FAQ Klimafreundliches Heizen

Häufig gestellte Fragen zum klimafreundlichen Heizen

Die Stadt Oldenburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Eine wichtige Stellschraube zur Erreichung dieses Ziels ist die Wärmeversorgung von privaten Haushalten, gewerblichen Gebäuden und auch kommunalen Liegenschaften. Dies ist auch im Klimaschutzplan Oldenburg 2035 in unterschiedlichen Maßnahmen verankert. Unabhängig von den Entwicklungen auf Bundesebene, beispielsweise mit Blick auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ist es ratsam, sich mit klimafreundlichem Heizen zu befassen. Auf dieser Seite erhalten Sie daher Hilfestellungen zum Thema klimafreundliches Heizen, beispielsweise mit einer Übersicht zu Energieberatungsangeboten, begleitet von kurzen Informationen zum GEG sowie zur kommunalen Wärmeplanung.

Gebäudeenergiegesetz: Das ist der Stand

Am 8. September 2023 hat der Bundestag die zuvor über mehrere Monate hinweg diskutierte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Sie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Konkrete Informationen zum Inhalt der Novelle des GEG sowie Antworten auf drängende Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie im FAQ der Stadt Oldenburg zum GEG ».

Kommunale Wärmeplanung in Oldenburg

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess angestoßen, der dazu dient, die Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur der Zukunft bereitzustellen. Aus einer solchen Wärmeplanung gehen beispielsweise Handlungsstrategien hervor, wie eine Kommune die treibhausgasneutrale Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude darstellen kann. Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung werden im FAQ der Stadt Oldenburg zur kommunalen Wärmeplanung » näher beantwortet. In Niedersachsen ist die kommunale Wärmeplanung bereits im Klimaschutzgesetz verankert (§ 20 NKlimaG) und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Demnach ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan zu erstellen. Auch im Klimaschutzplan Oldenburg 2035 ist diese Maßnahme verankert.

Wie kann ich tätig werden?

All das heißt aber nicht, dass Sie nur tätig werden können, sofern die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Der kontinuierlich steigende CO2-Preis wird in Zukunft dafür sorgen, dass sich das Heizen mit fossilen Energieträgern verteuert. Das heißt, wer sich nun dafür entscheidet, beispielsweise eine neue Gasheizung einzubauen, muss damit rechnen, dass die Gaspreise in Zukunft steigen werden. Auch das Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen sieht vor, dass Menschen, die sich nach wie vor für eine Heizung auf Basis fossiler Energieträger entscheiden, eine Beratung zur potentiellen Wirtschaftlichkeit der Entscheidung wahrnehmen. Eben genau vor dem Hintergrund, Chancen und Risiken des geplanten Vorhabens zu kennen. Im Folgenden erhalten Sie im Sinne eines FAQ eine Übersicht über Dinge, die Sie jetzt tun können, um die Gestaltung Ihrer klimafreundlichen Wärmeversorgung selber in die Hand zu nehmen sowie Informationen, die für dieses Vorhaben nützlich sind.

1. Lohnt sich der Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien?

Über die Betriebsdauer einer Heizung ist eine Wärmepumpe günstiger als eine Gasheizung. Denn die Preise für Öl und Gas werden künftig steigen. Wer also auf Wärme aus Erneuerbaren Energien umstellt, macht sich selbst unabhängig von der Preisentwicklung für fossile Brennstoffe. Höheren Investitionskosten stehen über die Betriebsdauer in der Regel niedrigere Betriebskosten gegenüber, da ab 2027 durch den EU-Emissionshandel die Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas kontinuierlich steigen werden. Zudem können starke fossile Preissprünge verhindert werden.

2. Wer berät mich beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen mit Erneuerbaren Energien?

Bei der Entscheidung, welche Wärmeversorgung für Ihr Gebäude am besten umzusetzen ist, können sich Eigentümerinnen und Eigentümer von der Energieberatung helfen lassen. Informationen zur Energieberatung finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ». Dort gelangen Sie auch zu einer Übersicht mit geeigneten Ansprechpersonen im Rahmen der Energieeffizienz-Expertenliste ».

