Oldenburg. Die Kindertagespflege ist als ein Angebot der Jugendhilfe etabliert und nicht mehr wegzudenken. Wie die Kindertageseinrichtung hat sie die Aufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung. Auch der Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum vollendeten dritten Lebensjahr wird in der Kindertagespflege erfüllt. „In Oldenburg ist die Kindertagespflege als familiennahe und flexible Betreuungsform bei Eltern sehr beliebt“, berichtet Anja Gerdes, Bereichsleitung Kindertagespflege im Amt für Jugend und Familie. 141 qualifizierte Tagesmütter und drei Tagesväter betreuen insgesamt 567 Kinder, von denen die große Mehrheit (435 Kinder) unter drei Jahre alt ist.
Tag der offenen Tür
Um öffentlich deutlich zu machen, was die Kindertagespflege als gleichwertiges Betreuungsangebot leistet, beteiligt sich die Stadt Oldenburg an einer deutschlandweiten Aktionswoche, die bis zum 12. Mai stattfindet. Initiator ist der Bundesverband für Kindertagespflege. In Oldenburg wird in diesem Rahmen zu einem Tag offenen Tür bei der Tagesmutter Romy Selignow eingeladen. Einblicke in „Romys kleine Vogelschar“, so der Titel der privaten Kindertagespflege, gibt es am Eekenhorst 31 am Samstag, 11. Mai, von 10 bis 13 Uhr.
Arbeitsplatz Kindertagespflege
In der Kindertagespflege kümmern sich die Tagesmütter und Tagesväter entweder im eigenen Haushalt, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen um ihre Schützlinge. Wenn sich zwei bis drei Tagespflegepersonen in anderen geeigneten Räumen zusammentun, spricht man von einer Großtagespflege (GTP). In der Stadt Oldenburg gibt es bereits insgesamt 21 GTPs. Diese Betreuungsform ist für einige Betreiber eine gute Möglichkeit, für ihre Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Die Tagespflegepersonen sind Vertragspartner der Eltern (im Unterschied zum Vertrag mit einer Institution bei Krippen), sie sind in der Regel selbstständig und allein für die Kinder verantwortlich. Die Pflegeerlaubnis gestattet die Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig. Dabei ist es möglich, acht Betreuungsverträge insgesamt abzuschließen, solange höchstens fünf Kinder zeitgleich anwesend sind. Für die Betreuung im Haushalt des Kindes gelten noch andere Bedingungen, da diese Betreuungspersonen in der Regel von den Eltern angestellt werden.
Voraussetzungen
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Tagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis benötigen. Diese wird vom Jugendhilfeträger ausgestellt, wenn neben pädagogischen unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Volljährigkeit;
- Hauptschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation;
- Deutsch als Muttersprache oder Sprachbildungsniveau mindestens B2;
- schriftliche Bewerbung mit daraus ersichtlicher Motivation zur Tätigkeit;
- vertiefte Kenntnisse in Kindertagespflege;
- ärztliche Bescheinigung mit Aussage zur physischen und psychischen Eignung;
- Vorlage erweiterter Führungszeugnisse aller im Haushalt lebender volljährigen Personen;
- helle, freundliche und kindgerechte Räumlichkeiten;
- Außenspielfläche oder öffentliche Spielplätze in unmittelbarer Nähe;
- Kenntnisse in Erster Hilfe am Kind.
Qualifikationen
Fachfremde Interessierte müssen sich mit einer bundesweit anerkannten Qualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtsstunden für die Tätigkeit qualifizieren. Die Qualifizierungsmodule sind vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelt worden. Bundesweit ist geplant, den Umfang der Grundqualifizierung zu erhöhen, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Qualifizierungskurse für die Kindertagespflege werden in der Stadt Oldenburg von der Evangelischen Familienbildungsstätte (EFB) angeboten.
In Oldenburg handelt es sich bei knapp 22 Prozent der Tagespflegepersonen um sozialpädagogische Fachkräfte (31), 11 Prozent sind sonstige Fach- und Betreuungskräfte (16). Rund 67 Prozent erfüllen die Mindestqualifikation nach dem DJI-Curriculum (97). In der Stadt Oldenburg muss jede Kindertagespflegeperson zudem themenspezifische Fortbildungen im Umfang von 24 Unterrichtsstunden jährlich ableisten.
Finanzielle Förderung
Die Stadt Oldenburg gewährt Tagespflegepersonen, die im eigenen Haushalt betreuen, folgende Fördermöglichkeiten
vor Beginn der Tätigkeit:
- Erstausstattungszuschuss von 100 Euro pro neu geschaffenen Platz für u3-Kinder
während der Tätigkeit:
- Erstattung der Ausgaben für die Qualifizierung bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen;
- Förderung pro Kind und pro Stunde in Höhe von mindestens 4,50 Euro (bei 5 Kindern mindestens 22,50 Euro pro Stunde brutto);
- (hälftige) Erstattung nachgewiesener Aufwendungen von Sozialversicherungsbeiträgen;
- für notwendige Renovierungsmaßnahmen, Anschaffung/Ergänzung von Materialien: 100 Euro pro
Kind pro Jahr bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen;
- Förderung von Ausfallzeiten bei Krankheit oder Urlaub in einem bestimmten Umfang.
Kosten für die Eltern
Die Eltern zahlen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege einen Kostenbeitrag an das Amt für Jugend und Familie. Dieser Kostenbeitrag ist nach der seit dem 1. Januar 2019 gültigen Satzung in zwölf Stufen gestaffelt und abhängig vom Jahresbruttoeinkommen und unterscheidet sich nicht vom Kostenbeitrag für Krippen.
In Stufe 1 ist kein Kostenbeitrag (Sozialbeitrag) zu zahlen – das betrifft Beitragspflichtige, die einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, sowie Beitragspflichtige mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 30.000 Euro. Danach reicht die Spanne der Elternbeiträge von 0,90 Euro pro Stunde (bei einem Jahresbruttoeinkommen bis 40.000 Euro) bis zu maximal 2,90 Euro pro Stunde (bei einem Jahresbruttoeinkommen von über 130.000 Euro).
Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig kostenbeitragspflichtige Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, dann ermäßigt sich der Beitrag für das zweite betreute Kind um 50 Prozent. Jedes weitere betreute Kind ist dann beitragsfrei.
Vertretungsregelung bei Urlaub oder Krankheit
Um Betreuungsengpässe zu vermeiden, werden Urlaubszeiten von den Tagespflegepersonen in aller Regel mit den Eltern abgesprochen. Für Ausfallzeiten wegen Krankheit sind manche Tagesmütter mit anderen Tagesmüttern vernetzt, so dass Eltern, Kinder und Vertretungspersonen sich bereits vor dem „Ernstfall“ kennen lernen können. An der Ausweitung eines pädagogisch sinnvollen Vertretungsnetzes wird derzeit im Amt für Jugend und Familie intensiv gearbeitet.
Weitere Informationen gibt es unter www.oldenburg.de/kindertagesbetreuung