Zuschuss für Verhütungsmittel
Unterstützung für Menschen mit geringen Einkommen
Verhütung steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Sexualität, aber auch für Unbeschwertheit und Selbstbestimmung. Für Frauen und Männer mit geringen finanziellen Ressourcen ist Verhütung allerdings noch mehr – nämlich ein erheblicher Kostenfaktor. Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zahlen die Krankenkassen ärztlich verordnete Verhütungsmittel, danach müssen Pille, Spirale und Co. aus eigener Tasche finanziert werden. Im Einzelfall kann das dazu führen, dass zu einer günstigeren Verhütungsmethode gegriffen wird, obwohl diese gar nicht optimal zur persönlichen Situation passt oder im Extremfall bedeutet es sogar, aus Kostengründen ganz auf einen Schutz zu verzichten. Um Frauen, Männern und Paaren mit begrenztem Budget die für sie beste Verhütung zu erleichtern, stellt die Stadt Oldenburg einen Zuschuss für Verhütungsmittel zur Verfügung.
Was kann bezuschusst werden?
Auf Antrag können die Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel teilweise erstattet werden. Bezuschusst werden zum Beispiel
- hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille, Dreimonatsspritze, Verhütungsring, oder Verhütungspflaster,
- mechanische Verhütungsmittel wie die Spirale,
- außerdem die Sterilisation bei Frauen und Männern
- und die nicht verschreibungspflichtige „Pille danach“.
Bei Verwendung der Spirale ist ebenfalls in den Folgejahren ein Zuschuss für die medizinischen Kontrolluntersuchungen möglich.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Pro Person werden im Kalenderjahr maximal 150 Euro Zuschuss gewährt. Bei hormonellen Verhütungsmitteln werden 50 Prozent der Kosten für das aktuelle Rezept erstattet.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Einen Zuschuss können Bezieherinnen und Bezieher von
- Bürgergeld nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG))
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
erhalten, die mindestens 22 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Oldenburg haben.
Was wird für den Antrag benötigt?
Der Zuschuss wird über die pro familia Beratungsstelle Oldenburg oder über die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ausgezahlt. Um den Zuschuss zu beantragen, müssen dort
- der Personalausweis, der Nationalpass oder ein Passersatzpapier
- ein aktueller Leistungsbescheid über Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder der Berufssausbildungsbeihilfe
- der Kostenvoranschlag
- das Rezept und
- der Zahlungsbeleg im Original
vorgelegt werden.
Die Beratungsstellen überweisen den Zuschuss an die Empfängerin oder den Empfänger oder an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge auf einen Zuschuss können nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden bei:
Beratungsstelle pro familia
Rosenstraße 44
Telefon 0441 88095
DRK Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Maria-von-Jever-Straße 2
Telefon 0441 9217952
AWO Kinder, Jugend & Familie Weser-Ems GmbH, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Cloppenburger Straße 65
Telefon 0441 973770
Schwangerschaftsberatung im Sozialdienst katholischer Frauen (SKF)
Peterstraße 22-26
Telefon 0441 25024
Rechtsanspruch
Der Kostenzuschuss für ärztlich verordnete Verhütungsmittel ist eine freiwillige Leistung der Stadt Oldenburg und wird nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Informationen gedruckt und kompakt
In vielen gynäkologischen Praxen und Apotheken liegt der aktuelle Informationsflyer aus, außerdem liegt er zur Mitnahme im Gleichstellungsbüro » bereit.
Informationsflyer zum Download » (PDF, 1MB, barrierefrei)
Zuletzt geändert am 12. Dezember 2023