Auch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet ein Programm zur Energiespar-Beratung für private Wohngebäude » an, die für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem privaten Wohnraum kostenlos ist. Auf den Seiten der KEAN finden Sie mehr Informationen sowie eine Übersicht der Energie-Beraterinnen und Berater in Ihrer Region ».

3. Welche Optionen des Heizens mit Erneuerbaren Energien gibt es generell?

Im Folgenden werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wichtigsten Möglichkeiten des Heizens mit Erneuerbaren Energien erläutert. Diese werden auch mit Blick auf die Einhaltung des in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festgelegten Ziels, die Wärmeversorgung mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien zu gewährleisten (65-Prozent-Ziel), vorgestellt und ihre Eignung als Erfüllungsoption dargestellt. Es geht also um technische Lösungen, die ohne weitere Prüfung die vorgesehenen Anforderungen erfüllen würden. Vorgesehene Übergangslösungen sowie mögliche Lösungen bei Havariefällen bleiben hierbei außen vor. Ihre Eignung als Erfüllungsmöglichkeit ist angelehnt an die Inhalte des Entwurfs der Novelle des GEG.

Anschluss an ein Wärmenetz

In Wärmenetzen können verschiedene erneuerbare Wärmequellen sowie Abwärme (zum Beispiel aus Industriebetrieben oder aus Rechenzentren) effektiv genutzt und miteinander kombiniert werden. Wärmenetze sollen bis 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aufweisen, bis 2045 müssen sie komplett treibhausgasneutral sein. Daher gilt beim Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz die Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe als erfüllt, auch wenn der Anteil Erneuerbarer Energien derzeit noch geringer ist. Gerade in Ballungsräumen ist der Anschluss an ein Wärmenetz eine gute Option, um die vorgesehenen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Durch den Fernwärmenetzanschluss kann auf eine künftig dekarbonisierte Wärmeversorgung gesetzt werden, ohne dass bereits beim Heizungsaustausch ein hoher energetischer Sanierungsstand erreicht sein muss.

Netzbetreiber sind danach in der Pflicht, bis 2030 ihr Wärmenetz mit entsprechenden erneuerbaren Anteilen zu betreiben. Kunden beziehen aus einem Wärmenetz Wärme, ein bestehender Gasanschluss ist nicht (mehr) erforderlich. Kosten entstehen einmalig für den Hausanschluss mit Wärmeübergabestation sowie laufende Kosten für die Wärmelieferung (Grundpreis und Arbeitspreis).

In Oldenburg gibt es bereits mehrere, örtlich begrenzte Wärmenetze. Die Stadtverwaltung bereitet eine Untersuchung vor, in der es unter anderem um die Errichtung neuer Wärmenetze sowie den Ausbau bestehender Netze geht. Interessierte Unternehmen sowie die Betreiber vorhandener Wärmenetze können allerdings jederzeit tätig werden und die Errichtung von Wärmenetzen planen und umsetzen.

Einbau einer elektrischen Wärmepumpe

Der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe bietet sich für viele Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch für Mehrfamilienhäuser sowie für geeignete Nicht-Wohngebäude (Verwaltung, Schulen, Kitas, Gesundheitswesen und weitere) an – auch im Bestand. Ein guter Gebäudewärmeschutz, insbesondere bei vor 1978 bzw. 1984 errichteten Gebäuden ist vorteilhaft. Ebenso sind großzügig dimensionierte Heizkörper oder eine Flächenheizung für einen sparsamen Betrieb von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung.

