Oldenburg. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat mit einem Schreiben an die Stadt den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses „in den nächsten Tagen“ angekündigt, ein genaues Datum wird nicht genannt. Da die Deutsche Bahn (DB) als Vorhabenträgerin den Planfeststellungsbeschluss unmittelbar erhält, hat das EBA als „überobligatorische“ Information angekündigt, den Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite des EBA abrufbar zu machen, sobald dieser der DB als Vorhabenträgerin zugestellt worden ist. Einen exakten Termin nennt das EBA nicht. Diesen Zeitpunkt, am Beginn der Sommerferien, kritisiert die Stadt. Das hat zur Folge, dass für die von der Planfeststellung Betroffenen und auch für die Stadt selbst terminliche Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte entstehen werden.
Weiter hat das EBA angekündigt, dass die DB als Vorhabenträgerin „an mehreren Stellen in der Stadt Informationsstände“ errichten wird, damit sich die Betroffenen informieren können. Termine und Orte für die Vorabinformation sind vom EBA nicht genannt, vielmehr sind die Angaben eher vage mit einem Verweis auf die DB. Das EBA weist in dem Schreiben darauf hin, dass durch diese Vorabinformation die gesetzlich geregelte Bekanntgabe und Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses nicht ersetzt wird, diese finden zu einem späteren Zeitpunkt statt, auch hier nennt das EBA keine Termine. Zusammenfassend bewertet die Stadt das Schreiben des EBA zwar als informativ, jedoch wegen der fehlenden Angabe konkreter Termine als letztlich zu unkonkret.
Rechtlich ist das Vorgehen korrekt, vom Grundsatz ist die angekündigte Form der „überobligatorischen“ Information durchaus hilfreich. Da die Frist zur Klageerhebung erst mit der förmlichen Bekanntmachung beginnt, wird dadurch auf jeden Fall der Zeitraum für die Auswertung des Beschlusses und gegebenenfalls für die Vorbereitung der Klage verlängert.