Ausbau Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven

Worum geht es bei dem Ausbau?

Die Deutsche Bahn beabsichtigt den Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven. Auf dieser Strecke wird künftig ein stärkerer Güterzugverkehr zu erwarten sein, da diese Strecke zur landseitigen Anbindung des Jade-Weser-Ports » dient. Für den Streckenausbau werden mehrere Planfeststellungsverfahren durchgeführt, da die Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmhaven in sieben Planfeststellungsabschnitte unterteilt ist » (PDF, 0,2 MB). Der Planfeststellungsabschnitt 1 (Oldenburg – Rastede) umfasst die Teilstrecke auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg sowie Teilbereiche der nördlich angrenzenden Gemeinde Rastede.

Aber was genau verbirgt sich hinter dem Ausbau der Strecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven?

Die Deutsche Bahn sieht einen Ausbau zu einer durchgängigen, zweigleisigen Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven mit Elektrifizierung vor. Dieser Ausbau wird gemäß Aussagen des Bundesverkehrsministeriums als wesentliche Änderung definiert. Das bedeutet, dass für die schutzbedürftige Bebauung der Stadt Oldenburg Lärmvorsorge im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung gewährt wird. Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg und der Rat der Stadt betrachten diesen Zustand der Planung als nicht zumutbar. Sie fordern eine Umleitungsstrecke, damit der Eisenbahnverkehr nicht durch die stark besiedelten Stadtbereiche läuft. Und genau deshalb wurde im März 2011 eine Ratsresolution zum Thema „Gemeinsame Entschließung der Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg zu den Themen Lärmschutz und Verkehrsanbindung des Jade-Weser-Ports“ » (PDF, 40 KB) verfasst. Am 14. April 2011 übergab Oberbürgermeister Gerd Schwandner gemeinsam mit den hiesigen Mitgliedern des Landtages und des Bundestages sowie mit Vertretern der Stadtratsfraktionen die gemeinsame Entschließung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin. Und am 20. Juli 2011 teilte Oberbürgermeister Gerd Schwandner in einem Schreiben dem mit dem Planfeststellungsverfahren befassten Eisenbahn-Bundesamt sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Positionierung von Stadt und Rat mit. Damit beteiligte sich die Stadt Oldenburg an den Planfeststellungsverfahren der Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 zum zweigleisigen Ausbau und zur Elektrifizierung der Strecke Wilhelmshaven-Oldenburg. Diese Abschnitte liegen nördlich des Stadtgebietes im Bereich der Gemeinden Rastede, Hahn - Lehmden sowie der Stadt Varel.

Wie sieht es mit dem Planfeststellungsabschnitt 1, dem Bereich Oldenburg – Rastede, aus?

Im Rahmen eines Vergleiches vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig » im Sommer 2012 konnte erreicht werden, dass für den Planfeststellungsabschnitt 1 im Vorgriff auf die künftigen, aktiven Schallschutzmaßnahmen und aufgrund der wesentlichen Änderung der Strecke von Seiten der Deutschen Bahn die Durchführung von passiven Schallschutzmaßnahmen vorgezogen wird. Trotzdem lehnt der Rat der Stadt Oldenburg den von der Deutschen Bahn favorisierten Ausbau der vorhandenen Bahnstrecke ab. Daher hat der Rat der Stadt Oldenburg im Jahre 2012 beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zur Eisenbahnumgehung im Osten der Stadt Oldenburg, parallel zur Autobahn A 29, zu erarbeiten. Außerdem wurde beschlossen, die zu erwartenden Kosten für eine Eisenbahnumgehung » (PDF, 4,1 MB) abzuschätzen. Am 26. November 2012 bekräftigte der Rat der Stadt Oldenburg seine Position für die Realisierung einer Eisenbahnumgehungstrasse durch einen Ratsbeschluss. Dieser Ratsbeschluss » (PDF, 78 KB) enthält - neben der nochmals formalisierten Forderung nach einer Umgehungstrasse - die Forderung, dass die Bahn auf jegliche Ausbaumaßnahmen verzichten solle. Dem lag die Überlegung zugrunde, dass kostenintensive Ausbaumaßnahmen die Realisierung einer Umleitungsbahn erschweren könnte, da "das Geld nur einmal ausgegeben werden kann".

Und wie geht es jetzt im Planfeststellungsabschnitt 1 weiter?

Die Offenlage der Planungsunterlagen und somit auch die Möglichkeit der Stellungnahme zur Planfeststellung für den Oldenburger Planfeststellungsabschnitt, erfolgte im Frühjahr 2014. Viele Bürgerinnen und Bürger haben Einwendung gegen den Ausbau der Stadtstrecke erhoben. So auch die Stadt Oldenburg. Die Einwendungen der Stadt Oldenburg umfassen rund 1.500 Seiten Papier. Unterstützt wurde die Stadt Oldenburg bei dem Verfassen der eigenen Einwendung durch folgende Büros: Ingenieur- und Beratungsbüro Dipl.-Ing. Guido Kohnen IBK », die Kanzlei Dolde Mayen & Partner », das Verkehrswissenschaftliche Institut Stuttgart GmbH », das Büro Tahlen Consult » sowie die KÜFOG GmbH ».

Einwendung der Stadt Oldenburg gegen den Planfeststellungsabschnitt 1 »

Die DB Netz AG hat der Stadt Oldenburg daraufhin Ende September mit einer Erwiderung auf die Einwendung der Stadt » geantwortet. Die Anhörungsbehörde hat im Dezember 2015 und Januar 2016 zu einem Erörterungstermin in Oldenburg » eingeladen, um die Einwendungen mit der DB Netz AG sowie den Betroffenen zu erörtern.

Nach der erneuten Auslegung der Planfeststellungsunterlagen 2017 » hat die Stadt Oldenburg Einwendungen erhoben.

Der Planfeststellungsbeschluss der entsprechenden Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven, Planfeststellungsabschnitt 1, ist seit dem 9. September 2019 öffentlich einsehbar.

Weitere Informationen zum Planfeststellungsbeschluss »

Zuletzt geändert am 20. Februar 2024