Grob betrachtet erzeugen Wärmepumpen durch Nutzung von Umweltwärme aus einer Kilowattstunde Strom – je nach sorgfältiger Vorplanung – drei bis vier Kilowattstunden Wärme. Vereinfacht für ein Bestandsgebäude betrachtet, können Sie für eine erste Abschätzung wie folgt vorgehen: Entnehmen Sie Ihren letzten beiden jährlichen Erdgasrechnungen die angegebene Energiemenge in Kilowattstunden und bilden daraus einen mittleren Verbrauch. Ziehen Sie davon 10 bis 25 Prozent für Umwandlungs- und Rohrnetzverluste ab. Den so ermittelten Wärmeenergiebedarf teilen Sie durch verschiedene Jahresarbeitszahlen (JAZ). Die JAZ einer Wärmepumpe dient der Ermittlung der Effizienz. Ein Wert von 2,5 gilt als mäßig effizient, 3,25 als mittel und 4,0 als gut. Im Ergebnis erhalten Sie dann den ungefähren Strombedarf für eine Wärmepumpe mit unterschiedlicher Energieeffizienz. Gut bis sehr gut gedämmte Gebäude (Effizienzhäuser, Passivhäuser) mit entsprechend ausgelegten Heizflächen und effizienter Warmwasserbereitung ermöglichen Jahresarbeitszahlen im Bereich von mindestens 4,5 und mehr.

Einbau einer Hybridheizung (Kombination aus Wärmepumpe und Heizkessel/Heiztherme)

Reicht eine Wärmepumpe allein nicht für die Deckung der Heizlastspitze im Winter aus, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger (Öl- oder Gasheizung) oder auch eine Biomasseheizung ergänzt werden. Dieser Spitzenlastkessel springt dann nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung ein. Um das 65-Prozent-Ziel zu erfüllen, muss die Wärmepumpe vorrangig betrieben werden und Mindestanforderungen an die Leistung erfüllen. Vor allem in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann die Hybridheizung eine gute Option sein, so dass nach einer Sanierung der (fossile) Spitzenlastkessel nicht mehr notwendig ist.

Eine kombinierte Anlage sollte aufgrund der damit verbundenen Gesamtkosten nur als Übergangslösung oder in besonderen Fällen in Betracht gezogen werden. Ziel sollte sein, den Heizenergiebedarf durch Wärmeschutzmaßnahmen am und im Gebäude deutlich zu reduzieren, um die fossile Anlage (Spitzenlast) nicht mehr zu benötigen.

Heizung auf der Basis von Solarthermie

Voraussetzung ist, dass damit der Wärmebedarf des Gebäudes zu mindestens 65 Prozent gedeckt wird.

Diese Lösung scheidet unter mitteleuropäischen Klimabedingungen als Einzelversorgungslösung aus, sie kann die Wärmeversorgung nicht in Gänze tragen. Solarthermieanlagen können wie gehabt einen Teil des jährlichen Gebäudewärmebedarfs übernehmen, zum Beispiel etwa 65 Prozent der Warmwasserbereitung sowie etwa 15 Prozent des Heizenergiebedarfs.

Einbau einer Biomasseheizung (zum Beispiel Holz- oder Pelletheizung)

Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und durch Nachfrage in verschiedenen Sektoren voraussichtlich teurer wird, sollte diese Option nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, zum Beispiel in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind.

Der Einsatz von Biomasseheizungen im städtischen, eng besiedelten Raum sollte aus Umwelt- und Klimaschutzgründen die Ausnahme bleiben, zum Beispiel bei Ersatz von Ölkesseln, Denkmalschutz, verfügbarer Lagerfläche oder wenn ein Wärmenetzangebot nicht absehbar ist.

Heizen mit einer Stromdirektheizung

Stromdirektheizungen, wie etwa Infrarotheizungen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Gebäuden zur Erfüllung der Pflicht eines Wärmebedarfsanteils von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien eingebaut werden. Für Neubauten und Bestandsgebäude mit wasserbasiertem Heizsystem ist diese Art der Heizung nur zulässig, wenn der bauliche Wärmeschutz mindestens 45 Prozent besser ist als die geltenden Neubauanforderungen. Dies entspricht einem Effizienzhaus 40. Für Bestandsgebäude ohne wasserbasiertem Heizsystem muss der Wärmeschutz mindestens 30 Prozent besser sein. Dies entspricht einem Effizienzhaus 55. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Hier darf die Stromdirektheizung auch bei schlechterem baulichen Wärmeschutz eingebaut und betrieben werden. 

