Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Oldenburg

Prüfung und Anpassung der Planung

Im Jahr 2012 wurde erstmals eine Kartierung des Umgebungslärms in Oldenburg vorgenommen, die der Ausgangspunkt für den im Jahr 2015 vom Stadtrat beschlossenen Lärmaktionsplan war.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind die Ergebnisse der Lärmkartierung in regelmäßigen Abständen zu prüfen und die Lärmaktionspläne gegebenenfalls zu überarbeiten. Turnusgemäß stand 2022 eine Prüfung der Kartierung an, die aufgrund von geänderten Berechnungsbestimmungen eine komplette Neuerstellung der Lärmkarten erforderte. Die Kartierung des Umgebungslärms durch den Straßenverkehr sowie durch bestimmte Industrieanlagen wurde von der Stadt im Jahr 2022 fertig gestellt und am 30. Juni 2022 im Internet veröffentlicht.

Auf der Grundlage dieser neuen Lärmkartierung wird der bestehende Lärmaktionsplan aktuell geprüft und angepasst. Nach den gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz ist dazu Zeit bis zum 18. Juli 2024.

Erste Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Zeitraum vom 23. März 2023 bis 15. Mai 2023 wurde die Öffentlichkeit im aktuellen Verfahren erstmals beteiligt. Nach einer einführenden Informationsveranstaltung hatte die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger um Mitwirkung gebeten und dazu aufgerufen, sie auf besondere Belästigungsschwerpunkte hinzuweisen, Vorschläge und Ideen zur Lärmminderung einzureichen sowie Hinweise über ruhige Bereiche zu geben. Insgesamt hat die Stadt 264 Zusendungen erhalten und bedankt sich nochmals bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Teilnahme.

Fortschreibungsentwurf

Wie der Lärmaktionsplan 2015 befasst sich der aktuelle Fortschreibungsentwurf mit Maßnahmen aus dem Bereich Straßenverkehrslärm. Zusätzlich wurde das geforderte Thema „Ruhige Gebiete“ bearbeitet.

Mit Hilfe verschiedener Methoden zur Bewertung des Lärms wurde im Planentwurf begründet, dass Temporeduzierungen im Bereich von identifizierten Hotspots als Maßnahme in Betracht kommen, um die Umgebungslärmbelastung zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner zu vermindern. Unter Berücksichtigung der rechtlich komplexen Vorschriften sowie mit einer Bewertung der verkehrlichen Aspekte werden Temporeduzierungen von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde auf bestimmten Abschnitten des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes vorgeschlagen.

Für die Autobahnabschnitte, an denen keine verkehrsbehördliche Zuständigkeit der Stadt Oldenburg besteht, wurde begründet, dass Temporeduzierungen geboten erscheinen und welche Wirkungen diese auf die Betroffenheit hätten.

Die vorgeschlagenen Begrenzungen der zulässigen Fahrzeughöchstgeschwindigkeiten (Tempo 30) sind im Detail dem Planinhalt zu entnehmen und beziehen sich auf bestimmte Streckenabschnitte der folgenden städtischen Straßen:

  • Nadorster Straße
  • Hauptstraße
  • Hundsmühler Straße
  • Cloppenburger Straße
  • Bremer Straße
  • Ofener Straße
  • Alexanderstraße
  • Donnerschweer Straße
  • Damm
  • Westfalendamm (Tempo 50 anstelle von Tempo 70)

Der für die Autobahnen zuständigen Verkehrsbehörde wird vorgeschlagen, auf den durch das Stadtgebiet verlaufenden Autobahnabschnitten der A 28, A 29 und A 293 verkehrsrechtliche Anordnungen zu erlassen, die die Höchstgeschwindigkeiten auf Tempo 100, beziehungsweise Tempo 80 begrenzen.

