Gerichtlicher Vergleich 2012
Oldenburger erhalten vorgezogenen, passiven Schallschutz
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 » (PDF, 190 KB) abgelehnt hatte, fand im Juli 2012 eine richterliche Besprechung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Oldenburg, ein Ratsvertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der die Stadt und einige trassennahe Anliegerinnen und Anlieger vertretende Prof. Dr. Bernhard Stüer aus Münster (Rechtsvertreter der Stadt Oldenburg und der Kläger) trafen sich in Leipzig mit Vertretern der Deutschen Bahn, dem beklagten Eisenbahn-Bundesamt und deren rechtlichem Beistand.
Im Rahmen eines vor dem Bundesverwaltungsgericht protokollierten Vergleiches konnte erreicht werden, dass für den Planfeststellungsabschnitt 1 » (PDF, 190 KB) im Vorgriff auf die künftigen Schallschutzmaßnahmen und aufgrund der wesentlichen Änderung der Strecke von Seiten der Deutschen Bahn die Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen vorgezogen wird.
Zuletzt geändert am 8. November 2023