Der Einbau von Stromdirektheizungen ist jedoch genauestens zu überlegen. Aus einer Kilowattstunde (kWh) Strom wird lediglich maximal eine kWh Wärme erzeugt. Andere Heizsysteme schaffen hier einen deutlich höheren Wert. Gebäude mit einem sehr geringen Heizenergiebedarf, nach Möglichkeit in Kombination mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, sind hier denkbare Objekte, die sich für eine Umsetzung eignen könnten.

Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt

In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas verwendet werden. Allerdings ist Biomasse begrenzt verfügbar und die Kosten für Biomethan sind vergleichsweise hoch. Wobei auch zukünftig von weiter steigenden Preisen auszugehen ist. Auch „H2-Ready“ Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, sind möglich. Damit die Transformation des Gasnetzes gewährleistet ist, müssen Kommunen und Betreiberinnen und Betreiber einen verbindlichen Fahrplan mit verbindlichen und nachvollziehbaren Zwischenzielen (Monitoring) zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen.

Nach gegenwärtigen Verfügbarkeitsprognosen und zudem aus Klimaschutzsicht wird Wasserstoff nicht für einfache, niedrige Temperaturanwendungen wie zum Beispiel Gebäudeheizungen zum Einsatz kommen. Davon ist auch das Beratungsbüro Hamburg Institut Consulting GmbH ausgegangen, die gemeinsam mit der Stadt Oldenburg den Klimaschutzplan Oldenburg 2035 erarbeitet haben. Ähnlich verhält es sich mit Biomethan. Allerdings ist dieser Energieträger seit Jahren verfügbar und kann im Rahmen herkömmlicher Gaslieferverträge durch Endkunden als „Biogas“ oder ähnliches bezogen werden.

Grundsätzliches

Seit dem 1. Januar 2024 darf der Verkauf entsprechender Heizungen, beispielsweise Gasheizungen, nur in Verbindung mit einer Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist. Seitens der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung » zur Verfügung gestellt.

Erfolgsvoraussetzung bei allen Lösungen ist grundsätzlich eine sorgfältige und vollständige Planung der neuen Heizungsanlage. Dies schließt üblicherweise ein: Eine raumweise Ermittlung der Heizlast und Leistung der vorhandenen Heizflächen, Prüfung, ob Heizflächen zu erneuern oder zu ergänzen sind, hydraulischer Abgleich der Heizflächen beziehungsweise des Heizkreises, Lösung Warmwasserbereitung.

4. Sind alle Optionen zum Heizen mit Erneuerbaren Energien gleich gut?

Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren, welche Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien für ihr Gebäude am besten umzusetzen ist. Dabei kann auch die Energieberatung helfen, machen Sie zum Beispiel den Oldenburger Gebäude-Check ».

Bei den Möglichkeiten zum Heizen mit Erneuerbaren Energien spielen die Energieträger eine entscheidende Rolle. Denn anders als die kostenlose Umweltwärme sind andere Erneuerbare Energieträger wie zum Beispiel Holz oder Biogas nur begrenzt verfügbar und damit teilweise schon heute teuer, wobei auch zukünftig von weiter steigenden Preisen auszugehen ist. Sie sollten daher nur gewählt werden, wenn keine andere Heizungsoption in Frage kommt.

Um sich hier weitergehend zu informieren, lohnt sich der Blick in den Artikel der Verbraucherzentrale zum Thema „Neue Heizung – welche ist die Richtige?“ », in dem nochmal die Optionen aufgezeigt und sowohl Vor- als auch Nachteile beleuchtet werden.

