Oberzentraler Kongruenzraum der Stadt Oldenburg (Oldb)

Oberzentraler Kongruenzraum

Ratsbeschluss am 19. Februar 2018

Die Stadt Oldenburg ist im Landesraumordnungsprogramm (LROP) als Oberzentrum festgelegt und hat zentralörtliche Einrichtungen und Angebote des spezialisierten höheren Bedarfs zu sichern und zu entwickeln. Zudem haben die Oberzentren die mittel- und grundzentrale Versorgung sicherzustellen. Nach dem LROP ist die Verkaufsfläche eines neuen Einzelhandelsgroßprojektes dem Versorgungsauftrag anzupassen. Der Umsatz eines neuen Einzelhandelsgroßprojektes muss zu einem wesentlichen Teil durch die Kaufkraft innerhalb des Verflechtungsbereiches der Standortkommune erwirtschaftet werden. Eine wesentliche Überschreitung ist gegeben, wenn mehr als dreißig Prozent des Vorhabenumsatzes außerhalb des maßgeblichen Kongruenzraumes erwirtschaftet wird.

Der oberzentrale Kongruenzraum für die aperiodischen Sortimente wurde unter Beteiligung der benachbarten Mittelzentren mit oberzentraler Teilfunktion, den benachbarten Oberzentren, den betroffenen Landkreisen sowie weiteren Trägern öffentlicher Belange, durch die untere Landesplanungsbehörde der Stadt Oldenburg ermittelt.

Dabei fanden sowohl der zentralörtliche Versorgungsauftrag der Stadt Oldenburg, der benachbarten Oberzentren, die verkehrliche Erreichbarkeit der Stadt Oldenburg und der umliegenden Zentralen Orte sowohl für den Individualverkehr als auch die Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Personennahverkehr, die Pendlerverflechtungen (Bundesagentur für Arbeit) und die Marktgebiete (Marktgebiet aus dem Einzelhandelsentwicklungskonzeptes 2007 und Kundenherkunftserhebung CMO/IHK) und eine Umfrage der Oberzentren Berücksichtigung.

Landkarte mit den Ober- und Mittelzentren

In der Landkarte werden die Oberzentren Oldenburg, Wilhelmshaven, Osnabrück, die Mittelzentren mit oberzentraler Teilfunktion Lingen, Delmenhorst Emden sowie das Oberzentrum Land Bremen dargestellt.  Es erfolgt eine Unterteilung der Zuordnung der Gemeinden zu 100 Prozent beziehungsweise zu 50 Prozent in den Kongruenzraum des Oberzentrums Stadt Oldenburg. Das bedeutet, dass die Kaufkraft der jeweiligen Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend berücksichtigt wird.  Die Abgrenzung des oberzentralen Kongruenzraues umfasst den Landkreis Ammerland zur Gänze. Aus dem Landkreis Wesermarsch gehören die Gemeinden Jade, Stadland, Brake, Ovelgönne sowie die Stadt Elsfleth zu 100 Prozent und die Gemeinde Berne zu 50 Prozent dazu; Die nördlichsten Gemeinden Butjardingen und Nordenham wurden nicht dem oberzentralen Kongruenzraum der Stadt Oldenburg zugeordnet. Die Gemeinde Varel wird zu 50 Prozent dem oberzentralen Kongruenzraum Stadt Oldenburg zugeordnet. Der Landkreis Cloppenburg ohne die Gemeinden Löningen und Essen (in Oldenburg) ist dem oberzentralen Kongruenzraum der Stadt Oldenburg zugeordnet genauso wie die Gemeinden Hatten, Wardenburg und Großenkneten aus dem Landkreis Oldenburg. Die Gemeinden Hude, Dötlingen und Wildenhausen wurden nur zu 50 Prozent zugeordnet.  Die Gemeinden Vechta und Bakum werden zu 100 Prozent, die Gemeinden Visbek und Goldenstedt zu 50 Prozent dem Oldenburger Kongruenzraum zugerechnet.

Hier finden Sie den Bericht zum Kongruenzraum » (PDF, 26 MB)

Innerhalb des ermittelten Kongruenzraumes der Stadt Oldenburg (Oldb) leben zurzeit 438.589 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 30. September 2016)

Ansprechpartnerin:

Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Frau Claudia Nuxoll
Telefon: 0441 235-2557
E-Mail: claudia.nuxoll[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 25. April 2024