Oldenburg. Seit Januar 2016 gelten erweiterte Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Wohngeld. Viele Haushalte haben nun erstmals oder nach einer Unterbrechung wieder einen Anspruch auf diese Leistung. Aufgabe des Wohngeldes ist es, einkommensschwachen Haushalten, deren Lebensunterhalt durch eigene Mittel bestritten wird, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten zu unterstützen, ohne dazu weitergehende soziale Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.
Erstmals nach 6 Jahren ist das Wohngeld zum 1. Januar 2016 wieder erhöht worden. Die berücksichtigungsfähigen Miethöchstbeträge wurden deutlich angehoben und sind an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst worden. Auch die Einkommensgrenzen sind erhöht worden. Es gibt Verbesserungen bei den Freibeträgen für Alleinerziehende und für Personen, die schwerbehindert sind und bereits eine Pflegestufe erhalten. Ebenfalls hat sich die Bewirtschaftungspauschale bei der Berechnung der Belastung bei Eigentum erhöht.
Unverändert besteht für Kinder in einem Wohngeldhaushalt ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Es umfasst Zuschüsse zum Schulbedarf, für Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung sowie Lernförderung.
Auf das Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, soweit die gesetzlich festgelegten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Es kann gewährt werden als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Die Stadt weist darauf hin, dass ein Antrag erforderlich ist, um einen Anspruch geltend zu machen. Das Wohngeld kann nur vom Ersten des Monats an geleistet werden, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Weitere Informationen über die aktuellen wohngeldrechtlichen Regelungen gibt es in der Wohngeldbehörde im Amt für Teilhabe und Soziales am Pferdemarkt 14 oder im Internet unter www.oldenburg.de (Suchbegriff: Wohngeld), hier gibt es auch die entsprechenden Antragsvordrucke, und unter www.bmub.bund.de.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohngeldbehörde nehmen gern eine persönliche Beratung vor und führen bei Bedarf auch eine Probeberechnung durch.