Corona: Quarantäne-Regelungen angepasst

14.01.2022

Corona: Quarantäne-Regelungen angepasst

Oldenburg. Neue Regelungen für die Corona-Quarantäne: Am 15. Januar tritt die neue Niedersächsische Absonderungsverordnung in Kraft, die bereits seit Donnerstag, 13. Januar, vom Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg umgesetzt wird. Dafür hatte das Landesgesundheitsamt seine Zustimmung gegeben.

Generell gilt: Sowohl Infizierte als auch enge Kontaktpersonen (Erwachsene und Kinder) müssen für zehn Tage in Isolierung beziehungsweise Quarantäne. Ausgenommen von der Quarantäne sind nur Kontaktpersonen, die asymptomatisch und geboostert sind oder deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Wie kann man sich freitesten?
Infizierte und Kontaktpersonen dürfen sich bereits nach sieben Tagen Quarantäne, also ab dem 8. Tag, freitesten. Kinder, die Kontaktpersonen sind, dürfen sich bereits nach fünf Tagen freitesten – das gilt allerdings nicht für infizierte Kinder. Freitesten darf man sich nur, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Die Freitestung erfolgt mit einem PCR- oder einem PoC-Test (Bürgertest). Ausnahmen gelten bei Beschäftigen in Betrieben mit vulnerablen Personen: Diese Beschäftigten müssen einen PCR-Test machen.

Das negative Testergebnis muss per E-Mail an quarantaeneaufhebung@stadt-oldenburg.de geschickt werden. Dazu müssen im Betreff folgende Daten stehen: Name, Vorname, Geburtsdatum und die Angabe, ob man Kontaktperson oder erkrankte Person war.

Was gilt für Infizierte?
Das Gesundheitsamt ruft infizierte Personen am 7. Tag an und bespricht mit ihnen, ob ein Testen am 8. Tag bei Symptomfreiheit möglich ist. Gegebenenfalls erfolgt eine Verlängerung der Quarantäne um jeweils 48 Stunden bei Weiterbestehen der Symptome.

Verordnung und Schaubild online
Auf www.oldenburg.de/corona ist der Entwurf der Niedersächsischen Absonderungsverordnung hinterlegt. Dort findet sich auch ein anschauliches Schaubild der aktuellen Quarantäne-Regelungen.