Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Keine aufschiebende Wirkung der Klage

Eilantrag gegen Beginn des Bahnausbaus abgelehnt

Mit Beschluss von Donnerstag, 19. Dezember 2019, hat das Bundesverwaltungsgericht den Antrag der Stadt Oldenburg auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt. Der Ablehnungsbeschluss ist am Donnerstag, 19. Dezember, bei der Stadt eingegangen, eine Begründung liegt noch nicht vor. Im September 2019 hatte der Stadtrat fast einstimmig den Beschluss gefasst, eine Klage gegen den im Juli 2019 ergangenen Planfeststellungsbeschluss einzureichen. Ebenfalls war beschlossen worden, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zu beantragen. Welche Bedeutung der Ablehnungsbeschluss nun für das Klageverfahren hat, kann erst nach Vorliegen der Beschlussbegründung beurteilt werden.

Zuletzt geändert am 8. November 2023