Inhalte und Zeitplan

Mobilitätsplan Oldenburg 2030 beschlossen

Oldenburg auf dem Weg zur klimafreundlichen Mobilität von morgen

Mehr Radverkehr und E-Mobilität, weniger Autos und Abgase, dafür mehr Platz im öffentlichen Raum – dies sind nur einige Punkte der Vision zur Mobilität von morgen. Der Mobilitätsplan Oldenburg 2030 wurde am 26. Juni 2023 vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und zeigt auf, wie eine nachhaltige Mobilität in unserer Stadt gestaltet werden kann.

Deutliches Signal

 „Mit dem Beschluss des Mobilitätsplans setzt die Stadt Oldenburg ein deutliches Signal in Richtung Verkehrswende. Die nun anstehende Umsetzung des Plans werden wir im aktiven Dialog mit der Stadtgesellschaft gestalten. Oldenburg soll so noch attraktiver und lebenswerter werden“, so Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Enthalten seien zahlreiche Vorschläge, die den Wechsel vom Auto auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel fördern, die aber auch den öffentlichen Raum aufwerten. Die Innenstadt, so versichert der Oberbürgermeister, werde auch in Zukunft gut erreichbar bleiben.

Bedeutung für den Klimaschutz

Auch Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht betont die Bedeutung des Beschlusses: „Gerade in Zeiten des Klimawandels ist nachhaltige Mobilität essenziell. Durch die geplanten Maßnahmen sollen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes gestärkt und klimaschädliche Emissionen im Verkehrssektor eingespart werden. So spielt der Mobilitätsplan Oldenburg 2030 auch eine entscheidende Rolle dabei, dass die Stadt Oldenburg ihr Klimaneutralitätsziel bis 2035 erreicht.“

bisheriger Arbeitstitel: Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030

Umfangreiches Themenspektrum des Mobilitätsplans Oldenburg 2030

Nachhaltige Mobilität ist vielfältig und beinhaltet viele Einzelthemen. Daher hat der Rat der Stadt im März 2021 die Erarbeitung von insgesamt zwölf Teilkonzepten als Inhalte des Mobilitätsplans beschlossen, von denen 2022 die folgenden sechs bearbeitet wurden:

  • Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßen – Premiumnetz Radrouten
  • Parkraummanagement – Ruhender Kfz-Verkehr
  • Machbarkeitsstudie Wallring: Durchgängige ÖPNV-Spur
  • Konzept Mobilitätsstationen
  • Konzept Ladeinfrastruktur E-Mobilität
  • Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R) Konzept

Dokumente zum Mobilitätsplan Oldenburg 2030

Über die folgenden Links können Sie den Mobilitätsplan Oldenburg 2030 als kompakte Broschüre oder als Langfassung herunterladen:

Die Langberichte der einzelnen Teilkonzepte finden Sie über das Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg » (Ratssitzung vom 26. Juni 2023).

Bezug zum Klimaschutzplan 2035

Alle sechs Teilkonzepte zum Mobilitätsplan Oldenburg 2030 sind im bereits beschlossenen Klimaschutzplan Oldenburg 2035 » enthalten, häufig als Teilbereiche weiterer Maßnahmenvorschläge.

Fahrrad, Bus, Auto? – Die Teilkonzepte im Detail

Die Maßnahmenvorschläge der einzelnen Teilkonzepte sind als konzeptionelle Grundlagen zu verstehen, die in der Umsetzungsplanung weiter detailliert und priorisiert werden. Die sechs Teilkonzepte sind dabei im Zusammenhang miteinander zu sehen, denn die Wirkung des Mobilitätsplans kann sich nur durch eine Kombination verschiedenster Maßnahmen voll entfalten.

Im Folgenden die sechs Teilkonzepte, die im Beschluss enthalten sind. Die beauftragten Gutachterbüros sind in Klammern genannt und bearbeiteten die Inhalte in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung sowie der mit Politik und Fachleuten besetzten Projektbegleitgruppe. Im Detail wurden verschiedene Änderungsanträge zum Entwurf des Plans mit der Ratsmehrheit von Grünen und SPD beschlossen, die bei der anschließenden Umsetzungsplanung berücksichtigt werden.

