschließt Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

An „Hotspots“ Tempo 30 zum Schutz vor Lärm

Oldenburg soll leiser werden – dazu dient der Lärmaktionsplan. Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am Montag, 30. September 2024, beschlossen, den bestehenden Lärmaktionsplan fortzuschreiben. Mit den festgelegten Maßnahmen soll die Lärmbelastung für die Menschen reduziert werden. Ein Schwerpunkt ist dabei die Verminderung des Straßenverkehrslärms, der als eine Hauptlärmquelle in der Stadt gilt. Auf bestimmten Abschnitten des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes gilt nun daher anstelle von Tempo 50 Tempo 30.

Wie verbindlich ist ein Lärmaktionsplan?

Nach der Umgebungslärmrichtlinie der EU sind Städte wie Oldenburg verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Auf Grundlage des Lärmaktionsplans können Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete umgesetzt werden. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen die Bürgerinnen und Bürger. Verwaltungen haben die Aussagen des Lärmaktionsplans bei laufend stattfindenden Planungen angemessen zu berücksichtigen. In 2027 erfolgte eine neue Lärmkartierung, welche die Grundlage des zukünftigen Lärmaktionsplanes für 2029 darstellt.

Wo Tempo 30 gilt

Mit Hilfe methodisch anerkannter Verfahren zur Bewertung des Lärms weist der Lärmaktionsplan nach, dass Temporeduzierungen im Bereich der ermittelten Lärm-Hotspots als wirkungsvolle Maßnahme in Betracht kommen. Unter Berücksichtigung der umweltfachlichen, rechtlichen und verkehrlichen Aspekte beinhaltete der Lärmaktionsplan den Vorschlag, Temporeduzierungen von 50 km/h auf 30 km/h auf bestimmten Straßenabschnitten vorzunehmen. Auf folgenden Straßen gilt seit Dezember 2025 Tempo 30:

  • Nadorster Straße: zwischen Gertrudenfriedhof und Hochheider Weg
  • Hauptstraße: zwischen Marktplatz Eversten und dem Übergang Edewechter Landstraße/Eichenstraße
  • Hundsmühler Straße: zwischen Hauptstraße und Hausbäker Weg
  • Cloppenburger Straße: zwischen der BAB-Anschlussstelle OL-Kreyenbrück und Bremer Straße
  • Bremer Straße: gesamter Verlauf
  • Ofener Straße: zwischen Zeughausstraße und dem Knotenpunkt Prinzessinweg
  • Alexanderstraße: zwischen Gertrudenfriedhof und dem Knotenpunkt Melkbrink/Lambertistraße
  • Donnerschweer Straße: zwischen der Einmündung Karlstraße und der Einmündung Ammergaustraße
  • Damm: auf ganzer Länge (wenn nach der Fertigstellung der Cäcilienbrücke die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen wiederhergestellt werden und die Brücke für alle Verkehrsteilnehmenden uneingeschränkt befahrbar ist)

Umsetzung zum VWG-Fahrplanwechsel Ende 2025

Die Tempo 30-Regelung » ist zum Busfahrplanwechsel der VWG Ende 2025 in Kraft gesetzt worden. Die Umsetzung auf den weiteren Abschnitten der genannten Straßen könnte in einer zweiten Stufe ab Ende 2027 erfolgen, wenn sich die Regelungen auf den ersten Abschnitten bewährt haben und eine Evaluierung nach ungefähr einem Jahr zeigt, dass positive Effekte entstanden sind. 

Dazu werden nach Ablauf eines Jahres die Auswirkungen evaluiert. 

Erstmals Regelungen für „Ruhige Gebiete“

Außerdem wurden mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstmals in der Stadt Oldenburg Regelungen über so genannte „Ruhige Gebiete“ geschaffen. Die dafür identifizierten Bereiche sollen, so schlägt es der Lärmaktionsplan vor, planungsrechtlich festgesetzt werden. Bei künftigen Planungsvorhaben sollen hier die Belange des Lärmschutzes besonders berücksichtigt werden. Die Friedhöfe der Stadt Oldenburg sollen unabhängig von der tatsächlichen Lärmbelastung grundsätzlich den Schutzstatus „Ruhiges Gebiet“ erhalten.

Weitere Inhalte des Lärmaktionsplans 2024

Außerdem sieht die Fortschreibung folgende Maßnahmen vor:

  • Bei anstehenden städtischen Straßenbauvorhaben wird im Einzelfall geprüft, unter welchen Bedingungen welcher lärmmindernde Belag verbaut werden kann. Bei der Aufstellung und weiteren Fortschreibung der Dringlichkeitsliste zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sollen auch Lärmbetroffenheiten der einzelnen Straßenabschnitte in die Rangfolge mit einbezogen werden. Aus Sicht des Lärmschutzes ist die Dringlichkeit dort zu erhöhen, wo die Lärmkartierung eine höhere Betroffenheit darstellt.
  • Um mit Hilfe von mobilen Seitenradargeräten unter anderem Informationen über Fahrzeuggeschwindigkeiten zu gewinnen, sollen die zum Einsatz notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ermittelt werden. Ziel ist ein Einsatz solcher Geräte, um unter anderem von Bürgerinnen und Bürgern genannte Vermutungen zu bestätigen oder zu entkräften, dass an bezeichneten Stellen Geschwindigkeitsverstöße vorliegen.

Der Lärmaktionsplan beinhaltet neben vielen formal nötigen Inhaltsbestandteilen auch eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Punkten, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung waren. So werden unter anderem auch Aussagen zu den Themen, Geschwindigkeitskontrollen, Autoposer, Umweltzonen, Verkehrslenkung und Begrünung gemacht.

In einem nachrichtlichen Teil beschäftigt sich der Lärmaktionsplan abschließend mit der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes und kennzeichnet Flächen, die sowohl dem Schienenverkehrs- als auch dem Straßenverkehrslärm in bestimmten Größenordnungen ausgesetzt sind.

Beschluss und Bekanntmachung

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und zwei zugehörige Anhänge sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und deren Abwägung stehen als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung:

Die Bekanntmachung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgte im Amtsblatt Nummer 22 der Stadt Oldenburg vom 11. Oktober 2024 » (PDF, 406 kB). Als barrierefreies PDF-Dokument steht das Amtsblatt der Stadt Oldenburg nicht zur Verfügung. Sollten Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unser ServiceCenter unter der Telefonnummer 0441 235-4444.

FAQ‘s

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Umgebungslärm, Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind zu finden auf FAQ`s ».

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Tempo 30 sind auf den Seiten FAQ`s zu finden ».

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Zuletzt geändert am 8. April 2026