Parallel zum Heizungstausch sollte in Bestandsgebäuden immer geprüft werden, ob energetische Sanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung von Dach und Wänden durchgeführt werden können. Diese sind in vielen Fällen nicht nur sinnvoll, um Energie und Geld einzusparen, sondern auch um den Wohnkomfort zu verbessern und den Wert der Immobilie zu erhöhen. Sie können zeitgleich mit dem Wechsel der Heizungsanlage erfolgen oder auch danach. Dies ist auch zur Sommerzeit von Vorteil, wenn es draußen heiß wird und die Innenräume durch eine gut gedämmte Gebäudehülle langsamer aufheizen.

5. Lohnt sich ein Einbau von Wärmepumpen in ungedämmten Gebäuden oder muss erst das gesamte Gebäude saniert werden?

Jede Dämmmaßnahme hilft, den Energiebedarf eines Gebäudes zu verringern und so auch den Strombedarf für den Betrieb einer Wärmepumpe zu mindern. Technisch gesehen kann jedoch in aller Regel auch in ein ungedämmtes Haus eine Wärmepumpe eingebaut werden, die das Haus unter Nutzung der Umgebungsluft, der Erdwärme oder des Abwassers gut heizt. Entscheidend für die Effizienz und damit auch für die Betriebskosten der Anlage ist die sogenannte Vorlauftemperatur. Das ist die Temperatur, auf die das Heizungswasser mithilfe einer Wärmepumpe erwärmt wird, bevor es über das Heizungssystem verteilt wird. Bei einer maximalen Vorlauftemperatur bis 55 Grad Celsius kann eine Luftwärmepumpe über den Jahresverlauf effizient betrieben werden. Erdwärme- oder Abwasserwärmepumpen können auch höhere Vorlauftemperaturen erreichen, weil ihre Wärmequellen auch bei niedrigen Außentemperaturen höher sind. Um mit solchen Vorlauftemperaturen auch wenig oder ungedämmte Gebäude ausreichend heizen zu können, reicht oftmals der Austausch einzelner Heizkörper gegen solche mit größerer Fläche und besserer Wärmeverteilung.

Darüber hinaus gibt es inzwischen moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen, die bis zu 80 Grad Celsius Vorlauftemperatur erreichen können. Mit diesen Wärmepumpen wird jedes Haus warm und die Heiztechnik kann trotz Abstrichen bei der Effizienz ökologisch sinnvoll sein. Für ungedämmte Gebäude mit geringer Energieeffizienz kommen außerdem Hybridheizungen in Betracht, bei denen die Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung kombiniert wird. Nach erfolgter Dämmung des Gebäudes kann die Wärmepumpe die Wärmeversorgung dann gegebenenfalls allein übernehmen.

Zur konkreten Beurteilung dieser Frage anhand des jeweiligen Gebäudes fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine „Energieberatung für Wohngebäude“ » und übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro). Fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und -berater, die auch den Zuschuss beantragen, können über die Energieeffizienz-Expertenliste » ausgewählt, gesucht und beauftragt werden. Ergänzungen hierzu finden Sie am Ende der FAQ-Liste.

Seit dem 1. Juli 2023 müssen Kundinnen und Kunden, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen, für die Kosten in Vorleistung gehen, können aber selbst auf Antrag beim BAFA den Zuschuss zurückerhalten. Dies kann auch die Energieberaterin oder der Energieberater in Vollmacht übernehmen.

6. Gibt es für den schrittweisen Umstieg auf Wärmepumpen auch Mietmodelle, für einen Umstieg ohne Anschaffungskosten?

Es gibt auch für Wärmepumpen unterschiedliche Liefer-, Leasing- oder Mietangebote. Durch solche Modelle müssen die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer die noch relativ hohen Investitionskosten nicht vorab tragen. Die Investitionen übernimmt die anbietende Firma, die Nutzenden zahlen im Gegenzug einen vereinbarten Monatsbetrag für eine feste Laufzeit.