Außerdem schlägt der Fortschreibungsentwurf folgende Maßnahmen vor:

  • Bei anstehenden städtischen Straßenbauvorhaben wird im Einzelfall geprüft, unter welchen Bedingungen welcher lärmmindernde Belag verbaut werden kann. Bei der Aufstellung und weiteren Fortschreibung der Dringlichkeitsliste zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sollen auch Lärmbetroffenheiten der einzelnen Straßenabschnitte in die Rangfolge mit einbezogen werden. Aus Sicht des Lärmschutzes ist die Dringlichkeit dort zu erhöhen, wo die Lärmkartierung eine höhere Betroffenheit darstellt.
  • Um mit Hilfe von mobilen Seitenradargeräten unter anderem Informationen über Fahrzeuggeschwindigkeiten zu gewinnen, sollen die zum Einsatz notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ermittelt werden. Ziel ist ein Einsatz solcher Geräte, um unter anderem von Bürgerinnen und Bürgern genannte Vermutungen zu bestätigen oder zu entkräften, dass an bezeichneten Stellen Geschwindigkeitsverstöße vorliegen.

Desweiteren werden mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstmals in der Stadt Oldenburg Regelungen über „Ruhige Gebiete“ geschaffen. Dazu wurde der Vorschlag formuliert, die identifizierten Bereiche entsprechend festzusetzen. Bei nachfolgenden Planungsvorhaben sind die Belange des Lärmschutzes besonders in die Abwägungen einzustellen und zu berücksichtigen. Nötigenfalls sind schalltechnische Beurteilungen vorzunehmen, die erkennen lassen müssen, dass der grundsätzliche Schutzanspruch des Gebietes durch die vorgesehene Planung nicht gefährdet wird.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes der Lärmaktionsplanung mit aufgeführten Friedhöfe der Stadt Oldenburg sollen unabhängig von der tatsächlichen Lärmbelastung grundsätzlich den Schutzstatus „Ruhiges Gebiet“ erhalten. Damit soll hervorgehoben werden, dass dies besondere Orte sind, an denen in aller Regel eine Ungestörtheit und Ruhe gewünscht oder erwartet wird. Die genaue Abgrenzung der Gebiete ergibt sich aus Detailkarten, die in einem Anhang zum Fortschreibungsentwurf dargestellt werden.

Der Planentwurf beinhaltet neben vielen formal nötigen Inhaltsbestandteilen auch eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Punkten, die Gegenstand der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung waren. So werden unter anderem auch Aussagen zu den Themen, Geschwindigkeitskontrollen, Autoposer, Umweltzonen, Verkehrslenkung und Begrünung gemacht.

In einem nachrichtlichen Teil beschäftigt sich der Planentwurf abschließend mit der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes und kennzeichnet Flächen, die sowohl dem Schienenverkehrs- als auch dem Straßenverkehrslärm in bestimmten Größenordnungen ausgesetzt sind.

Stellungnahmen sind bis zum 30. April 2024 möglich

Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit

Nachdem der Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 14. März 2024 darüber informiert wurde, beginnt eine zweite Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten die Gelegenheit, sich mit den Planinhalten zu befassen und können der Stadt Anregungen oder Bedenken schriftlich mitteilen. Ebenso können auch die Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen.

Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans und zwei zugehörige Anhänge stehen als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung:

Ihre Stellungnahmen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an immissionsschutz[at]stadt-oldenburg.de oder mit herkömmlicher Briefpost an:

Stadt Oldenburg
Amt für Umweltschutz und Bauordnung
Fachdienst Naturschutz und Technischer Umweltschutz
26105 Oldenburg

Diese zweite Beteiligungsphase endet am Dienstag, 30. April 2024.

Abwägungsprozess

Die fristgerecht abgegebenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden in den Abwägungsprozess eingestellt: Das heißt, die Verwaltung prüft und bewertet die abgegebenen Stellungnahmen und schlägt den politischen Gremien vor, ob und inwieweit ein Beitrag Eingang in die Planung finden kann. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung und ein gegebenenfalls geänderter Planinhalt sind dann Gegenstand der weiteren politischen Befassung in den Fachausschüssen des Rates der Stadt. Ziel ist es, die Beschlussfassung über die Planfortschreibung in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause am 17. Juni 2024 zu erreichen.

FAQ‘s

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Umgebungslärm, Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind zu finden auf FAQ`s ».

Benötigen Sie weitere Informationen zum Themenkomplex Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung oder haben Sie Fragen, auf die Sie unter FAQ’s keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an immissionsschutz[at]stadt-oldenburg.de.

Zuletzt geändert am 22. März 2024