Neues Stadion: Jährlicher Zuschuss lässt sich reduzieren

Eigenmittel würden Zinslast senken – Beschlussvorlage ergänzt

Finanzierung kann von Haushaltsüberschuss profitieren

Die Höhe des jährlichen Zuschusses, den die Stadt Oldenburg bei einem möglichen Stadion-Neubau an der Maastrichter Straße tragen müsste, kann deutlich reduziert werden. Wie das möglich ist, erläuterte Oberbürgermeister Jürgen Krogmann Mitte März 2023 in einem Schreiben an die Ratsfraktionen. Er griff damit sowohl Anregungen aus Reihen der Politik als auch eigene Überlegungen auf. Statt die Finanzierung ausschließlich über Kredite zu gewährleisten, schlug der Oberbürgermeister vor, über eine Kapitalausstattung der noch zu gründenden Realisierungsgesellschaft eigene städtische Mittel einzusetzen, um die Zinsbelastung signifikant zu senken.

Hoher Stand an liquiden Mitteln

Angesichts des mit einem zweistelligen Millionen-Überschuss deutlich besser als erwartet ausgefallenen Ergebnisses für das Haushaltsjahr 2023 wird angeregt, die damit einhergehende höhere Liquidität für eine Teilfinanzierung des geplanten Stadions zu nutzen. „Der Liquiditätsstand bewegt sich weiterhin im dreistelligen Millionenbereich. Daher könnte mit einer Kapitalausstattung der städtischen Realisierungsgesellschaft in Höhe von 20 Millionen Euro die jährliche Zinsbelastung in sechsstelliger Höhe reduziert werden“, verdeutlicht Krogmann. So würde der jährliche Zuschuss bei einem Stadion mit 7.500 Plätzen – je nach Zinsszenario – auf 1,42 bis 1,53 Millionen Euro sinken. Bei der 10.000er-Variante würde der jährliche Zuschuss 1,44 bis 1,57 Millionen Euro betragen.

Die mögliche Teilfinanzierung durch eigene Mittel war Gegenstand eines ergänzten Beschlussvorschlages für die Ratssitzung vom 15. April 2024 (und die Vorberatung in den Fachausschüssen). Neben dem Beschluss, ein Stadion mit mindestens 7.500 Plätzen und einer Ausbaureserve für bis zu 15.000 Plätze zu errichten, soll die Verwaltung damit beauftragt werden, als Alternative zur Finanzierung ausschließlich durch Fremddarlehen, auch den Einsatz von Eigenkapital zu prüfen.

Zuletzt geändert am 17. April 2024