Fahrradstraßen

Primär für Radfahrende

Ein weiteres Instrument, um das Radfahren auf der Fahrbahn besonders attraktiv zu gestalten, sind Fahrradstraßen. Fahrradstraßen sind primär für Radfahrende da. Weitere Verkehrsteilnehmende werden erst durch Zusatzschilder zugelassen.

Nach dem Regelwerk „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) wird die Breite der Fahrgasse von Fahrradstraßen mit vier Metern bemessen. Diese Breite ermöglicht das problemlose Begegnen eines Fahrrads mit einem PKW.

Verkehrsregeln auf Fahrradstraßen:

  • Nebeneinander fahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt.
  • Fahrräder geben das Tempo vor. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrsteilnehmenden 30 Stundenkilometer.
  • Der Radverkehr hat Vorrang und weitere Verkehrsteilnehmende müssen besondere Rücksicht nehmen.

Zusätzlich zur Beschilderung durch Fahrradstraßen-Verkehrszeichen werden eine weiße und eine rote Fahrbahnrandmarkierung aufgebracht. Diese Markierungen sollen zukünftig alle Fahrradstraßen Oldenburgs kennzeichnen. Außerdem wird die Fahrbahn mit Fahrrad-Piktogrammen versehen.

In Oldenburg sind folgende Straßen/Straßenzüge Fahrradstraßen:

  • Haareneschstraße-Katharinenstraße
  • Haarenufer
  • Huntestraße (zwischen Nikolausstraße und Stautorkreisel)
  • Quellenweg »

Zuletzt geändert am 8. November 2023