Oldenburg. Die Stadt erweitert das städtische Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen in einem wesentlichen Punkt. Es gilt jetzt auch für Altanlagen, die aus der Förderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz herausfallen würden. „Das städtische Förderprogramm Photovoltaik ist innerhalb kürzester Zeit zu einem wesentlichen Baustein der städtischen Klimaschutzstrategie geworden. Durch eine finanzielle Aufstockung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird eine Erweiterung des Förderangebotes möglich, die nun auch Altanlagen umfasst“, so Dr. Sven Uhrhan, Umweltdezernent der Stadt Oldenburg.
Seit Ende 2020 fallen erste PV-Anlagen aus der Förderung nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG). Dies bedeutet, dass der erzeugte Strom aus diesen Anlagen dann nur noch über einen sogenannten Jahresmarktwert, der aktuell bei ca. 3,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegt, vergütet wird. Um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu sichern, kann die PV-Anlage aber auf eine Überschusseinspeisung umgestellt werden. Die Überschusseinspeisung ermöglicht den Eigenverbrauch des PV-Stroms und ersetzt den Strombezug aus externen Quellen. Die Umstellung erfolgt hierbei in zwei Schritten: Zunächst wird der Stromzähler durch EWE NETZ getauscht und die PV-Anlage dann durch einen Fach-Elektroinstallateur auf den Hausanschluss umgestellt. Im Regelfall ist letzteres in zwei bis drei Stunden erledigt und kostet etwa 350 Euro. Die Kosten für den Zählertausch in Höhe von 150 Euro werden von der Stadt übernommen. Der dafür notwendige Förderantrag kann im Vorfeld bei der Stadt Oldenburg, Fachdienst Umweltmanagement, gestellt werden.
Die Stadt Oldenburg möchte mit dem neuen Förderangebot einen Anreiz schaffen, dass PV-Altanlagen noch viele Jahre weiter genutzt werden können.
Weitere Informationen zu Förderanträgen und Beratungen für Photovoltaikanlagen gibt es im Internet auf www.oldenburg.de/energie (Stichwort Förderung) oder telefonisch bei Tarek Abu-Ghazaleh unter 235-2847.