Oldenburg. Die Stadtverwaltung baut ihre Online-Servicepalette weiter aus, aktuell ist die digitale Versammlungsanzeige hinzugekommen: Die Versammlungsanzeige kann ab jetzt online gestellt werden – danach wird sie zeitnah bearbeitet und anschließend per Post bestätigt.
Versammlungen und Demonstrationen sind anzeigepflichtig, bedürfen aber keiner Genehmigung. Die Anzeige muss spätesten 48 Stunden vor dem Aufruf zur Teilnahme an der Versammlung (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung) erfolgen und nicht erst 48 Stunden vor der Versammlung selbst. Ausnahmen sind nur bei Eil- oder Spontanversammlungen zulässig, bei denen die Einhaltung der Frist nicht möglich ist. Sollte der gewünschte Versammlungsort nicht zur Verfügung stehen, hilft die Versammlungsbehörde gerne bei der Findung von Alternativen, damit die geplante Versammlung stattfinden kann.
Mit ein paar Klicks digital zum Ziel: Eine Reihe von Dienstleistungen des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Oldenburg sind bereits jetzt rund um die Uhr bequem am Computer, mit dem Tablet oder Smartphone nutzbar. Studierende können beispielsweise Begrüßungsgeld online beantragen, Interessierte können sich auf diese Weise als Wahlhelfer eintragen oder – zu Wahlzeiten – im Netz Briefwahlunterlagen beantragen. Auch eine Meldebescheinigung, eine Melderegisterauskunft und Personenstandsurkunden können online beantragt werden.
Weitere Assistenten in allen Bereichen der Stadtverwaltung sind in Planung und Umsetzung. Die „digitalen Assistenten“ sind leicht zu bedienen und führen durch die Antragstellung. Sollten bei der Bedienung Fragen auftreten, steht ergänzend das ServiceCenter unter Telefon 0441 235-4444 montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Die digitalen Services der Stadt Oldenburg gibt es im Internet unter www.oldenburg.de/online-services.