Den Müllsündern auf der Spur

07.02.2020

Den Müllsündern auf der Spur

Oldenburg. Ihre Arbeit ist nicht für die Tonne: Silke Henkel von der Unteren Abfallbehörde der Stadt Oldenburg spürt Müllsünderinnen und Müllsünder auf – und das mit Erfolg: 29 Bußgeldverfahren hat die Stadt allein im Januar dieses Jahres eingeleitet. Denn: „Eine illegale Abfallentsorgung oder Abfallverbrennung ist kein Kavaliersdelikt“, sagt die Mitarbeiterin im Amt für Umweltschutz und Bauordnung. Das Spektrum der Vergehen reicht von der achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe über das Ablagern von Haus- und Sperrmüll an Wertstoffcontainern bis hin zum Entsorgen von Grünabfällen in der Natur. Wer sich unerlaubterweise Abfälle entledigt, verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls auch mit einer Strafanzeige rechnen.

Regelmäßig nimmt die Abfallbehörde Hinweise auf Müllfrevel aus der Bevölkerung entgegen. Auch von der Polizei und dem Zentralen Außendienst der Stadtverwaltung wird Silke Henkel eingeschaltet. Im ersten Monat des neuen Jahres sind bereits rund 50 Meldungen zu wilden Müllkippen und nicht ordnungsgemäßer Müllentsorgung bei ihr eingegangen. Ermittlungen sind erfolgversprechend, wenn eine Verursacherin oder ein Verursacher konkret benannt werden kann, ein Name oder eine Anschrift im Abfall gefunden wird oder ein Auto-Kennzeichen der Übeltäterin oder des Übeltäters bekannt ist. „Selbst ein Kassenbeleg mit Kartenzahlung kann zu einem möglichen Verursacher führen“, berichtet Silke Henkel.

Unter den 29 Fällen, die in ein Bußgeldverfahren mündeten, waren sieben Vergehen, für die die Verursacherinnen und Verursacher bereits zur Kasse gebeten wurden: Vier illegale Ablagerungen an Wertstoffcontainerstandorten (Kaufpark Kreyenbrück, Waldmannsweg/Ecke Hoikenweg, Ernst-Lemmer-Straße und Dersagauweg) konnten mit Bußgeldbescheiden im unteren dreistelligen Bereich (bis zu 128,50 Euro) geahndet werden. Zwei Bußgeldbescheide betrafen jeweils eine achtlos weggeschmissene Zigarettenkippe – hierfür wurde eine Summe im mittleren zweistelligen Bereich (48,50 Euro) fällig. Auf die Schliche gekommen ist die Abfallbehörde auch jemandem, der eine Anhängerladung Laub illegal entsorgt hat – er muss nun 128,50 Euro berappen. Zudem wurden 16 Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld gefertigt, und sechs Vorgänge befinden sich noch im Anhörungsverfahren. In etwa 20 Müllfrevel-Fällen gab es zwar Hinweise, die sich im Rahmen der „Sachverhaltsfeststellung“ jedoch nicht erhärten ließen, so dass kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden konnte.

Um das Ziel einer sauberen Stadt zu erreichen, ist nach Auffassung der Stadtverwaltung eine konsequente Ahndung von Verstößen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und gegebenenfalls mit der Staatsanwaltschaft notwendig. „Es wird motiviert und intensiv an dem Thema Stadt- und Umweltsauberkeit gearbeitet“, betont Silke Henkel. „Letztlich kann nur an jede Einzelne und jeden Einzelnen appelliert werden, Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen – für ein sauberes Oldenburg!“

Um Müllvergehen aufzuklären, ist die Stadt auf Unterstützung aller angewiesen: Wer Hinweise auf Verursacherinnen und Verursacher geben kann, wird gebeten, sich beim ServiceCenter der Stadt (Telefon 0441 235-4444) zu melden.

Wer für diesen Müllfrevel am Wertstoffcontainerstandort „Brandsweg“ verantwortlich ist, wird möglicherweise bald zur Rechenschaft gezogen. Hinweise auf einen Verursacher liegen vor – die Abfallbehörde hat Ermittlungen eingeleitet.
Wer für diesen Müllfrevel am Wertstoffcontainerstandort „Brandsweg“ verantwortlich ist, wird möglicherweise bald zur Rechenschaft gezogen. Hinweise auf einen Verursacher liegen vor – die Abfallbehörde hat Ermittlungen eingeleitet. Foto: Stadt Oldenburg