Rote Liste Arten

Rote-Liste-Arten

Die „Rote Liste gefährdeter Arten“ beinhaltet das Aussterberisiko von Pflanzen-, Pilz- oder Tierarten bezogen auf ihr derzeitiges Vorkommen. So wird jede Art einer Gefährdungsstufe zugeordnet. Diese Roten Listen werden auf nationaler Ebene, aber auch je Bundesland veröffentlicht.

Durch den Düngereintrag über die Landwirtschaft, aber auch durch Zunahme der Stickstoffbelastung aus der Luft durch Verkehr und Industrie sind Standorte mit mageren Bedingungen selten geworden. Doch eben von diesen Standorten sind viele heimische Pflanzenarten abhängig. Mit dem Verlust  dieser Flächen verschwinden diese Pflanzenarten.

Rechtliches

Rechtsgrundlage des Artenschutzes bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Deutschland. Der Schutzstatus wird in zwei Kategorien unterteilt: „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG) und „streng geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG). Die Zuordnung zu einer der beiden Kategorien basiert auf der Kombination nationaler Regelungen mit internationalen Abkommen (Bundesartenschutzverordnung, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und EU-Artenschutzverordnung).

Gewöhnliche Akelei

Von Mai bis Juni kann man die blauen glockenförmigen Blüten der Gewöhnlichen Akelei (Aquilegia vulgaris) bewundern. In seltenen Fällen treten auch weiße, rotviolette oder blaue Blüten mit weißem Rand auf. Als mehrjährige Pflanze entwickelt sie ein starkes Rhizom im Boden. Sie erreicht eine Wuchshöhe zwischen 30 und 60 Zentimetern auf einer Breite von 45 Zentimetern. Ihre langen, reichverzweigten Stängel entspringen einer Blattrosette am Grund und enden in einer nickenden Blüte. Vom starken Duft der Blüten werden besonders verschiedene Wildbienen- und Hummelarten angelockt.

Im Norddeutschen Tiefland ist die Akelei nur noch selten anzutreffen („unbeständiges Vorkommen“) und auf der Roten Liste Niedersachsens und Bremens wird sie als gefährdet eingestuft.

Kleines Filzkraut und Feld-Beifuß

Das Kleine Filzkraut (Filago minima) ist ebenso selten geworden (Rote Liste Status „gefährdet“) wie die Akelei. Die einjährige, krautige Pflanze erreicht eine Höhe zwischen fünf bis 20 Zentimetern. Die Stängel sind vom Grund an stark verzweigt und enden in einem Knäul aus 3 bis 7 körbchenförmigen Blütenständen. Ihr weißlich bis silbernes Erscheinungsbild hat ihren Ursprung in einer vollständigen Behaarung. Mit dieser Anpassung kommt sie gut an warmen Standorten mit trockenen Böden zurecht.

„Gefährdet“ in Niedersachsen und Bremen ist auch der Feld-Beifuß (Artemisia campestris), welcher seine gelben oder rötlich bis rotbraunen Blüten zwischen August und Oktober zeigt. Die Blütenkörbe hängen locker verteilt, meistens einseitig an den Stängeln. Diese sind stark verholzt und von dunkelroter Farbe. Durch seine bis zu 1,5 Meter langen Wurzeln ist es dem Feld-Beifuß möglich, in sehr trockenen Gebieten zu überleben.

Frühlings-Ehrenpreis

Mit seinen nur zwei bis drei Millimeter kleinen himmelblauen Blüten ist der Frühlings-Ehrenpreis (Veronica verna) leicht im wilden Zusammenleben einer Wiese zu übersehen. Die Blüten zeigen sich zwischen April und Mai in endständigen Trauben an unverzweigten Stängeln. Die Stängel sind zweizeilig behaart. Mit einer Größe von drei bis 20 Zentimetern gehört der Frühlings-Ehrenpreis zu den kleineren Magerrasenarten.

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Zuletzt geändert am 8. Mai 2024