Allgemeinverfügung für die Teilnahme an Versammlungen

03.01.2022

Allgemeinverfügung für die Teilnahme an Versammlungen

Oldenburg. Die Lage im Infektionsgeschehen spitzt sich weiter zu. Im Hinblick auf die als hoch ansteckend geltende Omikron-Variante des Corona-Virus steigen die Zahlen der Infizierten täglich an. Anlässlich der Zunahme nicht angezeigter Versammlungen, bei denen es weit überwiegend zu Missachtung von Hygieneregelungen wie Maskentragepflicht und Abstandsgeboten kommt, erlässt die Stadt Oldenburg eine Allgemeinverfügung. Diese verpflichtet zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus als anlassbezogene Beschränkung für Versammlungen/Demonstrationen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwar auch bei Versammlungen/Demonstrationen einzuhalten. In aller Regel sind diese aber durch einen dynamischen Ablauf gekennzeichnet, sodass der Mindestabstand nicht konsequent einzuhalten und sicherzustellen ist. Die Allgemeinverfügung dient somit der effizienten Bekämpfung der Corona-Pandemie. Im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit eines und einer Jeden ist die Bevölkerung vor der Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern bzw. zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs der Zahl von Ansteckungen, Krankheits- und Todesfällen zu vermeiden.

Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung, die ab Dienstag, 4. Januar 2022, gilt, sind Beschränkungen auch für nicht angezeigte Versammlungen/Demonstrationen bereits im Vorfeld verfügt und entsprechend umzusetzen.

Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter www.oldenburg.de/bekanntmachung