Im Fall des Wärmeliefer-Contractings vereinbaren die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit dem Anbietenden einen bestimmten festen Wärmepreis. Der Anbietende baut die Wärmepumpe ein, trägt die Kosten der Wärmepumpe, die Kosten des Strombezugs und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung der Anlage verantwortlich. Dies hat den Vorteil, dass sich die Kundinnen und Kunden weder um den Einbau noch um den Betrieb der Anlage kümmern müssen und lediglich den vereinbarten Preis für die Lieferung der Wärme zahlen.

Darüber hinaus gibt es auf dem Wärmemarkt zunehmend Mietangebote. Bei diesen Modellen wird in der Regel die Wärmepumpe ebenfalls vom Anbietenden eingebaut und gewartet. Die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mieten die Anlage und zahlen dafür monatlich einen festen Preis. Im Gegensatz zum Wärmeliefer-Contracting müssen die Eigentümerinnen und - eigentümer den Strompreis zum Betrieb der Wärmepumpe zusätzlich selbst bezahlen. Am Ende der Contracting-, Leasing- oder Mietverträge wird oft ein Wahlrecht vereinbart, nach dem die Kundinnen und Kunden entscheiden können, ob sie die Wärmepumpe behalten und zum Restwert kaufen wollen, ob der Vertrag einfach verlängert wird oder ob der Anbietende die Heizung wieder ausbauen soll.

Da die Anbietenden von solchen Modellen genauso wie Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit haben, die staatliche Förderung für die Wärmepumpen zu erhalten, können sie diese in ihre Preiskalkulation einbeziehen und einen günstigeren monatlichen Preis für die Wärme anbieten. Auch hierum müssen sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer nicht selbst kümmern, sondern die Anbietenden machen dies in aller Regel selbst. Solche Angebote dürften für eine Vielzahl von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern aus finanziellen wie aus Service-Gründen attraktiv sein.

7. Die Umstellung von Mietshäusern auf eine Zentralheizung kann hohe Investitionskosten mit sich bringen. Wie passen die Regelungen zum Ziel, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen?

Die erforderlichen Investitionen für eine Heizung mit Erneuerbaren Energien sind in vielen Fällen höher als für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen. Daher werden sie aktuell in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) » je nach Technologie in Höhe von 10 bis zu 40 Prozent bezuschusst. Die Bundesregierung wird den Wechsel auf Heizungen mit Erneuerbarer Energien auch weiterhin durch Zuschüsse oder Kredite sowie durch steuerliche Förderungen finanziell unterstützen, sodass die Belastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch für Mietende begrenzt werden. Die Betriebskosten erneuerbarer Heizungsanlagen sind in der Regel geringer als bei fossil betriebenen Heizungen, zumal der steigende CO2-Preis Erdgas und Heizöl zunehmend verteuern wird. Der Einbau von Heizungen auf der Basis Erneuerbarer Energie ist damit zumindest mittelfristig auch eine Maßnahme, um einen Anstieg der Warmmieten zu begrenzen.

8. Gibt es überhaupt genug Wärmepumpen am Markt für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen? Gibt es genug Handwerkerinnen und Handwerker, die Wärmepumpen einbauen können?

Für die Wärmewende brauchen wir Wärmepumpen. Das wissen Industrie und Handwerk. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich schon im vergangenen Jahr intensiv darum gekümmert, dass sich alle betroffenen Bereiche auf einen Hochlauf der Produktion und des Einbaus für Wärmepumpen einstellen. So hat das BMWK 2022 zwei Wärmepumpengipfel veranstaltet. Daraus ist ein konkreter, mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren – Politik, Hersteller, Handwerk, Energie- und Gebäudewirtschaft – abgestimmter Fahrplan entstanden, der das Ziel unterstützt, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen installieren zu können. Dabei geht es insbesondere um die Erhöhung der Produktionskapazitäten, die Sicherung der nötigen Fachkräfte durch breit angelegte Maßnahmen zur Qualifizierung, Weiterbildung und Gewinnung von Nachwuchs. Der Fahrplan Wärmepumpen-Hochlauf » ist mit konkreten Maßnahmen hinterlegt.