Radverkehr: Fahrradzonen – Fahrradstraßennetz – Premiumnetz Radrouten (PGV Alrutz)

Hochwertige Premiumnetz-Radrouten können eine Verlagerung vom Auto zum Fahrrad ermöglichen. Konkrete Routenvorschläge und Empfehlungen für Ausbaustandards sind daher ein zentraler Bestandteil des Mobilitätsplans. Fahrradstraßen können die Radverkehrsführung spürbar und vergleichsweise günstig verbessern. Die große Chance für Oldenburg wird hier insbesondere darin gesehen, dass ein hohes Radverkehrsaufkommen gut und sicher geführt werden kann. Es wurden Gestaltungsleitlinien für Fahrradstraßen entwickelt, die sowohl bei bestehenden als auch neuen Fahrradstraßen die besondere Funktion deutlich hervorheben sollen. Fahrradzonen dienen insbesondere dazu, das Fahrradklima zu verbessern und für den Radverkehr zu werben.

Untersucht wurden zahlreiche Trassen und Streckenführungen, die sich grundsätzlich als Fahrradstraße oder Teil der Premiumnetz-Radrouten eignen würden. Empfohlen werden darunter acht Trassen, die eine attraktive Anbindung des Umlandes an die Stadt sowie eine bessere Verknüpfung der Stadtrandbereiche mit der Innenstadt ermöglichen. Im Bereich der Fahrradstraßen wurden insgesamt 280 mögliche Straßen identifiziert, die noch eingehender auf ihre Eignung geprüft werden müssen. Einige Straßenachsen wurden genauer untersucht und werden für die Ausweisung als Fahrradstraße vorgeschlagen: unter anderem die Achse Drögen-Hasen-Weg – Hartenscher Damm – Quellenweg oder die Achse Fliegerhorst mit Würzburger Straße – Saarstraße – Sedanstraße – Wardenburgstraße sowie Babenend – Mittelweg, um nur drei Beispiele zu nennen.

Auf Änderungsantrag von SPD und Grünen wurden die vom externen Büro vorgeschlagenen Routen unter dem Vorbehalt beschlossen, dass eine Veränderung der Trassenführung weiterhin möglich ist. Ergänzend sollen weitere mögliche Fahrradstraßen und -zonen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit geprüft werden.

Parkraummanagement – Ruhender Kfz-Verkehr (Büro stadtVerkehr)

Über das Parkraummanagement und die Bewirtschaftung von Stellplätzen sollen ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr gefördert und Freiräume in der Innenstadt zurückgewonnen werden. Das Gutachterbüro schlägt ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor. Zentraler Baustein ist die stufenweise Erhöhung der Parkgebühren, die eine steuernde Wirkung erzielen kann und so den Umstieg auf den Umweltverbund fördert. Eine noch über den Gutachtervorschlag hinausgehende Erhöhung der Parkgebühren wurde bereits durch den Rat der Stadt Oldenburg beschlossen. Weitere Maßnahmenvorschläge betreffen unter anderem die Bewohnerparkgebühren, Bewohnerparkzonen und Quartiersgaragen. Die Vorschläge sehen keinen strukturellen Entfall von Stellplätzen vor, sondern fordern ein Entfallen nur dort, wo sie für Maßnahmen zur Stärkung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, die Verkehrssicherheit oder für städtebauliche Entwicklungen benötigt werden.

Machbarkeitsstudie Wallring – durchgängige ÖPNV-Spur (Bernard Gruppe ZT)

Untersucht wurde die Machbarkeit einer durchgehenden Busspur, die den ÖPNV beschleunigen, attraktiver machen und die Innenstadt verkehrlich entlasten soll. Ziel ist auch, den reinen Durchgangsverkehr in der Innenstadt zu verringern. Das Konzept ermöglicht zudem, Straßenräume umzugestalten und damit Flächen für den Fuß- und Radverkehr sowie Flächen mit höherer Aufenthaltsqualität und mehr Grün zu schaffen. Das Gutachterbüro belegt durch umfangreiche Verkehrsmodellierungen, dass die Maßnahmen machbar sind.

