FAQ Mobilitätsplan Oldenburg 2030

Warum braucht Oldenburg einen neuen Mobilitätsplan?

Die Entwicklung von Verkehr und Mobilität in der Stadt benötigt eine klare Zielorientierung. Diese erfolgte in Oldenburg bisher nach den Inhalten des „Strategieplans Mobilität und Verkehr 2025 (smv 2025)“. Die zunehmende Brisanz des Klimaschutzes deckt dieser allerdings nur unzureichend ab. Gerade im Bereich Verkehr und Mobilität gibt es noch viel zu tun, um klimaschädliche Emissionen einzusparen. An dieser Stelle setzt der Mobilitätsplan Oldenburg 2030 an – denn die Stadt Oldenburg hat sich zum Ziel gesetzt, im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Der neue Mobilitätsplan ist stärker umsetzungsorientiert ausgerichtet und nimmt verschiedene Teilbereiche der Mobilität unter die Lupe. Er umfasst konkrete Maßnahmen, die bis 2030 umzusetzen sind. Und das alles unter dem Motto: 100 Prozent fürs Klima.

Welche Maßnahmen umfasst der Mobilitätsplan?

Auf Beschluss des Rates der Stadt Oldenburg vom März 2021 wird der Mobilitätsplan Oldenburg 2030 zwölf Teilkonzepte umfassen, die im Folgenden aufgelistet sind. Die ersten sechs Teilkonzepte sind Teil der Beschlussfassung des Mobilitätsplans. Der Mobilitätsplan Oldenburg 2030 ist ein dynamischer Plan, der nach Bedarf um weitere aktuelle Themen erweitert wird. Details zu den einzelnen Teilkonzepten sind hier einsehbar »

  1. Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten
  2. Parkraummanagement – Ruhender Kfz-Verkehr
  3. Machbarkeitsstudie Wallring: Durchgängige ÖPNV-Spur
  4. Konzept Mobilitätsstationen
  5. Konzept Ladeinfrastruktur E-Mobilität
  6. Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R) Konzept
  7. Neuaufteilung von Verkehrsflächen (Beispiel Damm)
  8. SPNV-Haltepunkte im Stadtgebiet
  9. Modal Split Untersuchung
  10. Umgestaltung höhengleicher Bahnquerungen
  11. Mobilität in den Stadtteilen und deren Anbindung (zum Teil bereits durch andere Teilkonzepte abgedeckt)
  12. Ausbau Cloppenburger Straße (neue Konzeption)

Zusätzlich wurde im Beschluss ein neues Teilkonzept „Zu Fuß Gehende“ in den Mobilitätsplan Oldenburg 2030 für die weitere Entwicklung des Plans aufgenommen, um die Fußverkehrs-Infrastruktur und die Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Das weitere Vorgehen zu diesem Teilkonzept befindet sich derzeit in der Abstimmung.

Was sind die Vorteile der vorgeschlagenen Maßnahmen?

Mobilität und Verkehr können durch gezielte Projekte eine große Wirkung mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 entfalten. Gleichzeitig sorgen die Maßnahmen für eine auch zukünftig lebenswerte und attraktive Stadt. Es geht ausdrücklich nicht darum, etwa das Auto per se zu verbieten, sondern darum, einen nachhaltigen und klimafreundlichen Verkehrsmix zu fördern. Damit einhergehen kann auch eine Umgestaltung des öffentlichen Raums, von der alle Bürgerinnen und Bürger profitieren – durch weniger Abgase, weniger Lärm, mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden (sei es zu Fuß, mit dem Rad, Rollstuhl oder Auto) und mehr Platz für Aktivitäten im öffentlichen Raum.

Wer war an der Planung beteiligt?

Der Mobilitätsplan Oldenburg 2030 wird letztendlich zwölf Teilkonzepte umfassen, von denen die ersten sechs nun vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen wurden. Die Bearbeitung dieser Teilkonzepte wurde an externe Gutachterbüros vergeben, die in engem Austausch mit der Verwaltung Maßnahmenvorschläge erarbeitet haben. Das Beteiligungsverfahren wurde durch ein externes Fachbüro moderiert. Begleitet wurde der Prozess auch von öffentlichen Umfragen und Foren, in denen die Oldenburgerinnen und Oldenburger beispielsweise Angaben zu ihrem Mobilitätsverhalten machen oder Wünsche zur Gestaltung von Radverkehr oder Mobilitätsstationen äußern konnten. Auch eine Projektbegleitgruppe – mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden – war beratend an der Ausarbeitung der Maßnahmenvorschläge beteiligt und stand im Austausch mit den Planungsbüros.

Wie wurde und wird die Öffentlichkeit einbezogen?

Die Öffentlichkeit wurde durch verschiedene öffentliche Foren und Online-Umfragen informiert und beteiligt. Ausführliche Informationen zur Bürgerbeteiligung ».

Der Mobilitätsplan wurde und wird in verschiedenen Ausschüssen diskutiert. An den öffentlichen Sitzungen können auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen und Fragen einreichen.

Wann werden die Maßnahmen umgesetzt?

Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Frühjahr 2024 einen Vorschlag zur Priorisierung und Umsetzungsplanung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Politik entscheidet dann über die weiteren Schritte zur Umsetzung. Die Teilkonzepte des Mobilitätsplanes sind allerdings bereits im Klimaschutzplan Oldenburg 2035 (mit Ratsbeschluss von Dezember 2022) enthalten, der seinerseits schon eine Priorisierung enthält. Diese fließt in die weitere Umsetzungsplanung mit ein.

Kommt man mit dem Auto weiterhin in die Innenstadt? Wie sehen die Parkmöglichkeiten aus?

Ja, die Innenstadt bleibt weiterhin auch mit dem Auto für alle Oldenburgerinnen und Oldenburger sowie aus dem Umland erreichbar. Gleichzeitig wird die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und mit dem Rad gefördert, um Alternativen zum Auto anzubieten. Die Gutachten im Zuge des Mobilitätsplans haben bestätigt, dass ausreichend Parkmöglichkeiten vor allem in den innerstädtischen Parkhäusern zur Verfügung stehen, selbst wenn einzelne Parkplätze beispielsweise zugunsten des ÖPNV entfallen.

Wird jetzt nur noch der Radverkehr gefördert?

Nein, es geht darum, einen insgesamt nachhaltigen und klimafreundlichen Verkehrsmix zu fördern. Darin enthalten sind Anreize zur stärkeren Nutzung von Fahrrad oder ÖPNV ebenso wie die Förderung von Carsharing oder der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

Ist der Mobilitätsplan schon fertig und beschlossen?

Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2023 den Mobilitätsplan Oldenburg 2030 für die ersten sechs erarbeiteten Teilkonzepte beschlossen.

Zuletzt geändert am 9. Januar 2024