9. Wärmepumpen und Stromheizungen werden mit Strom betrieben. Wie kann dieser klimafreundlich erzeugt werden und dabei bezahlbar bleiben?

Vollständig treibhausgasneutral wird der Betrieb von Stromheizungen und Wärmepumpen dann sein, wenn auch die Stromerzeugung ohne fossile Energieträger auskommt und vollständig dekarbonisiert ist. Entsprechend gilt: Je klimafreundlicher der Strom zum Betrieb von Wärmepumpen und Stromdirektheizungen, desto geringer die durch das Heizen verursachten Treibhausgas-Emissionen. Gebäudebezogen lässt sich diese Bilanz heute schon optimieren, wenn mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt und direkt zum Betrieb des Wärmeerzeugers genutzt wird.

Gleichzeitig ist es wichtig, den Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie den Netzausbau noch schneller voranzubringen. Die Bundesregierung hat schon letztes Jahr zahlreiche Weichen dafür gestellt, beispielsweise sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und weitere Gesetze überarbeitet worden. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergieanlagen wurden erhöht und die Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien durch viele Einzelmaßnahmen verbessert, auch im Planungs- und Steuerrecht. Auch die Rolle von Bürgerenergie-Anlagen und Kommunen wurde gestärkt. Einen Überblick über den aktuellen Stand der Maßnahmen » gibt es auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Und auch in der sogenannten EU-Notfallverordnung ist der Ausbau von Stromleitungen, Windkraft und Photovoltaik-Freiflächenanlagen Teil der prioritären Maßnahmen. Die nationale Umsetzung der EU-Notfallverordnung wurde am 3. März 2023 final von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Der Anteil Erneuerbarer Energien am erzeugten Strom ist in den letzten Jahren auf nahezu 50 Prozent angestiegen (2022: 48 Prozent). Dieser Anteil soll bis 2030 auf 80 Prozent ansteigen. Bis 2035 soll die Stromerzeugung vollständig erneuerbar sein. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der beste Weg zu dauerhaft bezahlbaren Strompreisen, da Windkraft- und Solaranlagen mittlerweile die günstigsten Stromerzeugungstechnologien sind und unabhängig von Energieimporten aus anderen Ländern machen.

10. Wo erhalte ich weitere Informationen über Energieberatungsangebote?

Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Oldenburg ist der Fachdienst Klimaschutz, den Sie unter klima[at]stadt-oldenburg.de erreichen. Informationen rund um das Thema Energie und Buchungen für Beratungstermine liefert auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen », zur Vereinbarung einer telefonischen Energieberatung wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0511 911 96 0. Beratungen vor Ort sind ebenfalls möglich.

Des Weiteren informiert die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) auf ihren Internet-Seiten zu den Themen Klimagerechtes Bauen und Sanieren » und Wärmepumpen ». Ebenfalls seitens der KEAN wird die Energiespar-Beratung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer » angeboten. Auch der Bundesverband Verbraucherzentrale hat eine Info-Seite „Alles rund um die Wärmepumpe“ » veröffentlicht. Eine Übersicht zu Heizen, Dämmen, Solar, Lüften, Energieberatung und weiteren Ansprechpartnerinnen und -partnern » stellt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) online zur Verfügung. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Sie außerdem ein FAQ zum erneuerbaren Heizen » mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Antworten auf Ihre Fragen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie im FAQ der Stadt Oldenburg zur kommunalen Wärmeplanung ».

Antworten auf Ihre Fragen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) finden Sie im FAQ der Stadt Oldenburg zum GEG ».

Zuletzt geändert am 10. April 2024