Zur Komplettierung der in Ansätzen bereits vorhandenen Busspur wird empfohlen, die bestehende Lücke auf dem östlichen Wallring (Poststraße) zu schließen und eine eigene Fahrspur auf dem Schlosswall, dem Theaterwall und dem Heiligengeistwall für den ÖPNV einzurichten. Auf der Poststraße, dem Paradewall und dem Schlosswall bedeutet dies eine Reduzierung der Fahrspuren für den allgemeinen Kfz-Verkehr. Auf dem Theaterwall und dem Heiligengeistwall müsste der Kfz-Verkehr aufgrund des geringen Platzes auf eine Fahrtrichtung beschränkt werden (empfohlen wird eine Führung vom Lappan über den Julius-Mosen-Platz bis zum Pulverturm). Die Erreichbarkeit der Innenstadt bleibt dabei aber für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet. Auch alle Parkhäuser können weiterhin gut angefahren werden.

Eine Entscheidung darüber, ob die Cäcilienbrücke für den motorisierten Individualverkehr zukünftig befahrbar sein soll, steht noch aus. Dieses Thema wird im noch zu erarbeitenden Teilkonzept zur Straße Damm untersucht.

Mobilitätsstationen mit Sharing-Angeboten (EcoLibro, ahoidesign und CBH Rechtsanwälte)

An Mobilitätsstationen im gesamten Stadtgebiet sollen zukünftig wesentlich mehr Sharing-Fahrzeuge als Alternative zum eigenen Auto und ergänzend zum ÖPNV oder Fahrrad zur Verfügung stehen. Das Gutachterbüro hat Vorschläge zur Ausstattung und den Standorten von Mobilitätsstationen erarbeitet.

Ladeinfrastruktur E-Mobilität (EcoLibro GmbH mit CBH Rechtsanwälte)

Ermittelt wurden der Bedarf sowie geeignete Standorte für eine öffentliche E-Lade-Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet. Es wurden Vorschläge zum Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereich gemacht und mit Zahlen hinterlegt.

Als Zusatz wurde beschlossen, dass auch Ladepunkte in verdichteten Wohngebebieten oder auf den P&R-Plätzen am Stadtrand geschaffen werden.

Park & Ride (P&R) und Bike & Ride (B&R) Konzept (ISUP GmbH)

Ermittelt wurden geeignete Standorte von P&R- und B&R-Plätzen, die ein umweltfreundliches Pendelverhalten unterstützen können. Das Potenzial für die P&R-Nutzung auf Oldenburger Stadtgebiet erscheint nach Modellierungen auf kurze Sicht allerdings relativ gering. Dennoch wird vorgeschlagen, im Sinne einer Angebotspolitik ein gewisses Angebot an P&R-Plätzen vorzuhalten. B&R ist bereits etabliert und soll gerade am Stadtrand weiter ausgebaut werden. In Ergänzung des Teilkonzepts wird die Schaffung weiterer P&R-Anlagen am Stadtrand geprüft.

Fußverkehr mit eigenem Teilkonzept

Zusätzlich wurde im Beschluss ein neues Teilkonzept „Zu Fuß Gehende“ in den Mobilitätsplan Oldenburg 2030 für die weitere Entwicklung des Plans aufgenommen, um die Fußverkehrs-Infrastruktur und die Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Das weitere Vorgehen zu diesem Teilkonzept befindet sich derzeit in der Abstimmung.

Zeitplan

Aufgrund des umfangreichen Themenspektrums ist die Bearbeitung des Mobilitätsplans auf verschiedene Bearbeitungszeiträume aufgeteilt. Die ersten sechs der genannten Teilkonzepte wurden seit Mitte 2021 zum Großteil durch externe Planungsbüros bearbeitet. Bei allen Konzepten ist die Bearbeitung durch die Planungsbüros abgeschlossen.

Mit dem Beschluss des Mobilitätplans steht nun die Umsetzung der ersten sechs Teilkonzepte im Fokus. Bis März 2024 wird die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Priorisierung und Umsetzungsplanung der vorgeschlagenen Maßnahmen erarbeiten. Es wird eine zügige Umsetzung der beschlossenen Konzepte angestrebt, damit die Oldenburgerinnen und Oldenburger möglichst schnell von den positiven Wirkungen der Maßnahmen profitieren können.

Der Mobilitätsplan Oldenburg 2030 wird jedoch auch weiterhin neue Themen aufgreifen und so inhaltlich weiterentwickelt.

Förderung

Die Erstellung des Mobilitätsplans Oldenburg 2030 wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) finanziell gefördert.

Zuletzt geändert am 19. Januar 2024