Nächster Schritt in der Bauleitplanung

Unterlagen sind online und im Stadtplanungsamt einsehbar

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Am Montag, 15. April 2024, hat der Rat der Stadt Oldenburg den Bau eines neuen Stadions an der Maastrichter Straße » auf den Weg gebracht. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau dieser Spielstätte schafft der Bebauungsplan 831, dessen Aufstellung im Verwaltungsausschuss am 30. Mai 2022 beschlossen wurde. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit informiert die Stadtverwaltung über die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes 831 und der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Gelegenheit zur Stellungnahme

Die Planungsunterlagen wurden im Planungsbeteiligungsportal » eingestellt. Sie können bis zum 24. Mai 2024 online oder auch persönlich im Stadtplanungsamt (Technisches Rathaus, Industriestraße 1 a) während der Öffnungszeiten – Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr sowie von 14 bis 15.30 Uhr, Freitag von 8 bis 12.30 Uhr – eingesehen werden. Es besteht die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben – über die genannte Webseite, schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an stadtplanung[at]stadt-oldenburg.de.

Plangebiet ist rund acht Hektar groß

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südöstlich der Weser-Ems-Hallen, nördlich der Maastrichter Straße sowie westlich der Berufsbildenden Schulen 3. Das Plangebiet umfasst eine Fläche mit einer Gesamtgröße von circa 8,14 Hektar. Der Bebauungsplan berücksichtigt die erforderlichen Flächen für den Bau eines Profisport-tauglichen Stadions, Stellplätze und sonstige Nebenanlagen für die Infrastruktur des Stadionbetriebs. Die erforderliche 82. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Info-Veranstaltung am 28. Mai

Eine öffentliche Informationsveranstaltung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Bauleitplanung für den Stadion-Neubau findet am Dienstag, 28. Mai 2024, in der BBS 3, Maastrichter Straße 27, statt. Beginn ist um 19 Uhr.

Zuletzt geändert am 25. April 2024