Oldenburg. Die Stadt Oldenburg ist aufgefordert, ihren seit 2015 bestehenden Lärmaktionsplan zu prüfen und fortzuschreiben. Zentrales Element bei der Planentwicklung ist die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit. Die Stadt Oldenburg startet den Beteiligungsprozess am Donnerstag, 23. März, mit einer Informationsveranstaltung im Sitzungssaal Alte Fleiwa, Industriestraße 1d. Beginn ist um 17 Uhr. Bei dieser Veranstaltung möchte die Verwaltung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse einer kürzlich vorgenommenen Lärmkartierung informieren und das Zustandekommen dieser Karten erläutern. Zudem werden das Planverfahren und die Mitwirkungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgestellt. Für die Teilnahme an der Info-Veranstaltung ist keine Anmeldung erforderlich.
Aufruf zum Mitmachen
Bereits am Tag nach der Informationsveranstaltung beginnt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung: Vom 24. März bis zum 15. Mai 2023 nimmt die Stadtverwaltung Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern entgegen: Hier steht der Umgebungslärm durch Straßenverkehr, aber auch Gewerbe- oder Industrielärm im Mittelpunkt des Interesses. Konkret werden Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen und Hinweise zu besonderen Belästigungsschwerpunkte gesucht, vielleicht auch solche, die aus der Lärmkartierung nicht deutlich genug hervorgehen. Außerdem möchte die Verwaltung gerne wissen, welche Bereiche innerhalb des Stadtgebietes als ruhig empfunden werden und sich für eine Festsetzung als „Ruhiges Gebiet“ eignen könnten.
Wie sieht die Online-Bürgerbeteiligung aus?
Ab dem 24. März können Bürgerinnen und Bürger über https://gemeinsam.oldenburg.de » online an dem Beteiligungsverfahren teilnehmen. Und zwar so: Die Teilnehmenden wählen auf der genannten Internetseite den Button „Mitmachen“ und das Projekt „Lärmaktionsplan“ aus. Zum Teilen von eigenen Anregungen und Ideen ist eine Anmeldung oder Registrierung notwendig. Anschließend lassen sich über eine Kartenanwendung Hinweise verorten und veröffentlichen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Vorschläge anderer Nutzerinnen und Nutzer einzusehen und diese mit einem „Daumen hoch“ zu bewerten.
Auch schriftliche Hinweise willkommen
Wer nicht die Online-Beteiligungsmöglichkeit nutzen möchte, kann sich mit Beiträgen auch gerne schriftlich an die Stadt Oldenburg wenden. Die Adresse dafür lautet:
Stadt Oldenburg
Fachdienst Naturschutz und Technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
26121 Oldenburg
Wie geht es weiter?
Alle Einsendungen werden gesammelt, ausgewertet, gegebenenfalls zusammengefasst und auf dem Stadtplan verortet. Nach dem Ende der ersten Beteiligungsphase werden die Mitglieder des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klimaschutz (ASUK) über die Ergebnisse informiert.
Sollte der Beitrag unmittelbar einen Handlungsauftrag auslösen, weil ein konkretes Lärmproblem (zum Beispiel ein klappernder Gullideckel oder ähnliches) mitgeteilt wurde, wird sich die Stadtverwaltung direkt um die Angelegenheit kümmern. In einem solchen Fall erhalten die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber mit der Eingangsbestätigung eine entsprechende Mitteilung.
Fortschreibungsentwurf und weitere Beteiligung
Nach dem Ende der ersten Beteiligungsphase erarbeitet die Verwaltung einen Fortschreibungsentwurf. Darin können die vorgebrachten Maßnahmenvorschläge berücksichtigt werden, wenn sie grundsätzlich geeignet sind und ein Realisierungspotential besteht. Nach der Fertigstellung und einer verwaltungsinternen Abstimmung wird der Planentwurf den politischen Gremien zur weiteren Diskussion präsentiert. Damit einher geht ein Vorschlag der Verwaltung, die Offenlegung des Plans zu beschließen und eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Liegt dieser Beschluss vor, kommt es anschließend zu einem erneuten Beteiligungsverfahren, so dass alle Bürgerinnen und Bürger nochmals die Gelegenheit bekommen, am Prozess mitzuwirken.
Ratsbeschluss im Sommer 2024 geplant
Letztendlich entscheidet der Rat der Stadt Oldenburg über die Maßnahmen, die Inhalt der Fortschreibung des Oldenburger Lärmaktionsplans werden. Ziel ist es, diesen Ratsbeschluss im Sommer 2024 zu erhalten.
Was ist eigentlich ein Lärmaktionsplan?
Ein Lärmaktionsplan ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete durchgeführt werden können. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen die Bürgerinnen und Bürger. Für die Verwaltungen ist er insofern verbindlich, als sie bei den laufend stattfindenden Planungen die Aussagen des Lärmaktionsplans angemessen zu berücksichtigen haben. Im Jahr 2012 wurde erstmals eine Kartierung des Umgebungslärms in Oldenburg vorgenommen, die Ausgangspunkt für die Erstellung eines Lärmaktionsplans war. Nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit und einer intensiven politischen Diskussion wurde schließlich im Dezember 2015 der Lärmaktionsplan Oldenburg vom Stadtrat beschlossen, der nun fortgeschrieben werden wird. Vorangegangen war im vergangenen Jahr eine neue Lärmkartierung.
Ausführliche Informationen zum Lärmaktionsplan gibt es im Internet unter www.oldenburg.de/laermaktionsplan ».
Schienenlärm: Eigenes Verfahren des Eisenbahnbundesamtes
Maßnahmen, die auf eine Verminderung des Umgebungslärms durch Eisenbahnstrecken abzielen, sind nicht Gegenstand der städtischen Lärmaktionsplanung. Hier führt das Eisenbahnbundesamt ein eigenes Verfahren durch, das bereits am 13. März 2023 gestartet ist. Bis zum 24. April 2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de » freigeschaltet.