Einwendung der Stadt 2017

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke 1522 Oldenburg – Wilhelmshaven, Ausbaustufe III Planfeststellungsabschnitt 1, Oldenburg – Rastede

wird die Stadt Oldenburg zur erneuten Auslegung

  • der schalltechnischen Unterlagen,
  • der erschütterungstechnischen Untersuchung und der
  • Darstellung der faunistischen Kartierung 2016

als beteiligte Behörde und in ihren Rechten betroffene Gemeinde Einwendungen gegen das geplante Vorhaben » erheben.

Zuletzt geändert am 8. November 2023