Oldenburg. Die neue Corona-Verordnung des Landes hat einige Bereiche neu geregelt. Sie sieht unter anderem vor, dass nunmehr in Restaurationsbetrieben auch Buffets wieder zulässig sind. Hochzeitsjubiläen dürfen ab sofort mit maximal 50 Leuten gefeiert werden. Außerdem dürfen in zahlreichen Einrichtungen nun wieder Gruppenveranstaltungen stattfinden, allerdings mit einer begrenzten Teilnehmerzahl.
In Jugendherbergen, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Kreissportschulen, Landessportschulen und vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger nur bis zu einer Gruppengröße von 30 Personen (bisher 16 Personen) zulässig.
Die neue Verordnung gilt ab Montag, 13. Juli, und ist zeitlich begrenzt bis zum Montag, 31. August.