Maßnahmenpaket Pkw-Verkehr

Das plant die Stadt mit Blick auf den Pkw-Verkehr

Jedes Maßnahmenpaket enthält unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen, für deren Umsetzung verschiedene Ämter/Bereiche der Stadt Oldenburg zuständig sind. Diese Zuständigkeit richtet sich nach der inhaltlichen Kompetenz. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen und ihr aktueller Umsetzungsstand dargestellt.

City-Maut

Die Einführung einer City-Maut für den Innenbereich mit dem Ziel der Verkehrslenkung wird geprüft, sobald der Bundesgesetzgeber dies zulassen sollte.


Verringerung MIV-Durchgangsverkehr in Wohngebieten

Durchgängig befahrbare Erschließungsstraßen in Wohngebieten bieten die Möglichkeit zur Umgestaltung beispielsweise zu Sackgassen mit kleinen Grünflächen in der Mitte. Diese sollten für Mikromobilität (Fahrräder, Fußgängerinnen und Fußgänger) durchlässig sein. Durch die neu entstehenden Begegnungsorte steigert sich die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner.


Reduzierung Pkw-Privilegierung in der Stadtverwaltung

Die Anzahl von Dienstfahrzeugen soll reduziert und bei Dienstreisen die Nutzung des ÖPNV priorisiert werden.


Öffentliche Ladeinfrastruktur

Die Ladestruktur für die E-Mobilität soll im Zusammenhang mit dem Teilkonzept „Ladeinfrastruktur E-Mobilität“ des Mobilitätsplan Oldenburg 2030 » (ehemals „Rahmenplan Mobilität und Verkehr (RMV) 2030“) ausgebaut werden.


Ausweitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und die Zurückdrängung des Pkw sollen geprüft werden. Das betrifft beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern auf Hauptverkehrsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.


Stationäres Carsharing

Einrichtung von Carsharing-Standorten, -Stationen und Projekten mit E-Mobilität sowie Angebote für werdende Eltern, Neubürginnen und Neubürger. Die angebotsorientierte Umsetzung von Carsharing-Standorten soll dabei mit dem Teilprojekt „Mobilitätsstationen“ des Mobilitätsplan Oldenburg 2030 » (ehemals „Rahmenplan Mobilität und Verkehr (RMV) 2030“) kombiniert werden.


Car-Pooling & Ride-Sharing

Fahrspuren sollen für Fahrgemeinschaften mit mehreren Personen im Fahrzeug ausgewiesen werden, sofern dies bundesrechtlich möglich ist. Dabei findet eine Nutzung und Bewerbung von Mobilitäts-Apps zu gemeinsamer Fahrzeugnutzung statt.


Zuletzt geändert am 10. April 2024